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Auszug - Welche Auswirkungen sind durch den geplanten Kiesabbau im Süden der Hansestadt Lüneburg auf angrenzende Wohngebiete, Natur und Landschaft zu erwarten? (Anfrage der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen vom 20.02.2014, eingegangen am 25.02.2014)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 6.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.05.2014    
Zeit: 17:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5585/14 Welche Auswirkungen sind durch den geplanten Kiesabbau im Süden der Hansestadt Lüneburg auf angrenzende Wohngebiete, Natur und Landschaft zu erwarten? (Anfrage der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen vom 20.02.2014, eingegangen am 25.02.2014)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea  DEZERNAT VI
 
Wortprotokoll
Beschluss

Ratsherr MANZKE verlässt für diesen Tagesordnungspunkt den Sitzungsbereich

Ratsherr MANZKE verlässt für diesen Tagesordnungspunkt den Sitzungsbereich.

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtrat MOßMANN beantwortet die Anfrage wie folgt:

Die Hansestadt Lüneburg habe 2010 einen Planfeststellungsbescheid zugunsten des damaligen Betreibers erlassen. Der vermeintliche Rechtsnachfolger möchte nun den Sandabbau wieder aufnehmen, aber nicht mehr zur Herstellung von Kalksandstein.

Im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz am 18.03.2014 habe er vorgetragen, dass ein Rechtsgutachten beauftragt werden solle. Zudem solle eine Bürgerversammlung stattfinden.

 

Zu 1)

Die Frage kann zurzeit noch nicht detailliert beantwortet werden.

Der Planfeststellungsbeschluss gehe grundsätzlich rechtlich auf den neuen Betreiber über.

Weil es sich hier um den Rechtsübergang einer Sachkonzession mit komplexen, mit in das Wirtschaftsrecht hineinreichenden Fragen handelt, sei eine Anwaltskanzlei beauftragt worden, die Stadt zu unterstützen.

Es bestehe Aufklärungsbedarf, wer als die verantwortliche juristische Person im Sinne von "Rechtsnachfolge" auftreten darf. Der Vorhabenträger werde, das stehe derzeit schon fest, weitere Unterlagen einreichen müssen, damit sein Vorhaben von der Verwaltung rechtlich und inhaltlich abschließend bearbeitet und geprüft werden könne.

 

Zu 2)

Anhand einer Karte erklärt Stadtrat Moßmann die möglichen Erschließungsvarianten sowie ggf. deren Vor- und Nachteile.

 

Zu 3)

Eine direkte Anbindung an die B4 sei laut einem Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 21.03.2014 an die MDB Hiltrud Lotze nicht zustimmungsfähig.

 

Zu 4)

Bei einer angenommenen Rechnung von 120 LKW pro Tag werden 46 dB(A) prognostiziert. Zudem könne viel Staub in das Wohngebiet Langenstückenfeld ziehen.

 

Zu 5)

Im vor 2000 durchgeführten Planfeststellungsverfahren sei eine Umweltverträglichkeitsstudie vorgelegt worden, die auch einen Rekultivierungsplan enthalten habe. Es seien die damals anerkannten Verbände des Naturschutzes ebenso wie die Untere Naturschutzbehörde „Landkreis Lüneburg“ beteiligt worden. Im Rahmen der Beteiligung, der Erörterung und der Abwägung seien die erforderlichen Maßnahmen festgelegt worden.

Möglicherweise könne durch die Einwendungen des NABU beim Landkreis Lüneburg eine erneute Kartierung erforderlich sein, so dass dem Betreiber die Erstellung eines neuen Rekultivierungsplans auferlegt werden könnte.

 

Zu 6)

Es gebe keine bauordnungsrechtliche Eingriffsbefugnis, die einen Rückbau des ehemaligen Kalksandsteinwerks legitimiert. Eine Rückbauverpflichtung, wie sie das Baugesetzbuch vorsehe, setzt voraus, dass von Seiten des Bauherrn eine entsprechende Verpflichtungserklärung, z.B. in Form einer Baulast, abgegeben worden sei. Dieses sei nicht der Fall.

 

Zu 7)

Der damalige Planfeststellungsbeschluss habe einen umfangreichen "Rekultivierungsplan" beinhaltet. Dieser sei bindend, soweit die Voraussetzungen (siehe Frage 1) vorliegen. Inwieweit hier Planergänzungen getroffen werden können, hänge von der rechtlichen Prüfung siehe Frage 1 ab. Ob mittlerweile weitere oder geänderte Rekultivierungsmaßnahmen erforderlich seien, weil sie sich z.B. aus dem geänderten Naturschutzrecht heraus ergeben, oder ob sie überhaupt gefordert werden können, obliege einer Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde.

 

 

Ratsfrau SCHELLMANN fragt nach, ob die Genehmigung zum Abtransport des Sandes auch für den vermeintlichen Rechtsnachfolger gelte.

 

Stadtrat MOßMANN antwortet, dass das Betriebskonzept von damals den Abbau aus der südlichen Fläche mittels Förderband unter der B 209 zum Transport nach Norden und das Abfahren der LKW über die Hauptstraße vorsehe, da die Straßenbauverwaltung keine Anschlussstelle an die B 4 oder an die B 209 genehmigt habe.

Im Planfestsstellungsbeschluss sei festgelegt worden, dass, sollte eine Erschließung über Süden erfolgen, die Hansestadt Lüneburg einen Vertrag schließen müsse, indem geregelt sei, wie der Weg durch das Unternehmen nach der Nutzung wiederhergestellt werden würde.

 

Beigeordneter DÖRBAUM beantragt Aussprache.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich die Aussprache.

 

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter DÖRBAUM teilt mit, dass die Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen die Anfrage aus Sorge der Mehrbelastung für die Anwohner und um Eingriffe in die Natur gestellt habe. So sollen 3 Mio. m3 Sand in den nächsten 11 Jahren abgebaut werden. Das bedeute 280.000 m3 pro Jahr, 120 LKW pro Tag, was eine erhebliche Lärmbelastung für die Bewohner mit sich bringe, sollte keine gute Streckenführung gefunden werden.

Nach der Bürgerversammlung im Februar sei auf die Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger dezidiert eingegangen worden, es seien mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Ortsvorsteher Gespräche geführt worden und die Verwaltung habe nach Alternativanschlussmöglichkeiten gesucht.

Beigeordneter Dörbaum bevorzugt den Anschluss über den Häcklinger Kreisel, da somit kein direkter Anschluss an die B 4 erfolge, die Streitfrage mit dem Landesstraßenbauamt hinfällig wäre und die Lärmentwicklung für die Anwohner reduziert werden könnte.

Er zweifelt die Gültigkeit des damaligen Planfeststellungsbeschlusses für das jetzige Unternehmen an, da der damalige Abbau ein Bruchteil des neu angedachten Abbaus sei.

 

Ratsherr DR. SCHARF erklärt, dass das Thema über Nacht vor der Tür gestanden habe und die Sorgen der Anwohner seiner Meinung nach absolut berechtigt seien.

Bis vor einiger Zeit seien auf dem Gelände Fertigprodukte hergestellt und abgefahren worden. Durch das Abfahren eines Rohmaterials würden die LKW-Fahrten dramatisch steigen.

Er wünsche sich politischen Druck und ein deutliches Signal aus dem Rat der Hansestadt Lüneburg, damit eine verträgliche Lösung zum Wohle der Anwohner gefunden werden könne.

 

Bürgermeister MEIHSIES verdeutlicht, dass der geplante Kiesabbau eine Folge der Befürwortung der A 39 sei. Befürworter der A 39 müssen mit Mehrbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger rechnen. Daher spreche er sich u. a. gegen die A 39 aus.

Er wünscht sich, dass sich die Naturschutzverbände mit ihrem Vorhaben einer neuen Biotopkartierung auf der Fläche durchsetzen.

 

Ratsfrau SCHELLMANN wendet gegen die Aussage von Bürgermeister Meihsies ein, dass es auch ohne den Bau der A 39 immer einen Bedarf an Sand gebe.

Sie begründet dass die Erschließung im Süden keine Alternative sein, da zum einen der Weg an einem Kindergarten ende und zum anderen die Eingriffe in die Natur zu hoch seien. Die Alternative Parallelstraße zur B 209 bedeute ebenfalls einen Eingriff in die Natur und belaste die Anwohner zudem doppelt, da die LKW zwei Mal an den Häusern vorbeifahren müssten. Für eine Verbreiterung des Weges, damit ein Gegenverkehr möglich sei, werden zudem landwirtschaftliche Flächen benötigt, die ihrer Meinung nach die Eigentümer nicht veräußern werden.

Somit sei die einzige Lösung, sollte eine es eine Rechtsnachfolge geben, der Abbau über ein Förderband und eine kurze Stichstraße.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(III)