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Auszug - Bebauungsplan Nr. 148 "DRK/Soltauer Straße" Auslegungsbeschluss und Beschluss über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 16.09.2014    
Zeit: 15:30 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
VO/5819/14 Bebauungsplan Nr. 148 "DRK/Soltauer Straße"
Auslegungsbeschluss und Beschluss über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Beteiligt:Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
Bearbeiter/-in: Klang, Anja  06 - Bauverwaltungsmanagement
   Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsfrau Schellmann verlässt den Beratungstisch, da sie sich bei der Behandlung dieses TOP im Mitwirkungsverbot befindet.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert zur Vorgeschichte des Bebauungsplans, dass es bereits lange Diskussionen um eine Zusammenführung mit dem Bebauungsplan des Postgeländes gegeben habe. Hierzu sei auch in den Fraktionen diskutiert worden. Die Verwaltung habe sich beraten und auch durch einen Verwaltungsrechtler beraten lassen und entschieden, die Bebauungspläne getrennt voneinander zu entwickeln. Sie verweist darauf, dass man für das Postgelände nunmehr eigene Überlegungen entwickeln wolle, bei denen auch der Edeka-Markt einbezogen werde. Hierbei wolle man sich von den Ideen der Investoren lösen, ein alternatives Planungsbüro beauftragen und Interessengruppen im Vorfeld einbeziehen.

Die verkehrliche Situation werde als Gesamtheit betrachtet. Die neu entwickelten Konzepte sollen zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann verweist darauf, dass es gerade hinsichtlich der Erschließung beider Flächen Berührungspunkte gebe. Die ursprünglich geplante Anfahrt des DRK-Geländes über die Anbindung des Ärztehauses habe man verworfen. Nunmehr sei die Zufahrt über die Straße Hinter der Saline geplant. Hier werde auch die Zufahrt zur Tiefgarage des Vorhabens ihren Platz finden. Der Verkehrsknoten Stern könne so entzerrt werden. Zu den Festsetzungen des B-Plans führt sie aus, dass bislang zweigeschossige Wohn- und Gewerbebebauung möglich gewesen wäre. Nun solle der Umgebung und den Interessen der Stadt entsprechend eine intensivere Nutzung ermöglicht werden. Als Festsetzung habe man ein Mischgebiet mit Überbauungsmöglichkeiten von 0,4 bzw. 0,6 gewählt. Es dürfen 4 bzw. 5 Geschosse errichtet werden. Die Firsthöhen wurden jedoch bei 14 bzw. 18 m entsprechend der  Umgebung begrenzt. Baugrenzen seien festgelegt worden sowie in Teilbereichen Ein- und Ausfahrtverbote dargestellt. Bodenschutz und Schallschutzmaßnahmen wurden ebenfalls geregelt. Somit wird Baurecht insbesondere für Wohnbebauung und Büro und Ladenflächen von nicht mehr als 100 qm ermöglicht. Erhebliche Auswirkungen auf den Verkehr werden an dieser Stelle nicht erwartet. Nach dem derzeitigen Planungsstand des DRK sollen 61 Wohnungen errichtet und hierzu 43 Stellplätze in einer Tiefgarage geschaffen werden. Auf der Soltauer Straße gäbe es bereits heute täglich 21.000 Verkehrsbewegungen. Es werden zusätzliche Verkehre von 70 bis 80 Bewegungen täglich erwartet. Der Haupteingang solle sich im Eckgebäude befinden. Ein entstehender Innenhof mit Grün gestaltet werden. Zum Verfahren erklärt Frau Gundermann, dass in der heutigen Sitzung der Planungsentwurf diskutiert werden solle. Danach könne die Auslegung und zum Jahresende die Abwägung erfolgen. Zum Bauvorhaben des DRK ergänzt sie, dass es derzeit nur Vorentwürfe gäbe, die noch nicht zu diskutieren seien.

 

Ratsfrau Puschmann fragt nach, in welchem Verhältnis die Trauf- und Firsthöhen zu den Nachbargebäuden stehen.

 

Bereichsleiter Eberhard antwortet, dass es sich exakt um die gleiche Höhe handelt.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass mit dem Architekten des DRK-Gebäudes um eine Eckbetonung des Vorhabens gerungen wurde. Dieses solle dominant sein, die Nachbargebäude aber nicht überragen. Das Eckgebäude werde optisch größer erscheinen, weil in der Höhe ein Staffelgeschoss anstelle eines Satteldaches vorgesehen ist.

 

Ratsfrau Puschmann fragt nach der Zufahrt der Tiefgarage und ob der Innenhofbereich ausschließlich den Bewohnern zur Verfügung stünde oder dort auch quasi halböffentlich Begegnungen stattfinden könnten.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert anhand der Präsentation die genaue Lage der Tiefgarage und bittet Frau Schellmann, etwas zum Innenhofbereich zu sagen.

 

Frau Schellmann – DRK-Vorsitzende - berichtet, dass nach der derzeitigen Planung durchaus eine Öffnung des Innenhofbereiches gewünscht werde. Hier müsse man jedoch situationsbedingt zunächst abwarten. Eine Nutzung durch die Bewohner des bestehenden Gebäudekomplexes an der Soltauer Straße sei in jedem Fall gewünscht.

 

Ratsherr Kuhn fragt nach dem Weg zwischen dem Ärztehaus und der bestehenden Bebauung.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert hierzu, dass es sich um einen Privatweg handelt, der für eine Anbindung des Bauvorhabens ausgeschlossen wurde.

 

Ratsherr Manzke weist darauf hin, dass es sich bei dem Bauvorhaben um Privateigentum handele. Hier könne man zur Nutzung keine Vorgaben machen. Eine möglicherweise halböffentliche Nutzung werde sich in der Praxis ergeben.

 

Ratsherr Salewski stellt heraus, dass er die Planung unterstütze. Auch die Trennung vom B-Plan Postgelände sei zu befürworten.

 

Ratsherr Adam erklärt, dass in einem Projekt solcher Größe die Möglichkeiten der Planung und der Politik genutzt werden sollten, auch um auf den Bauträger einzuwirken. Auch er befürworte eine quasi halböffentliche Nutzung des Innenhofbereiches. Er fragt nach, warum der Stellplatzschlüssel für das Vorhaben angehoben worden sei.

 

Bereichsleiter Eberhard erläutert, dass von den 43 in der Tiefgarage vorgesehenen Stellplätzen bereits 16 für die bestehende Wohnbebauung vorgesehen seien. Diese Plätze befänden sich zurzeit noch oberirdisch auf dem Gelände. Die verbleibenden 27 Stellplätze erscheinen für die geplante Wohnanlage realistisch, da nicht bekannt sei, wie viele Pkw von den künftigen Bewohnern mitgebracht würden. Auf den Einwand von Ratsherrn Manzke, dass die Berechnung von Stellplätzen neutral für jede Bebauung gelten müsse, erklärt er, dass die hier dargestellten Zahlen sich aus einer Verquickung von Bebauungsplan und Vorhaben ergeben.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass durch den Bebauungsplan lediglich Baurecht geschaffen werde. Die notwendige Anzahl Stellplätze würde über das Baugenehmigungsverfahren geregelt werden.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Pauly bzgl. der Stellplatzanzahl erläutert Stadtbaurätin Gundermann, dass bei einer flächenmäßigen Vergrößerung der einzelnen Wohneinheiten mit einer Verringerung bei der notwendigen Anzahl von Stellplätzen zu rechnen wäre.

 

Ratsherr Pauly stellt heraus, dass die Verdichtung und die Nutzung für Wohnbebauung an dieser Stelle genau richtig seien. Das geplante Vorhaben würde sich auch optisch einpassen, da kein „Innenstadtschutz“ notwendig wäre. Im Übrigen halte er das DRK für einen positiven Bauherren, bei dem auch mit Umsetzung sozialer Komponenten gerechnet werden könne. Er fragt nach, ob bedacht wurde, dass es zu einer Verschattung der Gebäude an der nördlichen Grenze des Bebauungsplans kommen könne.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass diese Frage im Baugenehmigungsverfahren geklärt werden müsse. Das Bauvorhaben habe Abstandsflächen einzuhalten. Der derzeitige Entwurf des DRK sehe mit den Zufahrten für die Feuerwehr und zur Tiefgarage entsprechende Abstände vor.

 

Herr Paul – Seniorenbeirat - fragt nach, ob tatsächlich 61 Wohnungen entstünden. Er meine gelesen zu haben, dass nur etwa 39 Wohnungen als bezahlbarer Wohnraum entstehen würden. Die Innenstadtlage sei in jedem Fall zu begrüßen.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt,  dass das derzeitige Konzept 61 Wohnungen vorsehen würde. Dies könne sich aber noch ändern.

 

Ratsfrau Puschmann spricht sich für das derzeitige Konzept aus und befürwortet sowohl die Wohnbebauung als auch die Lösung für den Verkehr. Sie fragt nach, welche Anmerkungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgetragen worden seien.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass wesentliche Anmerkungen bereits in die Planungen eingeflossen seien. Bedenken zum Verkehr seien überwiegend zum Bebauungsplan Post vorgetragen worden. Diese habe man aber auch bedacht.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst zusammen, dass offenbar alle Beteiligten für eine Weiterführung des Bebauungsplans auch getrennt vom Postgelände seien. Die Innenstadtverdichtung sei im Sinne der Stadtentwicklung.

 

Ratsfrau Schellmann kehrt nach der Abstimmung über den TOP an den Beratungstisch zurück.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst folgenden Beschluss

 

  • Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 148 DRK / Soltauer Straße“ nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen.

 

  • Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung wird beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel förmlich beteiligt.

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 5_DRK-Soltauer Straße (696 KB)