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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung entschädigungsrechtlicher Vorschriften für in der Hansestadt Lüneburg ehrenamtlich Tätige wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Verkündung der Satzung erst nach Genehmigung des Haushalts für das Jahr 2014 durch das Nds. Ministerium für Inneres und Sport erfolgen darf.
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