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Auszug - Grundbesitz Hansestadt Lüneburg (Anfrage der CDU-Fraktion vom 14.02.2014, eingegangen am 19.03.2014)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 4.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 30.07.2014    
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5639/14 Grundbesitz Hansestadt Lüneburg (Anfrage der CDU-Fraktion vom 14.02.2014, eingegangen am 19.03.2014)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea  DEZERNAT VI
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister MÄDGE beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1)

Die Hansestadt verfügt über 764 unbebaute Grundstücke und 2.511 bebaute Grundstücke, wovon 1.808 Grundstücke mit Infrastrukturbauten (Straße, Wege etc.) bebaut sind.

 

Zu 2)

Die bebauten und unbebauten Grundstücke sind mit einem Bilanzwert von insgesamt 278.738.985,79 € bilanziert. Die unbebauten Grundstücke machen hierbei einen Anteil von 77.242.580,87 € aus, während die bebauten Flächen einen Wert von 201.496.751,92 € ausmachen.

 

Bebaute und unbebaute Grundstücke

 

 

 

 

 

 

Wert

Anzahl der Flurstücke

Grünflächen

59.427.281,97 €

347

Ackerland

4.346.154,40 €

58

Wald, Forst

3.439.203,07 €

109

Wasserflächen Grund und Boden

1.343.288,66 €

120

Gewerbeflächen

4.841.699,10 €

17

Erb.rechtl. bel. Flächen

23.503,50 €

1

Bauland, Rohbau- u. Bauerwartungsland

1.935.818,94 €

35

Sonstige unbebaute Grundstücke

1.885.284,23 €

77

Grund und Boden bei Wohnbauten

260.292,00 €

3

G.u.B.erbbaurechtl.belast.Grdstck.

39.434.974,09 €

612

Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen

3.825.572,54 €

21

Grund und Boden mit Schulen

9.673.303,50 €

18

G. u. B. m. Kultur-/Sport-/Freizeit-/Garten.

9.970.837,24 €

21

Grund u. Boden f. Brandschutz, Rettungsdienst

35.513,10 €

3

G. u. B. b. sonst. Dienst-/Geschäfts-/Betriebsgeb.

1.761.733,50 €

18

Grund und Boden des Infrastrukturvermögens

125.250.115,60 €

1808

Grund u. Boden f. Friedhöfe

11.284.410,35 €

7

 

 

 

Grundstücke (gesamt)

278.738.985,79 €

3275

 

Zu 3)

Im Rahmen der Vertragsverhandlungen hat das Land Niedersachsen eine Veräußerung von Vermögen erwartet.

Folglich heißt es im Vertrag:

§ 2 Konsolidierungsmaßnahmen:

Absatz 2, Satz1

Darüber hinaus strebt die Hansestadt Lüneburg an, Erlöse durch den Verkauf von Grundvermögen in Höhe von 4,5 Mio. Euro zu erzielen.

 

Der Vertrag habe eine Laufzeit von 10 Jahren, so dass sich der Betrag von 4,5 Mio. € auf 10 Jahre beziehe.

Bei Veräußerungen ist im Einzelfall auf §125 Abs. 1 Satz 1 NKomVG abzustellen. Danach dürfen Kommunen Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht benötigen, veräußern.

Kommunen halten Grundbesitz grundsätzlich zur Sicherstellung und Erfüllung der Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge. Veräußerungen der dafür nicht benötigten Flächen stärken folglich die Liquidität und reduzieren Kreditaufnahmen, schmälern jedoch auch das kommunale Vermögen.

Bei den o.g. Beträgen zum Grundvermögen handelt es sich um eine Momentaufnahme zum Abschluss des Jahres 2013, dem ersten Jahr des Entschuldungsvertrages, welcher eine Laufzeit von 10 Jahren hat.

Zielgröße der angestrebten Vermögensveräußerungen laut Vertrag ist die genannte Summe von 4,5 Mio. € von denen bereits im ersten Jahr Veräußerungen mit einem Volumen von rd. 1,5 Mio. € stattgefunden haben. Es verbleiben somit 3,0 Mio. € notwendiger Veräußerungen – dies entspricht dem Ansatz im Haushalt des Jahres 2014.

Allein durch die Veräußerung der Fläche in Wilschenbruch werden bereits weitere 1,4 Mio. € erzielt werden.

Für 2013 ist im Übrigen auch festzustellen, dass keine Nettoneuverschuldung zu verzeichnen ist, sondern eine Entschuldung von Höhe von 650.000 € eingetreten ist, somit die Tilgung über der Kreditaufnahme lag.

 

Beigeordneter PAULY fragt, was mit dem Erlös gemeint sei, der reine Erlös oder der Erlös über dem Bilanzwert.

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet, dass es sich um den reinen Erlös handle, vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtkämmerin Lukoschek.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(II)