Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/5743/14  

 
 
Betreff: Antrag der GS Heiligengeistschule zum Erhalt der Sprachförderklassen und
Einrichtung der Sprachlernklasse in der Grundschule Heiligengeistschule
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Kühne, Dorina
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
17.07.2014 
Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. Antrag zum Erhalt der Sprachförderklassen

 

Die Heiligengeistschule in Lüneburg ist in der Stadt und im Landkreis Lüneburg die einzige schulische Einrichtung mit Förderklassen für Kinder mit einem Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache.

 

Seit 1976 werden diese Sprachförderklassen in der Heiligengeistschule geführt.

 

Kinder mit einem festgestellten Unterstützungsbedarf Sprache können auf Wunsch der Eltern die Förderklassen an der Heiligengeistschule besuchen.

 

Zurzeit bestehen fünf Förderklassen mit einer Stärke von jeweils 8-14 Schülern.

Die Sprachförderklassen an der Heiligengeistschule werden von jeweils einem Förderpädagogen mit der Fachrichtung Sprachheilpädagogik als Klassenlehrer geführt.

 

Das Curriculum der Sprachförderklassen orientiert sich grundsätzlich an den Lerninhalten der Grundschule. Die Unterrichtsgestaltung, sowie die Auswahl und der Umfang der Unterrichtsinhalte werden den individuellen Lernvoraussetzungen und Förderbedürfnissen angepasst. Bei Bedarf findet eine intensive Sprachförderung in Kleingruppen statt.

 

Spätestens nach dem 3. Schuljahr besuchen die Schülerinnen und Schüler der Sprachförderklassen ihre Grundschule im Einzugsbereich. Ein Übergang in die zuständige Grundschule ist je nach Entwicklungsstand nach jedem Schuljahr möglich.

 

Der Sprachförderbereich in der Heiligengeistschule findet hohe Akzeptanz bei den Eltern, die sich für eine intensive Förderung im sprachförderpädagogischen Bereich  der Heiligengeistschule entscheiden.

 

Im niedersächsischen Inklusionsmodell ist jedoch vorgesehen, die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Sprache / Sprachheilklassen ab dem Schuljahr 2015/16 auslaufen zulassen.

 

Stattdessen sollen zukünftig  die Regelschulen (mit bis zu 26 Kindern in den Grundschulklassen) mit jeweils zwei Wochenstunden einer Förderlehrkraft pro Kind mit Förderbedarf     zusätzlich ausgestattet werden, um die Defizite zu beheben.

 

Die Heiligengeistschule und betroffene Eltern haben gegen diese geplante Änderung 

protestiert, da sie das Recht der Schülerinnen und Schüler auf eine adäquate und qualitativ hochwertige Förderung gefährdet sehen.

 

Unterstützt wird die Forderung auf Erhalt der Förderschulen u.a. vom Landkreis (Beschluss des Kreisausschusses vom 03.03.2014).

 

 

2.) Antrag der Heiligengeistschule auf Einrichtung einer Sprachlernklasse

vom 24.04.2014

 

Die Heiligengeistschule beabsichtigt zum kommenden Schuljahr eine Sprachlernklasse einzurichten.

 

Die Grundschule Heiligengeistschule ist prädestiniert, eine Sprachlernklasse zu führen, da sie als einzige Schule in Lüneburg und im Landkreis bereits seit 1976 ein Angebot vorhält, Schulkinder mit Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache intensiv zu fördern.

 

Fünf Förderpädagogen, qualifiziert für die Fachrichtung Sprachheilpädagogik, sind in der Grundschule tätig. Die bestehenden Sprachheilklassen werden mit jeweils 8-14 Schülern geführt, die eine gezielte adäquate und qualitativ hochwertige Sprachförderung erhalten.

 

Nach den bisherigen Prognosen der Schülerzahlen in diesem Jahr und in den kommenden Jahren, wird nach Auskunft von der Schulleiterin, Frau Geck, die Einführung der Sprachlernklasse die Grundschule Heiligengeistschule vor keine räumlichen Herausforderungen stellen.

 

Einer förmlichen Zustimmung (Beschluss) durch den Schulträger bedarf es nach der Erlasslage und nach Rücksprache mit dem Schulaufsichtbeamten für die Grundschulen bei der Landesschulbehörde, Herrn Pfeffer,  für die Einrichtung der geplanten Sprachlernklasse nicht.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.) Antrag der Heiligengeistschule zum Erhalt der Sprachförderklassen vom März 2014:

Der Schulausschuss nimmt den Antrag vom März 2014 der GS Heiligengeistschule zum Erhalt der fünf Sprachförderklassen zustimmend zur Kenntnis.

 

 

2.) Einrichtung der Sprachlernklasse: Der Schulausschuss nimmt die Einrichtung der Sprachlernklasse in der GS Heiligengeistschule zum kommenden Schuljahr zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n: