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Auszug - Welche Auswirkungen haben Stauabsenkungen der Ilmenau auf das historische Lüneburger Wasserviertel sowie für den Naturhaushalt und die Naturlandschaft der Ilmenau? (Anfrage der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen vom 20.02.2014, eingegangen am 25.02.2014)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 6.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.05.2014    
Zeit: 17:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5584/14 Welche Auswirkungen haben Stauabsenkungen der Ilmenau auf das historische Lüneburger Wasserviertel sowie für den Naturhaushalt und die Naturlandschaft der Ilmenau? (Anfrage der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen vom 20.02.2014, eingegangen am 25.02.2014)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtrat MOßMANN beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1)

Am 17.11.2009 haben die Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg mit der übergeordneten Behörde in Magdeburg, das Nds. Umweltministerium und der Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küste und Naturschutz (NLWKN) den Landkreisen Lüneburg und Harburg erste Überlegungen zu neuen Entwicklungen der Ilmenau vorgestellt. Von einer Entwidmung sei zum damaligen Zeitpunkt nicht die Rede gewesen. Die Hansestadt Lüneburg und die Randgemeinden seien informell durch den Landkreis Lüneburg einbezogen worden.

Am 31.08.2012 habe das Nds. Umweltministerium die Hansestadt Lüneburg angeschrieben und um die Teilnahme an einer "Multi-Criteria-Analyse" im Zusammenhang mit einer Umgestaltung der Ilmenau geworben. Am 20.11.2012 habe das Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg unter anderem die Hansestadt Lüneburg zu einer Vorstellung einer Machbarkeitsstudie eingeladen. Die Studie sollte der Hansestadt Lüneburg später zugehen. Die Veranstaltung habe am 10.01.2013 in Lauenburg stattgefunden.

In das Entwidmungsverfahren sei die Hansestadt Lüneburg nicht miteinbezogen worden. Die Machbarkeitsstudie zeige fünf Alternativen auf, die nicht zwangsläufig eine Entwidmung zur Folge haben.

 

Zu 2)

Ja. Am 17.12.2013 habe der Landrat in einem mit der Hansestadt Lüneburg abgestimmten Schreiben Herrn Bundesverkehrsminister Dobrindt auf die Probleme hingewiesen. Vorher, am 28.03.2013 habe - nach Beschluss des Rates und Vorbefassung im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz - die Hansestadt Lüneburg das Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg auf die befürchteten, negativen Auswirkungen aufmerksam gemacht. Die Bedenken haben sich nicht nur auf den historischen Baubestand im Wasserviertel bezogen, sondern auch auf die Auswirkungen durch die Absenkungen im Bereich Bardowick, den Naturhaushalt und für die Schiffbarkeit im alten Hafen.

 

Zu 3)

Zitat aus Schreiben des BMVI vom 29.01.2014: "Mit dem Verzicht auf regelbare Wehrverschlüsse und gesonderte Fischaufstiegsanlagen können die Kosten für Bau, Betrieb und Unterhaltung deutlich reduziert werden. Damit verbundene geringe Wasserstandsabsenkungen und deren Auswirkungen auf die Landwirtschaft können durch eine geeignete Gestaltung fester Wehrschwellen oder den Einbau von Sohlgleiten beherrscht werden."

Dazu sei im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz berichtet worden. Es seien Wasserstandsabsenkungen in der Hansestadt Lüneburg zwischen 30 und 70 Zentimetern zu befürchten. Somit könne nicht die Rede von geringen Wasserstandsabsenkungen sein.

Aus Sicht der Hansestadt Lüneburg sei der Sachverhalt noch nicht zu Ende ermittelt, denn die Aussage des BMVI liest sich so, dass die Bedenken der Hansestadt Lüneburg noch nicht ausreichend geprüft worden seien.

 

Zu 4)

Oberbürgermeister Mädge und Landrat Nahrstedt haben am 10.04.2014 in Berlin die Bedenken der Hansestadt Lüneburg und des Landkreises Lüneburg gegen die Machbarkeitsstudie nochmals vorgetragen. Bei diesem Gespräch seien Bundestagsabgeordnete Lotze und Bundestagsabgeordneter Pols anwesend gewesen. Der parlamentarische Staatssekretär habe zugesagt, dass nochmals eine Fachgruppe mit Wasserbauingenieuren unter Einbeziehung des Bundesverkehrsministeriums, der Wasserexperten aus dem Umweltministerium und der betroffenen Kommunen zusammenkommen werde. Das Nds. Umweltministerium habe zugesagt, eine Studie zur Untersuchung der Auswirkungen der Wasserstandsabsenkungen in Auftrag zu geben.

 

Beigeordneter DÖRBAUM beantragt Aussprache.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich die Aussprache.

 

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordnete LOTZE teilt mit, dass das Thema Ilmenau die Hansestadt Lüneburg seit einigen Jahren beschäftige. Im Jahr 2013 sei sich intensiv im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz damit befasst worden.

Die Hansestadt Lüneburg und der Landkreis Lüneburg haben regen Kontakt mit der Wasser- und Schifffahrtsdirektion gehabt, um eine Lösung im Sinne der Hansestadt Lüneburg herbeizuführen. Dies verlief bisher nicht zielführend.

Durch die Wasserstandsabsenkungen befürchte sie Auswirkungen für die Natur, die Kulturlandschaft und für die historischen Gebäude im Wasserviertel. Auch der Denkmalschutz der drei Nadelwehre dürfe nicht unberücksichtigt bleiben. Bisher habe es ein ausgeklügeltes System zur Regelung des Wasserstands gegeben, wodurch auch die Gebäude im Wasserviertel ihre Standfestigkeit behielten.

Beigeordnete Lotze habe im Verkehrsministerium um einen Gesprächstermin gebeten. Zwei Tage vor dem Termin habe Bundestagsabgeordneter Pols über die Zeitung mitgeteilt, dass die Ilmenau keine Zukunft mehr habe. In dem Gespräch mit dem Staatssekretär Herrn Ferlemann – an dem Oberbürgermeister Mädge, Landrat Nahrstedt, Bundestagsabgeordneter Pols und sie teilnahmen – haben alle außer Bundestagsabgeordnetem Pols ihre Bedenken für die Region vorgetragen. Herr Ferlemann habe Verständnis für die Sorgen der Region gezeigt und das von Stadtrat Moßmann erwähnte Fachgespräch sowie die Erstellung eines Fachgutachtens über die Machbarkeitsstudie hinaus zugesagt.

Sie spricht sich gegen die Aussagen von Bundestagsabgeordneten Pols auf dessen Homepage zum Thema Ilmenau aus. So sei der Landrat des Landkreises Lüneburg nicht für eine Konzepterstellung für eine Bundeswasserstraße zuständig.

 

Ratsherr DR. SCHARF stellt fest, dass die Ilmenau immer ein Wesensmerkmal der Entwicklung der Hansestadt Lüneburg gewesen sei.

Durch die Absenkungen des Wasserstands sei nicht auszuschließen, dass es zu Schäden an den historischen Häusern im alten Hafen kommen könne. Eine befürchtete Absenkung von 30 bis 70 Zentimetern werde sich langfristig definitiv auswirken.

Er schließt nicht aus, dass z. B. durch den ALA der alte Hafen ausgebaut und ertüchtigt werde, so dass auch kleine Sportboote die Hansestadt Lüneburg anlaufen könnten. Dies wäre ein wichtiger Faktor in der zukünftigen touristischen Entwicklung.

Ratsherr Dr. Scharf spricht sich gegen die Entwidmung der Ilmenau und für den Erhalt als Bundeswasserstraße aus. Zudem seien die historischen Wehre ziemlich einmalig und könnten im Sinne einer touristischen Entwicklung genutzt werden.

 

Ratsherr LÖB erklärt, dass es ein Gerücht sei, dass durch die vorgeschlagenen Maßnahmen der Machbarkeitsstudie die Ilmenau naturnäher gestaltet werden könne. Die Naturnähe der Ilmenau sei durch die Schiffbarmachung z.B. durch den Einbau von Schleusen verloren gegangen. Dies wiederum mache jedoch die Geschichte der Hansestadt Lüneburg z. B. für den Salzabtransport aus.

Die Schleusen und Wehre seien abgängig, was bedeute, dass der Bund seit Jahrzehnten seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkomme.

Das Interesse am Tourismus, am kulturellen Erbe und am Erhalt der gewachsenen Hansestadt Lüneburg müsse in den Mittelpunkt der Machbarkeitsstudie gerückt werden. Bisher sei sich hauptsächlich an der Wirtschaftlichkeit orientiert worden. Zu wenig seien die Auswirkung der Wasserabsenkungen auf die historischen Häuser betrachtet noch Maßnahmen, die einen touristischen Nutzen wie einen Sportboothafen haben, einbezogen worden.

 

Ratsfrau SCHELLMANN pflichtet Ratsherrn Löb bei, dass der Bund seinen Verpflichtungen aus der Zuständigkeit für die Bundeswasserstraßen nie nachgekommen sei.

Durch die Wasserabsenkungen seien die Häuser im Wasserviertel gefährdet, was große Bestürzung und Sorge bei den Eigentümern sowie Bewohnern der Häuser ausgelöst habe.

Ein zusätzliches Plus sei das Erreichen eines befahrbaren Hafens. Jedoch sei die wichtigste Aufgabe, sollte die Bundeswasserstraße entwidmet werden, dass es in einem Zustand geschehe, bei dem die Belastungen abschätzbar sein. Außerdem seien die Nadelwehre aus Denkmalschutzgesichtspunkten zu erhalten.

Sie widerspricht der Beigeordneten Lotze in Bezug auf die Aussagen von Herrn Pols auf dessen Homepage. So müssen Kompromisse auf Seiten des Bundes und des Landkreises Lüneburg eingegangen werden, wobei auch ein Konzept des Landrates hilfreich sein könnte.

 

Oberbürgermeister MÄDGE entgegnet, dass zur Erhaltung der Kulturlandschaft Ilmenau keine Kompromisse getroffen werden können. Die Wehre und Schleusen der Ilmenau seien zudem für den Hochwasserschutz wichtig. So können die Gemeinden und die Landschaft zwischen Hoopte und Lüneburg vor Hochwasser bewahrt werden. Auch dienen sie durch den ausreichenden Wasserstand dem Erhalt der historischen Häuser.

Einzige Lösung sei die Instandsetzung der Wehre und Schleusen durch den Bund und die anschließende Zuständigkeitsübertragung an das Land Niedersachsen. Sanfter Tourismus, wie er gewünscht werde, sei auf einer Bundeswasserstraße nicht möglich.

Sollte eine Runterstufung der Ilmenau vor der Instandsetzung erfolgen, müsse der Ilmenauwasserverband die Anlagen übernehmen und die anfallenden Kosten würden auf die Gemeinden zwischen Hoopte und Lüneburg umgelegt werden.

Am 10.06.2014 finde ein weiteres Gespräch in Berlin zum Thema Bundeswasserstraße Ilmenau statt. Wichtig sei ein geschlossenes auftreten, damit sich der Bund nicht aus seiner Verantwortung stehle.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(III)