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Beratungsinhalt:
Ratsherr DR. SCHARF bittet darum, dass bei zukünftigen Stazungsänderungen der Abrechnungszeitraum für Schmutzwasser ebenfalls das Kalenderjahr betrage. Dies erleichtere den Vermietern die Betriebskostenabrechnung. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die in der Anlage 1 vorgelegte Satzung zur 18. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom 23.02.1984 in der Fassung der 17. Änderungssatzung vom 02.01.2014 wird mit Wirkung zum 01.09.2014 zugestimmt.
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