Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.10.2013 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 148 „DRK / Soltauer Straße“ für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen. Von der Umweltprüfung, der Erstellung eines Umweltberichtes, der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung wird daher abgesehen. Zur Sicherung einer breiten Beteiligung, werden die Beteiligungsschritte wie in normalerweise üblichen Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich.
Ziel des Bebauungsplanes ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dieser innenstadtnahen Lage angemessene Innenentwicklung und Nachverdichtung im Planbereich schaffen. Anlass ist die beabsichtigte Errichtung einer Seniorenwohnanlage auf dem derzeit brachliegenden Grundstück des DRK Ortverein Lüneburg e.V. an der Soltauer Straße.
Mit der Bearbeitung wurde ein externes Planungsbüro beauftragt. Anfallende Kosten für die Planung und erforderliche Gutachten etc. werden durch den Grundstückseigentümer übernommen, hierfür wurde ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 11.11.2013 und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 25.11.2013 bis einschließlich 20.12.2013 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 18.11.2013 bis 20.12.2013 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungsverfahren sowie der schalltechnischen Untersuchung und der bodengutachterlichen Aussagen zu Altlasten sind in den Entwurf des Bebauungsplans eingeflossen. Als nächster Verfahrensschritt kann über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt. Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) 150 € a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Die Planungs- und Gutachterkosten werden durch eine vertraglich vereinbarte Kostenübernahme des Projektträgers finanziert. c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Entwurf des Bebauungsplans und Entwurf der Begründung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst folgenden Beschluss
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