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Auszug - Möglichkeit der Reduzierung der Zahl der Ratsmitglieder gemäß § 46 Absatz 4 NKomVG  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.11.2014    
Zeit: 16:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5953/14 Möglichkeit der Reduzierung der Zahl der Ratsmitglieder gemäß § 46 Absatz 4 NKomVG
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

rgermeister MEIHSIES erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Variante a), d.h. 42 Mitglieder gehören dem Rat auch in der Wahlperiode ab 2016 an, stimmen werde.

Dadurch können demokratische Strukturen erhalten bleiben und 42 Ratsmitglieder seien gute Botschafter für die Demokratie.

Zu Beginn der Ratssitzung seien zwei Ratsmitglieder verabschiedet worden, die ihr Mandat aus familiären und beruflichen Gründen niedergelegt haben. Dies zeige welche Anforderungen an das Ratsmandat geknüpft seien. Jedes Ratsmitglied trägt mit seinen Erfahrungen und Kompetenzen zu guten Entscheidungen für die Hansestadt Lüneburg bei.

Die finanziellen Einsparungen bei einer Reduzierung seien im Vergleich zu den Nachteilen sehr gering. So blieben z.B. die Ortsräte auch in der Wahlperiode 2011 bis 2016 erhalten, um die Bürgernähe und somit auch den Informationsaustausch zu gewährleisten und zu erhalten. Dafür werden aber auch in einer Stadt wie der Hansestadt Lüneburg ausreichend Ratsmitglieder benötigt.

 

Beigeordneter PAULY spricht sich für eine deutliche Reduzierung der Zahl der Ratsmitglieder aus und widerspricht Bürgermeister Meihsies. Aufgrund der Größe des Rates seien die Ratsmitglieder allzu oft keine guten Botschafter der Demokratie. Der Rat befasse sich zu sehr mit seiner eigenen Struktur und arbeite daher ineffizient.

Die Fraktionsdisziplin und das Abarbeiten am politischen Gegner stehen im Vordergrund.

Gleichzeitig gebe es in großen Gremien oft eine Entscheidungsträgheit bzw. -müdigkeit. Bei größeren Gremien entscheide nicht mehr jedes Ratsmitglied für sich, sondern im Vorfeld werden Entscheidungen beraten und beschlossen, um in der Öffentlichkeit als geschlossene Fraktion/Gruppe auftreten zu können.

Es gehe nicht um finanzielle Einsparungen bei der Reduzierung der Zahl der Ratsmitglieder. Auch höhere Ausgaben seien hinnehmbar, wenn es der Demokratie diene.

Das Wahlsystem gewährleiste, dass auch bei einer Verkleinerung des Rates die kleineren Parteien eine Chance haben repräsentiert zu werden.

Er bittet um eine Abwägung zwischen der Chance auf ein eigenes Ratsmandat und einem effizientem Arbeiten des Rates.

Er bittet um eine Abstimmung zur Reduzierung der Zahl der Ratsmitglieder um 1) 6 Mitglieder, 2) 4 Mitglieder und 3) 2 Mitglieder.

 

Ratsherr DR. SCHARF pflichtet der Aussage von Bürgermeister Meihsies bei. Die von Beigeordnetem Pauly genannten Gefahren können auch bei einem kleineren Gremium auftreten. Daher spreche sich die CDU-Fraktion gegen eine Reduzierung der Zahl der Ratsmitglieder aus.

Die Begründung der Sanierung des Haushaltes sei nicht stichhaltig. Es seien vielmehr möglichst viele Bürger an den demokratischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen.

Bei einer Reduzierung der Zahl der Ratsmitglieder werde auch die Zahl der Ausschussmitglieder verringert, damit bestehe die Gefahr das Vier-Augen-Prinzip zu durchbrechen.

 

Ratsherr NEUBAUER erläutert, dass die Hauptaufgabe der Ratsmitglieder nicht die Beschlussfassung im Rat sei, sondern der Kontakt zu den Bürgern. Die Bürger seien über Entscheidungen zu informieren und ggf. diese zu erläutern. Auch seien die Meinungen, Wünsche, Anregungen und Sorgen der Einwohner zuren, um diese in den politischen Prozess hineinzutragen. Dies sei eine Form der immer gewollten und gewünschten Partizipation.

Ein Vergleich bzgl. der Proportionalität der Ratsmitglieder zur Bevölkerung habe gezeigt, dass auf ein Ratsmitglied in Winsen (Luhe) 850 Einwohner, in Uelzen 920 Einwohner und in neburg 1.715 Einwohner kommen. Bei einer Reduzierung der Zahl der Ratsmitglieder würden zirka 2.000 Einwohner auf ein Ratsmitglied kommen. Dies wäre im Hinblick auf die Partizipation und die demokratische Gesprächskultur ein Rückschritt. Somit sei eine Reduzierung kontraproduktiv und die falsche Entscheidung.

 

Beigeordneter BLANCK verdeutlicht, dass durch die Reduzierung der Zahl der Ratsmitglieder die Arbeitsbelastung und die Anforderungen an den Einzelnen steigen werden. So würde die Arbeitsbelastung um durchschnittlich zirka 15% steigen.

Dies sei individuell für einige Ratsmitglieder nicht mehr tragbar, was anhand der heutigen Verabschiedung von zwei Ratsmitgliedern auch deutlich werde.

Zudem würden auch signifikante Teile der Bevölkerung von der Mitarbeit im Rat ausgeschlossen, da nur die Personen Ratsmitglied werden, die es sich zeitlich und finanziell leisten können. D.h. durch die Mehrarbeitsbelastung würde der Mitte der Gesellschaft keine Gerechtigkeit wiederverfahren.

Er bittet Beigeordneten Pauly aus den aufgezählten Gründen seine Meinung zu überdenken.

 

Beigeordneter PAULY äert, dass die Begründung des Beigeordneten Blanck nachvollziehbar sei, jedoch teile er sie nicht, da bei der Begründung vernachlässigt werde, dass in einem größeren Gremium der interne Abstimmungsaufwand überproportional zunehme. D.h. die genannten durchschnittlichen 15% Mehrbelastung seien geringer als der Aufwand für die internen Abstimmungen bei größeren Gremien.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt mehrheitlich bei einer Gegenstimme aus der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss ab:

 

Die Zahl der Ratsmitglieder gem. § 46. Abs. 4 NKomVG wird für die Wahlperiode 2016 – 2021 um 2 oder 4 oder 6 Ratsmitglieder reduziert. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beauftragt die Verwaltung eine entsprechende Satzung zu fertigen und bekanntzumachen.

 

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei einer Gegenstimme der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

 

Die Zahl der Ratsmitglieder gem. § 46 Abs. 4 NKomVG wird für die Wahlperiode 2016 – 2021 nicht reduziert.

 

(01R)