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Auszug - Nachzahlungsverpflichtung gegenüber dem Bund aus Kaufvertrag "Sportflächen Lüner Kaserne" IV - Vergleich  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.06.2014    
Zeit: 14:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5756/14 Nachzahlungsverpflichtung gegenüber dem Bund aus Kaufvertrag "Sportflächen Lüner Kaserne" - Vergleich
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:06 - Bauverwaltung Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Hobro, Yvonne  DEZERNAT III
   30 - Rechtsamt
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr KUHN möchte wissen, wann die Fälligkeit der Zahlung i.H.v. 413.000 € gewesen sei und ob noch Verhandlungen, schriftlich wie mündlich, daraufhin mit dem Bund geführt werden konnten, um eine Klage zu verhindern. Weiter fragt er nach der Verantwortlichkeit für die Kosten i.H.v. 48.506,77 €.

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet, dass die Kosten i.H.v. 48.506,77 € aufgrund der jetzigen Vereinbarung zustande kommen.

Der Rat der Hansestadt Lüneburg habe mit Beschluss aus Dezember 2013 ihm als Oberbürgermeister den Auftrag gegeben, vor Zahlung der 413.000 € zunächst weitere Verhandlungen mit dem Bund zu führen. Mangels Gesprächsbereitschaft von Seiten des Bundes habe er keine Verhandlungen aufnehmen können. Erst durch Vermittlung durch den Bundeswirtschaftsminister haben telefonische Gespräche stattfinden können, zuletzt am 10.06.2014 mit der BIMA. Dadurch sei das jetzige Vergleichsergebnis zustande gekommen.

 

Beigeordneter PAULY ruft in Erinnerung, dass die Hansestadt Lüneburg bereits 1,7 Mio. € nachgezahlt habe.

Bei Abschluss des Kaufvertrages habe die Verbilligungsrichtlinie bestanden. D.h. es sei ein geringerer Kaufpreis gezahlt worden unter der Bedingung, dass die Fläche für den Sport genutzt werde. Ansonsten müsse entsprechend eine Nachzahlung an den Bund erfolgen.

Als die Beratung zur anderweitigen Nutzung im Rat 2003 erfolgte, sei dem Rat nicht die Information über die Verbilligungsrichtlinie mit der möglichen Nachzahlung gegeben worden. Diese Information habe jedoch der Verwaltungsspitze vorgelegen.

Auch habe der SPD-Fraktionsvorsitzende im Juli 2003 im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung erklärt, dass ihm die Information über eine mögliche Nachzahlung bekannt gewesen sei. Trotzdem habe niemand nachgefragt, was eine andere Nutzung der Fläche für Kosten aufgrund des Nachzahlungsanspruchs des Bundes verursachen könnte.

Die Aussage, dass auch mit der Nachzahlung an den Bund eine innerstädtische Fläche zu einem guten Kaufpreis erworben worden sei, ignoriere die Rechte des Rates der Hansestadt Lüneburg. Da der Rat in Kenntnis des Gesamtpreises einen Beschluss hätte fassen müssen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE entgegnet, dass es laut einem Vermerk möglicherweise zu einer Rückzahlung kommen könnte. Die Verwaltung sei mit der Ansiedlung der Feuerwehr auf der Fläche von einer Gemeinnützigkeit ausgegangen.

Er weist darauf hin, dass er bei Vertragsschluss Ratsmitglied der Hansestadt Lüneburg und ehrenamtlicher Oberbürgermeister gewesen sei.

Er weist auf die Unterscheidung zwischen der Nachzahlung für Sportflächen und der Annahme der BIMA der Nutzung als Spekulationsfläche für gewerbliche Zwecke hin. Die Nachzahlung für Sportflächen sei unstrittig und sei getätigt worden. Nur die Nachzahlungshöhe auf Grundlage der unterschiedlichen Wertgutachten sei strittig gewesen. Immerhin habe die Hansestadt Lüneburg den Lünepark erschlossen, aber diese Leistung und Wertsteigerung der Fläche wollte die BIMA nicht anerkennen.

Er fragt, ob eine Sporthalle, die Feuerwehr und die Wohnungen für Feuerwehrleute eine Spekulationsfläche für gewerbliche Zwecke darstelle. Aus seiner Sicht handle es sich um Gemeinnützigkeit. Über diese Fragestellung sei mit der BIMA verhandelt und diskutiert worden.

Unter Abwägung zwischen dem Erwerb der Fläche, deren Erschließung durch die Hansestadt Lüneburg, deren heutiger Nutzung und dem Vergleich bei der Nachzahlung unter Berücksichtigung möglicher Prozesskosten bei einer Klage sei eine gute Lösung erzielt worden.

 

Ratsherr SRUGIS betont, dass der Hansestadt Lüneburg kein Schaden entstanden sei, da kein wirtschaftlicher Nachteil vorliege. Die Hansestadt Lüneburg habe im Gegenteil sogar einen Gewinn durch die Feuerwehr in modernen Gebäuden, den preiswerten Wohnraum für Feuerwehrleute und durch den erheblichen Zinsgewinn aufgrund der Zahlungsverzögerung erziel.

Die Aussage des Beigeordneten Pols über Misswirtschaft und Fehlplanung zum Schaden der Lüneburger weise er zurück. Sogar die Landeszeitung habe vor einigen Tagen den Vergleich gelobt.

 

Ratsherr MANZKE erklärt, dass aus Sicht der CDU-Fraktion der Vorgang hätte anders gehandhabt werden können, aber auch bei Kenntnis der Nachzahlung und deren Höhe wäre das gleiche Ergebnis zustande gekommen. Die kritische Nachfrage des Ratsherrn Kuhn beruhe auf einem Missverständnis, welches Oberbürgermeister Mädge klären konnte, so dass die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde.

 

Ratsfrau SCHELLMANN weist den Vorwurf des Beigeordneten Pauly zurück. Über die Jahre seien drei Verträge mit der BIMA mit einer Verbilligungsrichtlinie geschlossen worden – Universität, Veranstaltungshalle und Sport. Bei der Abarbeitung sei grds. von einer Gemeinnützigkeit ausgegangen worden.

Auch bei Kenntnis der Verbilligungsrichtlinie hinsichtlich der Nutzung als Sportfläche hätte der Rat der Hansestadt Lüneburg sich für die Ansiedlung der Feuerwehr bzgl. der Erschließung und der guten innerstädtischen Lage entschieden. Somit sei auch kein Schaden entstanden.

 

Beigeordneter PAULY kritisiert, dass Fehler nicht eingestanden werden.

Das Ratsmitglieder Verträge nach 9 Jahren nicht geistig parat haben, könne er gut nachvollziehen. Jedoch habe die BIMA 2003 nochmals die Verwaltung auf die Verbilligungsrichtlinie und einer möglichen Nachzahlung hingewiesen. Laut Verwaltungsakte habe die Verwaltungsspitze davon Kenntnis erlangt.

Da der vorgeschlagene Vergleich Schaden von der Hansestadt Lüneburg abwende, werde die Fraktion Die Linke diesen mittragen.

 

Beigeordneter DÖRBAUM stellt klar, dass ihm der Vertrag nicht bekannt gewesen und im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nicht diskutiert worden sei.

Auch über eine konkrete Forderung der BIMA im Jahr 2003 sei ihm nie bekannt gewesen.

Aus seiner Sicht sei die Forderung der BIMA bzgl. der Feuerwehrfläche und der Wohnungen für die Feuerwehrleute nicht gerechtfertigt, da sie unter die Gemeinnützigkeit fallen. Trotzdem werde er dem Vergleich aufgrund eines insgesamt positiven Ergebnisses zustimmen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 2 Enthaltungen der Fraktion Piraten Niedersachsen folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt mit dem Bund folgenden Vergleich zu schließen:

Die Stadt zahlt an den Bund über den nach Anhängigkeit bereits gezahlten Betrag von 413.000,00 Euro hinaus, den die Stadt ausdrücklich für vorbehaltlos erklärt, einen abschließenden Betrag in Höhe von 27.907,05 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 6,16 Euro kalendertäglich für die Zeit vom 17.06.2014 bis zum rechtskräftigen Zustandekommen des Vergleichs und trägt die Kosten des Rechtsstreits.

 

(06)