Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin GUNDERMANN beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1) Die Neugestaltung der Grünanlage Schifferwall sei ein wesentlicher Bestandteil des „Rahmenplans Wasserviertel“. Die Hansestadt Lüneburg habe im Jahr 2000 die Vorbereitung der Sanierung für das Gebiet Wasserviertel angeschoben und die vorbereitenden Untersuchungen beauftragt. Ein zentrales Thema der vorbereitenden Untersuchungen sei die mangelnde Versorgung des Quartiers „Wasserviertel“ mit angemessenen öffentlichen Grünflächen gewesen. So werde in der vorbereitenden Untersuchung darauf hingewiesen, dass für das Quartier rechnerisch ein Spielplatz von circa 1.300 m² anzulegen wäre, dies aber aus Platzgründen nicht umsetzbar sei. Die defizitäre Versorgung des Quartiers mit öffentlichen Grünflächen werde im Bericht der vorbereitenden Untersuchung immer wieder aufgegriffen und die diesbezügliche Verbesserung auch von den Bewohnern als ein Hauptwunsch formuliert. Die Beseitigung des Defizits an quartiernahen Grünanlagen werde in den vorbereitenden Untersuchungen entsprechend explizit als Sanierungsziel angeführt. Dabei werde die Grünanlage Schifferwall als zentrale und einzig verfügbare Fläche zur Zielerreichung herausgestellt. In der im Jahr 2008 beschlossenen und 2010 fortgeschriebenen Rahmenplanung werde das Sanierungsziel Aufwertung und Neugestaltung der Grünanlage Schifferwall als Bestandteil des Grün- und Freiflächenkonzeptes konkretisiert und näher beschrieben. Die Nutzbarkeit und Attraktivität der Grünanlage Schifferwall sei in der Vergangenheit besonders durch ihre schwere Zugänglichkeit gemindert gewesen. Im Zuge der Sanierung und Umnutzung des Gebäudes „Altes Kaufhaus“ sei eine attraktive und helle Unterführung zur Grünanlage Schifferwall geschaffen worden, so dass diese mittlerweile gefahrlos und bequem erreicht werden kann. Die weitere Umsetzung des Ziels mache es erforderlich, die nun erreichbare Parkanlage gestalterisch so aufzuwerten, dass sie mit einer erhöhten Aufenthaltsqualität dem Quartier als Naherholungsbereich dienen kann. Als langfristiges, aber nicht im Rahmen der Städtebauförderung durchsetzbares Ziel, sei auch eine bessere Anbindung vom Lünepark an das Gebiet formuliert worden. Als beispielhafte Lösungsmöglichkeiten benenne der Rahmenplan eine Entschärfung des Engpasses auf der Brücke Bockelmannstraße oder eine Fußgängerbrücke über den Lösegraben. Eine Durchführung mit Mitteln der Städtebauförderung sei jedoch nicht vorgesehen, da aufgrund der Förderhöchstgrenze von 160,- €/m² die Kosten für eine Fußgängerbrücke zu großen Teilen bei der Kommune verblieben. Hinzu komme, dass eine Fußgängerbrücke über den Lösegraben nicht mehr im Fördergebiet läge und daher dann die förderfähigen Kosten allenfalls nur anteilig über Städtebaufördermittel gefördert würden. Auch ein eventuell notwendiger Grunderwerb wäre nicht förderfähig. Im Jahr 2001 sei bereits die Anbindung über eine Fußgängerbrücke geplant und mit Kosten hinterlegt worden. Der Erwerb von Grund und Boden vom Land Niedersachsen wäre für eine Umsetzung notwendig gewesen. Die Kosten für den Neubau einer Fußgängerbrücke belaufen sich auf ca. 650.000 Euro.
Der Entwurf des Grün- und Freiflächenkonzeptes sei im Grünflächen- und Forstausschuss am 22.05.2012 vorgestellt und einvernehmlich zur Kenntnis genommen worden. Beschlüsse zur Gebietserweiterung des Sanierungsgebietes seien in der Abfolge - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung am 25.02.2013 (einstimmig) - Verwaltungsausschuss am 26.02.2013 (einstimmig) - Rat am 28.02.2013 (einstimmig) mit veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 330.000 € getroffen worden. In der letzten Sitzung des Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung am 28.04.2014 sei die Umsetzung der Maßnahme erneut Thema gewesen. Plänen seien überarbeitet, aktualisiert und nochmals vorgestellt worden. Das Kostenvolumen betrage 250.000 € und die Umsetzung der Maßnahme werde von der Verwaltung in die Wege geleitet.
Zu 2) Bestandteil des Rahmenplans sei generell auch die Verbesserung der Fuß- und Radwegeverbindung im Sanierungsgebiet sowie die bessere Anbindung an übergeordnete Wegeverbindungen (z.B. Treidelpfad). Im Rahmen der Sanierung von Straßen und Plätzen sei insbesondere die Sanierung der „Salzstraße am Wasser“ als zentraler Punkt hervorzuheben. Im Rahmen der Neuordnung und Gestaltung dieses öffentlichen Raumes sei insbesondere auf die Verbesserung der Fußwegebeziehungen abzustellen. Durch diese Maßnahme würde sich auch eine bessere Anbindung des historischen Hafens an den Bereich „Am Stintmarkt“ ergeben.
Ratsherr DR. SCHARF beantragt Aussprache.
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich die Aussprache.
Beratungsinhalt:
Ratsherr DR. SCHARF zeigt sich erfreut, dass die beschlossenen Projekte nicht in Vergessenheit geraten seien. Es handle sich aus seiner Sicht um eines der schönsten Grünflächengebiete in Lüneburg, welches aber kaum von Bürgerinnen und Bürgern genutzt werde, um sich u. a. die Denkmäler anzuschauen. Er begrüßt die Reduzierung des Kostenrahmens, jedoch sei der jetzige Kostenrahmen aus sicht der CDU-Fraktion immer noch zu hoch, da die Fläche von den Bürgerinnen und Bürgern nur zögerlich angenommen werde. Für eine planerische Gestaltung hätte die Fußgängerbrücke zum Kino etc. mit angedacht werden müssen. Die Verlängerung des Stintmarktes unter der Reichenbachbrücke halte er für richtig. Vor Jahren seien dazu die Pfeiler der Brücke schräg gestellt worden, was zusätzliche Kosten von 200.000 € bedeutete, um einladend zu wirken und als Durchgang zu fungieren.
Ratsherr SALEWSKI betont, dass bei der letzten Bürgerversammlung viele Anwohner anwesend gewesen seien, die sich für das Projekt aussprachen. Auch werde es von den Naturschutzverbänden mit getragen. Die Sinnhaftigkeit einer Fußgängerbrücke verstehe er nicht. Zudem würde die Umsetzung hohe Kosten mit sich bringen, die nicht tragbar seien. Nach Fertigstellung der Westseite der Ilmenau (Viskulenhof etc.) könne über eine Planung zur Verbindung zwischen Stintmarkt und Behörderzentrum Hude nachgedacht werden.
Oberbürgermeister MÄDGE erinnert, dass dem Rat angehörende CDU-Fraktionsmitglieder sich gegen die Fußgängerbrücke mit der Argumentation der Geldverschwendung ausgesprochen haben. Bzgl. des Ausbaus der Reichenbachbrücke erklärt er, das es Diskussionen mit dem ALA und anderen Verbänden gegeben habe und eine Einigung auf eine Durchlässigkeit gen Norden erzielt worden sei. Die Diskussion über die Errichtung des Spielplatzes und der Wege auf der Bastion könne er nicht nachvollziehen, zumal es das Projekt „Spielen in der Stadt“ gegeben habe. Im Sanierungsgutachten sei das Defizit herausgearbeitet und der Reiter sei daraufhin verlegt worden. Die Kinder, die im Wasserviertel leben, benötigen diese Spielmöglichkeiten. Zudem werde der Spielplatz seniorengerecht angelegt. Aufgrund von Bürgerbeteiligung habe sich das Konzept, welches im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung vorgestellt wurde, herauskristallisiert.
Beigeordnete SCHIMDT macht auf die Lärmproblematik in dem Gebiet aufmerksam. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.
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