Bürgerinformationssystem

Auszug - Antrag der GS Heiligengeistschule zum Erhalt der Sprachförderklassen Einrichtung der Sprachlernklasse in der Grundschule Heiligengeistschule  

 
 
Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.07.2014    
Zeit: 16:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Schulbiologie- und Umweltbildungszentrum (Schubz)
Ort: Wichernstraße 34, Eingang C, 21335 Lüneburg
VO/5743/14 Antrag der GS Heiligengeistschule zum Erhalt der Sprachförderklassen und
Einrichtung der Sprachlernklasse in der Grundschule Heiligengeistschule
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Kühne, Dorina
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Die Schulleiterin der Heiligengeistschule, Frau Geck, erläutert die Anträge und führt zum Antrag der Sprachlernklasse aus, dass in der DaZ-Klasse (Deutsch als Zweitsprache) inbesondere Quereinsteiger aufgenommen werden, die wenig oder gar keine Deutschkenntnisse haben und dann nach ¼ Jahr in die Kontaktklassen kommen, um hier die Fachsprache der jeweiligen Fächer zu erlernen. Im letzten Jahr hatte die Klasse 12 Kinder aus 11 Nationen. Innerhalb eines Jahres werden  diese Kinder dann an den Unterricht ihrer Jahrgangsstufe herangeführt.

Die Landesschulbehörde unterstützt das Konzept der Sprachlernklasse und hat dafür auch eine Lehrerstelle ausgeschrieben.

 

Zum Erhalt der Sprachförderklassen Sprache führt Frau Geck aus, dass sich die Heiligengeistschule nicht der Inklusion verschliesst, zum jetzigen Zeitpunkt aber eine ausreichende Förderung der Kinder außerhalb der Sprachförderklassen ihrer Meinung nicht gewährleistet ist, da der gesamte Unterricht in dieser Klasse von einer Förderschullehrkraft mit dem Schwerpunkt Sprache erteilt wird.

Der Gesetzgeber schützt zwar noch für einen überschaubaren Zeitraum die Sprachförderklassen, aber es wird ihrer Meinung nach noch lange dauern, bis im Rahmen der Inklusion ein adäquater Ersatz für die Sprachförderklassen etabliert wird.

 

In der sich anschließenden Diskussion an der sich die Ratsherren Dr. Scharff und Kiesel,  Ratsfrau v. Stern und Beigeordneter Dörbaum sowie die Leiterin der Förderschule Johannes-Rabeler-Schule, Frau Christmann, beteiligen, wird deutlich, dass sowohl die Arbeit der Sprachförderklassen geschätzt wird, aber auch die Inklusion an den Grundschulen, d.h. die Sprachförderung der betroffenen Kinder im allgemeinen Unterricht sichergestellt werden muss.

 

EStR Koch weist abschließend daraufhin, dass die Verwaltung hier Gesetze auszuführen und nicht anzuzweifeln hat. Dieses ist nicht Aufgabe der lokalen Verwaltung, denn es gibt eine bindende Gesetzeslage. Unbestritten darf der Rat Forderungen aufstellen, um eine seiner Meinung nach bessere Aufgabenerledigung anzumahnen, rausmogeln darf sich der Rat jedoch nicht.

 

 

 

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1.) Antrag der Heiligengeistschule zum Erhalt der Sprachförderklassen vom März 2014:

Der Schulausschuss nimmt den Antrag vom März 2014 der GS Heiligengeistschule zum Erhalt der fünf Sprachförderklassen zustimmend zur Kenntnis.

 

 

2.) Einrichtung der Sprachlernklasse: Der Schulausschuss nimmt die Einrichtung der Sprachlernklasse in der GS Heiligengeistschule zum kommenden Schuljahr zustimmend zur Kenntnis.

 

Beschluss:

 

Zu 1. Einstimmig fasst der Schulausschuss einen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung entsprechenden Beschluss.

 

Zu 2. Einstimmig fasst der Schulausschuss einen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung entsprechenden Beschluss.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:              9

Nein-Stimmen: 0             

  Enthaltungen: 0