Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
EStR Koch weist daraufhin, dass der Schulapfel-Antrag vom letzten Jahr durch das Schulobst-Landesprogramm überholt wurde. Er hätte es begrüßt, wenn nicht statt einzelner Schulen der Schulträger antragsberechtigt wäre. Ratsfrau v. Stern begründet nachfolgend ihren Antrag (als Anlage beigefügt).
EStR Koch verdeutlicht, dass die Hansestadt seit Jahren die Eigenverantwortlichkeit der Schulen stärkt, das Schulgesetz die Schulvorstände auch dafür eingesetzt hat und hier ein Rückschritt gemacht werden soll, indem den Schulen Vorschriften gemacht werden sollen wie sie sich zu verhalten haben. Die Schulen müssen nicht geweckt werden, ob sie sich an einem Schulobstprogramm beteiligen möchten oder nicht. Dieses ist allein eine Sache der Schule und nicht des Schulträgers. Es ist den Ratsmitgliedern unbenommen, einen Haushaltsantrag für das nächste Haushaltsjahr zu stellen und diesen mit einem Einsparungsvorschlag zu versehen, da bei freiwilligen Ausgaben durch den Entschuldungsvertrag mit dem Land kein Spielraum besteht.
In der anschließenden Diskussion ist eine positive Grundstimmung sowohl für den Änderungsantrag, als auch für das Landesprogramm zu erkennen. Im Ergebnis wird der geänderte Beschlussvorschlag entwickelt, der einstimmig angenommen wird. Beschluss: Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und sieht von der Einführung eines „Schulapfels“ bzw. eines eigenen Schulobst- und Gemüseprogramms ab.
Geänderter Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss spricht sich positiv für die Wahrnehmung des landeseigenen Schulobst- und Gemüseprogramms aus. Die Ergebnisse des Landesprogramms sind vor Beginn des Schuljahres 2015/16 im Schulausschuss vorzutragen. Gegenwärtig sieht die Hansestadt von der Einführung eines „Schulapfels“ bzw. eines eigenen Schulobst- und Gemüseprogramms ab.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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