Bürgerinformationssystem

Auszug - Verkehrsspiegel gegenüber der Straße Am Wildgehege (Antrag des Ratsherrn Kiesel vom 09.03.2014, eingegangen am 12.03.2014)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 5.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 08.05.2014    
Zeit: 17:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5627/14 Verkehrsspiegel gegenüber der Straße Am Wildgehege (Antrag des Ratsherrn Kiesel vom 09.03.2014, eingegangen am 12.03.2014)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr KIESEL begründet seinen Antrag und verweist auf die Einwohnerfrage in der Ratssitzung vom 27.03.2014.

Es bestehe eine extrem gefährliche Verkehrssituation vor allem für Kinder bei der Kreuzung Am Wildgehege / Ochtmisser Kirchsteig. Bei verkehrsgerechtem Verhalten habe der Fahrer keine Sichtmöglichkeit nach links. Erst wenn das Fahrzeug komplett den Radweg versperre, erhalte der Fahrer Einblick in den linken Ochtmisser Kirchsteig. Da es sich um einen Schulweg handelt, bestehe eine hohe Gefahr für radfahrende Schüler, die auf die Straße ausweichen.

Die Gefahrensituation könne mittels eines Verkehrsspiegels erheblich entschärft werden. Dieser solle eine zusätzliche Hilfe für die aus der Straße Am Wildgehege kommenden Fahrer darstellen.

Er kritisiert die Stellungnahme, in der ein gefahrloses Einfahren in den Ochtmisser Kirchsteig genannt werde.

 

Beigeordnete SCHMIDT bestätigt die gefährliche Verkehrssituation an der Kreuzung Am Wildgehege / Ochtmisser Kirchsteig. Jedoch folge sie der Ansicht der Polizei, dass der Verkehrsspiegel aus den in der Stellungnahme genannten Gründen nicht die Lösung sei.

Als mögliche Lösung schlägt Beigeordnete Schmidt die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht, wie in der Bleckeder Landstraße geschehen, sowie eine Markierung für die Radfahrer, die auf die Gefahrensituation hinweise, vor. So können schnelle Radfahrer die Straße und langsame Radfahrer den Radweg nutzen.

 

Ratsherr MEIßNER äußert, dass sich politische Gremien bereits zum fünften Mal mit diesem Thema befassen und sich der Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen zwei Mal sehr intensiv mit dem Sachverhalt auseinander gesetzt habe.

Die Hecke eine Grundstücksbesitzers an der Ecke Am Wildgehege / Ochtmisser Kirchsteig beeinträchtige die Sicht. Jedoch habe Ortsbürgermeister Schultz zugesagt, nochmals mit dem Grundstückseigentümer das Gespräch zu suchen.

Er merkt an, dass durch die 10 bis 15 Einfamilienhäuser in der Straße Am Wildgehege kein großer Verkehr aufkomme und bestätigt als ehemaliger Polizist die in der Stellungnahme erwähnte Scheinsicherheit eines Verkehrsspiegels.

 

Beigeordneter PAULY erklärt, dass er der Stellungnahme inhaltlich und logisch nicht folgen könne. Zudem fehle eine Auswertung zur Unfallsituation, um Vergleich ziehen zu können.

Auch könne er die Stellungnahme in Bezug auf die vereisten oder beschädigten Verkehrsspiegel nicht nachvollziehen, da dann die jetzige Situation bestehe. Es sei ein Erfolg, wenn eine Gefahrensituation bzw. ein Unfall verhindert werden könne, in Zeiten in denen der Verkehrspiegel nutzbar sei.

 

Bürgermeister MEIHSIES schlägt eine Ortsbesichtigung vor, um eine Abwägung treffen zu können.

 

Oberbürgermeister MÄDGE stellt klar, dass in der Stellungnahme der Verwaltung die Überweisung in den Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen empfohlen werde. Zu der Sitzung solle die Polizei hinzugeladen werden.

 

Stadtrat MOßMANN erläutert die Bedeutung der Halte- und Sichtlinie.

Nach einer dreimaligen Ortsbesichtigung mit PKW und Fahrrad vertrete er weiterhin die Auffassung, dass ein gefahrloses Einfahren in den Ochtmisser Kirchsteig möglich sei.

Unfallzahlen liegen nicht vor, so dass keine in der Stellungnahme erwähnt werden konnten.

Zu der Aussage von Beigeordneten Schmidt führt er aus, dass laut Straßenverkehrsordnung ein alternatives Fahren entweder auf der Straße oder auf dem Hochbord nicht vorgesehen sei.

Eine Positionierung des Verkehrsspiegels sei sehr schwierig, da der Radweg sichtbar sein müsste. D.h. der Spiegel müsste auf der gegenüberliegenden Seite der Straße Am Wildgehege angebracht werden, was eine große Entfernung zu den Fahrern aus der Straße Am Wildgehege bedeute.

 

Ratsherr LÖB beantragt den Antrag des Ratsherrn Kiesel in den Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen zur weiteren Beratung zu verweisen.

 

Ratsherr KIESEL verdeutlicht die Sorge der Anwohner der Straße Am Wildgehege. Bisher habe es drei Unfälle an der Kreuzung gegeben, die durch das Zurücksetzen der verschreckten Autofahrer entstanden seien.

Er stellt einen Änderungsantrag (siehe Anlage).

 

Beigeordneter PAULY fragt, ob Radfahrer bei nichtbenutzungspflichtigen Radwegen nicht die Wahl der Nutzung von Radweg bzw. Straße haben.

 

Stadtrat MOßMANN antwortet, dass der Radweg baulich mit der roten Pflasterung angelegt sei. Ein straßengeführter Radweg könne nicht ohne weiteres eingerichtet werden, ohne den hochbordgeführten Radweg zurückzubauen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Änderungsantrag von Ratsherrn Kiesel bzgl. einer Testphase von 6 Monaten mit einer entsprechenden Auswertung wird mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen der Gruppe FDP/Rentner, 2 Gegenstimmen der Fraktion Die Linke, 2 Gegenstimmen der Fraktion Piraten Niedersachsen sowie 3 Enthaltungen aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und 3 Enthaltungen aus der CDU-Fraktion abgelehnt.

 

Der Änderungsantrag von Ratsherrn Löb, Überweisung des Antrags in den Ortsrat Ochtmissen, wird mehrheitlich bei einer Enthaltung aus der CDU-Fraktion angenommen.

 

(III, 03N)


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

  Enthaltungen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsantrag Kiesel (50 KB)