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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Dem überplanmäßigen Aufwand für die Fassadensanierung ‚Heiligengeiststraße 29’ in Höhe von 37.000 EUR wird nach § 117 NKomVG zugestimmt. Die Mittel zur Deckung der Mehraufwendungen werden aus dem Ansatz der Bauunterhaltung für das Objekt ‚Hinter der Sülzmauer 58-60’ zur Verfügung gestellt.
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