Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: EStR Koch erläutert die Vorlage und berichtet, dass der Landkreis die Fortsetzung der Schulsozialarbeit mit einem Haushaltsansatz bis Ende 2015 geplant hat. Seines Erachtens handelt es sich hier aber um die pädagogische Verantwortung des Landes, diese hier auszuüben und nicht die des Landkreises. Für die bei den freien Trägern beschäftigten Mitarbeiter ist es eine besonders schwierige Situation, da sie im Falle der Nichtverlängerung der Maßnahmen sich 3 Monate vorher bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos zu melden hätten. Da hier auch ein Teil Jugendsozialarbeit geleistet wird, ist nach dem Konnexitätsprinzip auch das Land für die Kostentragung verantwortlich. Für den Rest wäre dies der Landkreis, da Sozialarbeit nicht Aufgabe der Kommune ist.
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