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Auszug - Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) - REGION Lüneburg  

 
 
Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Sozial- und Gesundheitsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.06.2014    
Zeit: 15:30 - 17:36 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5723/14 Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) - REGION Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lütjohann, Angela
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Bearbeiter/-in: Lütjohann, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

Herr Koch erklärt, dass der Senioren- und Pflegestützpunkt, den die Hansestadt Lüneburg seit einigen Jahren betreibt, in ständiger Entwicklung und Veränderung ist. Anlass für den Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung ist die Tatsache, dass der Landkreis Lüneburg nun mit eingebunden wird. Dieses betrifft nicht nur die Reichweite, sondern auch die Finanzierung.

 

Frau Lütjohann stellt Frau Hermann als Mitarbeiterin vom Seniorenservicebüro vor, die die Arbeit vor Ort mit ihr gemeinsam vorstellen wird.

Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN), wie das Seniorenservicebüro inzwischen heißt, ist weiter in der Heiligengeiststraße 29a beheimatet. Das 1. Förderprogramm ist ausgelaufen und es musste daher eine Neubewerbung um eine weitere Förderung erfolgen. Die Unterbringung des Seniorenservicebüros und des Pflegestützpunktes, wo bei letzterem auch die Krankenkassen mitfinanzieren, in gleichen Räumlichkeiten hat sich als glücklich erwiesen, da dieses die jetzige Projektantragstellung erleichtert hat. Von der Förderung durch das Land Niedersachsen ab 2009 in Höhe von 40.000 € konnten bisher eine halbe Arbeitsstelle und die Räumlichkeiten finanziert werden. Weiterer Personalbedarf, besonders für eine Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern in den Stadtteilhäusern, ist vorhanden und wäre wünschenswert.

 

Frau Lütjohann und Frau Hermann stellen wechselnd die Aufgaben, Beratungszahlen und die Finanzierung mittels einer Powerpoint-Präsentation dar, die diesem Protokoll als Anlage beigefügt ist.

 

Frau Güntner dankt für die Vorstellung und fragt nach, ob die Beratungen für den Landkreis, die mit einem Anteil von 20% der Gesamtberatungen beziffert wurden, ausschließlich hier vor Ort im Stadtgebiet erfolgen.

 

Frau Hermann antwortet, dass es neben den Beratungen vor Ort in Lüneburg durchaus auch Beratungen vor Ort im Landkreis gibt, da die zu Beratenden sehr häufig keine Möglichkeit haben in die Heiligengeiststrasse zu kommen. Zudem sind die Beratungen meist ein länger andauernder Prozess. Der Zeitaufwand ist bei Beratungen im Landkreisgebiet daher natürlich ggf. wesentlich höher.

 

Herr Koch unterstreicht, dass die Kooperation beim SPN nicht nur die Bürger und den Landkreis, der finanziell eingebunden werden soll, ist, sondern auch mit den Wohlfahrtsverbänden. Bei der Übernahme der Trägerschaft gab es seinerzeit Bedenken der Wohlfahrtverbände, aber neue Angebote des SPN wurden mit diesen abgestimmt. Es gibt ein Kooperationsgremium, das sich in etwa zweimal jährlich trifft, wo nicht nur konzeptionelle Gedanken hinsichtlich von Förderprogrammen gemacht werden, sondern wo auch neue Angebote bekannt gemacht werden und wo auf einen Konkurrenzschutz geachtet wird. Zudem bietet die Stadt in Lüneburg keine eigenen ambulanten Angebote und kein städtisches Altenheim an und alle freien Anbieter werden gleichmäßig eingebunden. Es gibt daher keine Monopolisierung, sondern Neutralität.

Der Landkreis hat im Haushaltsplan zur Finanzierung der Seniorenarbeit bereits 80.000 € eingestellt, aber man überlegt dort noch, mit diesem Geld quasi flankierend eigene Angebote zu finanzieren. Insofern steht die genaue Höhe der finanziellen Beteiligung noch nicht fest. Die Beratungen laufen noch, dann soll über weitere Serviceangebote nachgedacht werden. Die bereits vorliegende Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis beziffert die jährliche Förderung nicht, stellt aber klar, dass der Landkreis selbst kein eigenes Angebot in dieser Form aufbauen will. Weil es pro Landkreis nur ein solches Büro gibt und der Landkreis verzichtet hat, solch ein eigenes Angebot auf seinem Gebiet zu schaffen, war eine Förderung der Stadt möglich.

 

Frau Güntner berichtet, insbesondere für die Ausschussmitglieder, die nicht dem Rat angehören, dass es dort im letzten Jahr Beratungen zur Neuausrichtung der Lüneburger Hospitalstiftung gegeben hat und dort hinterfragt wurde, ob der ehemals festgelegte Stiftungszweck in die heutige Zeit transformiert werden kann. Da es dort auch um den Bereich der Altenhilfe geht, hat der Verwaltungsausschuss auf Antrag des Fachbereiches Soziales und Bildung im Nov. 2013 beschlossen, dass nicht nur die Fördermittel zur Verfügung stehen, sondern dass zusätzlich beispielsweise auch die Mietkosten und Personalkosten in Höhe von 170.000 € durch die Stiftungsmittel übernommen werden.

 

Frau Baumgarten fragt nach, ob die gute Arbeit des SPN dauerhaft so erhalten bleibt, auch wenn es vielleicht irgendwann keine Landesförderung mehr geben könnte, und ob neue Aufgaben hinzukommen, wobei dann zu klären wäre, ob hier das Konnexitätsprinzip greift.

 

Herr Koch erläutert, dass die Seniorenberatung eine alte Aufgabe im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ist. Durch die Forderungen des Landes, die Förderungszahlung an bestimmte qualitative Standards, wie die Anbindung einer ausgebildeten Pflegefachkraft, zu binden, kommt nun eine finanzielle Förderung hinzu. Die Aufgabe des Pflegestützpunktes hat die Stadt auch freiwillig übernommen. Die Organisationsstruktur, einer Unterbringung der Seniorenberatung und des Pflegestützpunktes unter einem Dach, wurde vom Land gefordert, war aber in Lüneburg bereits umgesetzt. Insofern greift hier das Konnexitätsprinzip nicht. Wichtig ist aber jetzt, die Finanzierungsbeteiligung des Landkreises zu Ende zu verhandeln. Es ist insgesamt erfreulich, dass es inzwischen mehrere Finanzierer dieser Einrichtungen gibt. So die Hospitalstiftungen, das Land und die Pflegekassen.

 

Frau Lütjohann ergänzt, dass in den Kostenaufstellungen der Präsentation die regulären eigenen Mittel der kommunalen Altenhilfe nicht enthalten sind. Die 40.000 €-Fördermittel sind immer für ein Jahr bewilligt. Die Höhe richtet sich nach der Bevölkerung über 60 Jahre und ist für die nächsten Jahre zunächst „eingefroren“. Die Beteiligung des Landkreises ist eine Wunschzahl, damit das bisherige Angebot, auch durch Förderung durch die Hospitäler, weiterhin aufrecht erhalten werden kann.

 

Herr Koch mag nicht absehen, ob das SPN bei einem Auslaufen der Förderung durch das Land weiter bestehen wird. Das wird dann eine kommunalpolitische Entscheidung sein.

 

Frau Güntner dankt Frau Hermann stellvertretend für alle Mitarbeiter des SPN für die gute Arbeit und Mithilfe.

Beschluss:

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die konzeptionelle Aufstellung des Senioren- und Pflegestützpunktes Niedersachsen (SPN) REGION Lüneburg wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt die Entwicklung der kommunalen Beratungsstruktur fortzusetzen und die grundsätzliche Vereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg um dessen finanzielle Beteiligung zu erweitern.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SPN- REGION Lüneburg Soz -u Ges 12 06 14 (8266 KB) PDF-Dokument (2053 KB)