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Vorlage - VO/5333/13-1  

 
 
Betreff: Einführung des "Schulapfels" in der Hansestadt Lüneburg; Antrag der CDU-Fraktion vom 11.09.2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
  Bezüglich:
VO/5333/13
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Scheunemann, Joachim
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
17.07.2014 
Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Fortschreibung der Vorlage 5333/13

 

Es wird insbesondere auf die Stellungnahme der Verwaltung vom 10.10.2013 hingewiesen, die wie folgt um das EU-Schulobst- und Gemüseprogramm des Landes Niedersachsen ergänzt wird:

 

Projekteinführung EU-Schulobst- und Gemüseprogramm  im Land Niedersachsen

 

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat in seiner Pressemitteilung im Januar 2014 die Teilnahme am EU-Schulobst- und Gemüseprogramm angekündigt und diese am 23.04.2014 dahingehend aktualisiert, dass das Land Niedersachsen bereits mit Schuljahresbeginn 2014/2015 eine Einführung vorsieht. Infolge dessen ist Niedersachsen das achte Bundesland, welches sich am EU-Programm beteiligt. In diesem ist vorgesehen, dass sechs- bis zehnjährige Kinder an Grundschulen (Klassen 1-4), Schulkinder in Förderschulen und Landesbildungszentren (bis Klasse 6) kostenlos mit frischem Obst und Gemüse, vorzugsweise mit saisonalen Obst –und Gemüsesorten aus regionaler Produktion von zertifizierten Lieferanten versorgt werden. Durch eine regelmäßige kostenlose Versorgung mit frischem Obst und Gemüse soll den Schulkindern die Vielfalt und der Geschmack dieser Produkte vermittelt werden und langfristig zu einer positiven Änderung ihres Verzehrverhaltens führen.

 

„Alle teilnehmenden Schulen erhalten 3 x mal pro Schulwoche eine Portion (100 g) Obst und/oder Gemüse für jedes Schulkind. Beihilfefähig sind frisches Obst und Gemüse einschließlich Bananen. Dabei sollen Erzeugnisse aus regionaler Erzeugung und mit saisonalem Bezug sowie Bioware nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Die näheren Modalitäten hierzu handelt die Schule mit dem jeweiligen zugelassenen Lieferanten anhand einer vorgegebenen Liste aus.“ (www.schulobst.niedersachsen.de)

 

 

Die Projektfinanzierung des EU-Schulobst- und Gemüseprogramms

 

Finanziert wird das EU-Schulobst- und Gemüseprogramm aus Mitteln der EU und des Landes. Die EU stellt hierfür jährlich Fördermittel i.H.v. 150 Mio. EUR bereit. Darüber hinaus fordert die EU-Kommission künftig nur noch einen Eigenanteil von 25% der beteiligten Länder. Niedersachsen stellt bis zu 1 Mio. EUR bereit.

 

Das vorläufige Mittel-Kontingent der EU sieht eine Finanzierung des Programms mit 2.753.059 EUR vor. Durch die 25-prozentige Kofinanzierung des Landes kann im Durchführungszeitraum vom 15. September 2014 bis zum 22. Juli 2015 die Lieferung von Obst und Gemüse bis zu einer Höhe von mindestens 3.670.745 EUR abgerechnet werden. Damit können fast 100.000 Kinder in Niedersachsen in den Genuss des EU-Schulobst- und Gemüseprogramms kommen. (Gesamtschülerzahl in Niedersachsen der potentiell berechtigten Zielgruppe rd. 313.000; bei insgesamt 1.781 Grundschulen und 289 Förderschulen).

 

Antragstellung und Kriterien für die Mittelvergabe interessierter Schulen in Niedersachsen

 

Auf der noch im Aufbau befindlichen Homepage www.schulobst.niedersachsen.de können sich Schulen für das EU-Schulobst- u. Gemüseprogramm bewerben.

Parallel dazu hat die Verwaltung am 06.05.2014 eine Umfrage bei den Schulen zur möglichen Teilnahme durchgeführt. Folgende Schulen haben sich für eine Teilnahme am EU-Schulobst- und Gemüseprogramm ausgesprochen, haben aber deutlich auch den damit verbundenen Verwaltungsaufwand gerügt:

 

Grundschule Hermann-Löns-Schule

Grundschule Häcklingen

Grundschule Igelschule

Grundschule Hasenburger Berg

Grundschule Schule am Sandberg

Grundschule Anne-Frank-Schule

Grundschule Heiligengeist

Grundschule St. Ursula-Schule

Grundschule Im Roten Felde

Förderschule Johannes-Rabeler-Schule

 

Da die zur Verfügung gestellten Mittel begrenzt sind, muss eine Auswahl der am Schulobstprogramm interessierten Schulen durch das Land  vorgenommen werden. Die Auswahl der Schulen soll anhand der sozialen und regionalen Kriterien sowie der geplanten Konzeption der pädagogischen Begleitung des Programms erfolgen.

 

Dabei werden bisherige schulische Bemühungen in der Ernährungsbildung genauso positiv in die Auswahl mit einbezogen wie Aktivitäten im Bereich Gesundheitsförderung sowie die Konzeption von verpflichtenden pädagogischen Begleitmaßnahmen (z.B. Besuch von Bauernhöfen, Maßnahmen zur Ernährungsbildung, curriculare Verankerung der gesundheitsfördernden Maßnahmen). Das Auswahlverfahren hierzu steht noch aus.

 

Um interessierte Schulen über die Umsetzung des EU-Schulobst- und Gemüseprogramms zu informieren, hat die Landesschulbehörde fünf landesweite Informationsveranstaltungen angeboten, in Lüneburg fand diese am 27.05.2014 statt.

 

 

 

Die Verwaltung hatte in der Stellungnahme vom 10.10.2013 die Einführung des

Schulapfels an allen Schulen städtischer Trägerschaft mit einem Betrag in Höhe von 366.800 Euro pro Jahr für eine Vollversorgung errechnet (zzgl. Lohn- u. Logistikkosten).

Zwischenzeitlich sind zukünftig alle Bürgerarbeiterstellen hinfällig geworden, so dass die angenommenen Lohnkosten von 5.000,- bis 6.800,-€/Jahr nunmehr durch ein tarifliches Entgelt nach dem TVöD zu ersetzen wären.

 

Bei einer Umsetzung des Landesprogramms durch die Hansestadt würden für die städt. Grundschulen einschl. der Johannes- Rabeler-Schule (Förderschule Klassen 1-6) Kosten in Höhe von ca. 75.000,- € entstehen.

(Berechnungsgrundlage: 2202 Schüler; Stand Schuljahr 2013/14,  3x 0,1 Kg Äpfel pro Woche und Schüler = 660,6 Kg/Woche. Apfelpreis Durchschnittswert 2,50 €/Kg und Anlieferkosten grob geschätzt von 0,3 €/Kg. 660,6 x 2,8 = 1848,- €/Woche. 40 Schulwochen = 73920,- mithin gerundet 75.000,- €)  

 

In Anbetracht der zu erwartenden Kosten, die bei einer eigenen Einführung des Schulapfels oder eines eigenen Schulobst- und Gemüseprogramms durch die

Hansestadt entstehen würden, sollten die Erfahrungen des Landes Niedersachsen bei Umsetzung des EU-Schulobst- und Gemüseprogramms abgewartet werden, um ggf. hierauf zurückzugreifen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:  116,- €             

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen: 0,-

c)  an Folgekosten: 0,-             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Schulausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und sieht von der Einführung eines  „Schulapfels“ bzw. eines eigenen Schulobst- und Gemüseprogramms ab.

Stammbaum:
VO/5333/13   Einführung des "Schulapfels" in der Hansestadt Lüneburg (Antrag der CDU-Fraktion vom 11.09.2013, eingegangen am 12.09.2013)   01 - Büro der Oberbürgermeisterin   Antrag
VO/5333/13-1   Einführung des "Schulapfels" in der Hansestadt Lüneburg; Antrag der CDU-Fraktion vom 11.09.2013   Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung   Antrag