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Auszug - Kampfmitteluntersuchung im Bereich des Bebauungsplangebietes "An der Wittenberger Bahn"  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 18.03.2014    
Zeit: 16:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5603/14 Kampfmitteluntersuchung im Bereich des Bebauungsplangebietes "An der Wittenberger Bahn"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Schulz, Volker
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Moßmann, Markus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

Zum Thema Kampfmittelbeseitigung tragen Herr Bodendieck, Frau Hesebeck und Herr Schulz vor.

 

Herr Bodendieck, Bereichsleiter Ordnung, führt aus, dass der Investorengruppe im Bebauungsplan aufgegeben wurde, das Bebauungsplangebiet kampfmittelfrei zu übergeben. Da auch mit möglichen Auswirkungen infolge von Erschütterungen während der künftigen Baumaßnahmen zu rechnen ist, die sich auf die westlich an das Baugebiet angrenzenden Flächen erstrecken, hat die Hansestadt eigene Untersuchungsmaßnahmen für diese Flächen in Auftrag gegeben.

Der zu untersuchende Bereich wird im Wesentlichen begrenzt

  • im Norden durch die Altenbrückertorstraße,
  • im Osten durch das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet),
  • im Süden durch die Friedrich-Ebert-Brücke sowie
  • im Westen durch die Willy-Brandt-Straße.

 

Bereits im Jahr 2010 hat die Hansestadt eine Kartierung in Auftrag gegeben. Mit Hilfe von Luftbildern der Alliierten, die aus verschiedenen Archiven zusammengetragen wurden, wurde eine Kampfmittelbelastungskarte erstellt. Inzwischen wurden 1.245 Bilder ausgewertet. Da auf den Bildern nicht alle Treffer sichtbar sind, ergibt sich daraus ein weiterer Unsicherheitsfaktor. Auch wurden früher die entsorgten Blindgänger nicht dokumentiert. Bei den insgesamt 19 Luftangriffen auf Lüneburg in den Jahren 1940 bis 1945 wurden vorwiegend der Bahnhof und die drei Kasernen ins Visier genommen. Die schwersten Angriffe fanden am 07.04.1945 auf das Bahnhofsgelände statt; dabei sollen 3.700 Bomben mit einem Gewicht von 68 kg abgeworfen worden sein.

 

Das Untersuchungsgebiet wird in Rastern eingeteilt und mit Geodaten versehen. Sobald ein Blindgänger aufgefunden wird, wird in Absprache mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst in einem Umkreis von 500 m mit der Evakuierung der betroffenen Anwohner begonnen. Herr Bodendieck stellt fest, dass dieser Radius zu den eher kleineren Evakuierungsradien zählt. Je nach Größe der aufgefundenen Bombe ist aus Gründen der Gefahrenabwehr die Bevölkerung in einem bestimmten Radius zu evakuieren.

 

Frau Hesebeck, Fachbereichsleiterin Straßen- und Grünplanung, Ingenieurbau, trägt vor, dass die Hansestadt die an das Baugebiet Wittenberger Bahn angrenzenden Flächen, nämlich das FFH-Gebiet, das Gelände am gegenüberliegenden Ufer mit der Kleingartenkolonie, eine Teilfläche westlich an der Willy-Brandt-Straße sowie die Ilmenau vorsorglich durch ein Ingenieurbüro aus Hannover auf Kampfmittelvorkommen untersuchen lässt. Für die Sondierung der Flächen mit Sondierungsgeräten war es notwendig, das Untergehölz und die Böschung zur Ilmenau zu entforsten. Diese Arbeiten konnten kostengünstig mit eigenem Personal der AGL durchgeführt werden. Ohne diese Freilegung der Flächen wäre eine Sondierung und eine ggf. notwendig werdende Entnahme von Blindgängern nicht möglich. Die Sondierungen sind inzwischen abgeschlossen. In den Kleingärten wurden keine Sondierungen vorgenommen, sondern hier wird eine Detailbildauswertung vorgenommen. Die Ergebnisse über die Auswertungen der Sondierung werden etwa in zwei Wochen erwartet. Dann steht fest, ob und wo noch einzelne Blindgänger entschärft und entsorgt werden müssen. Frau Hesebeck führt aus, dass geplant ist, einen Fuß- und Radweg entlang der Ilmenau anzulegen. Dabei wird auch geprüft, welche Neuanpflanzungen durchzuführen sind.

 

Herr Schulz trägt vor, dass der Investorengruppe im Bebauungsplan aufgegeben wurde, ein Bodenmanagementkonzept vorzulegen. Bedingt durch die vielfältige Nutzung des Bahngeländes gilt das Gebiet als altlastenrelevant. Die Bahn hatte schon verschiedene Bodengutachten in Teilbereichen, dort wo zum Beispiel Schrotthändler angesiedelt waren, in Auftrag gegeben. Das Bodenmanagementkonzept sieht Bodenbewegungen zur Schaffung einer sondierfähigen Oberfläche für die Kampfmittelfreimessung vor. Die Fläche wurde in Rastern unterteilt, in denen der oberste Bodenhorizont abgeschoben und zu Haufwerken aufgeschüttet wird. Jedes dieser Haufwerke wird im Beisein des beauftragten Bodengutachters nach Bundesbodenschutzgesetz beprobt, analysiert und dokumentiert. Auch die freigelegten Flächen werden beprobt. Das so analysierte Aushubmaterial wird abfallrechtlich zugeordnet. Je nach Zuordnung wird entschieden, ob es verwertet (und im Baugebiet wieder eingebaut werden darf) oder nach Abfallrecht entsorgt werden muss. Sobald Kampfmittel gefunden werden, wird der Kampfmittelbeseitigungsdienst hinzugezogen.

 

Herr Moßmann ergänzt, dass die Kampfmittelbeseitigung an sich ein altes Thema sei, das uns seit 60 Jahren beschäftigt. Informationen durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst habe es nur im Einzelfall gegeben. Daher habe man 2010 ein Privatunternehmen mit der Recherche der Verdachtsflächen beauftragt. Daraus entstand eine Kampfmittelverdachtskarte. Aber bereits jetzt könne man feststellen, dass schon mehr Bomben gefunden wurden, als dort vermutet wurden. Es könne auch jetzt nicht ausgeschlossen werden, dass noch weitere Bomben gefunden werden.

 

Herr Moßmann stellt fest, dass der Freischnitt der Uferböschung im FFH-Gebiet aus Gründen der Gefahrenabwehr erforderlich war. Bäume wurden aber nur entfernt, wenn sie erkrankt waren oder bereits in der Ilmenau lagen. Das Vorgehen der Verwaltung war richtig, denn die Gefahrenabwehr stehe im Vordergrund und verdränge dann naturschutzrechtliche Aspekte.

 

Auf die Frage der Beigeordneten Schmidt nach der Klage der Anwohner über die befürchtete Lärmbelastung durch das Baugebiet „An der Wittenberger Bahn“ verweist Herr Moßmann auf den Bauausschuss und das Baudezernat, wo das Thema bearbeitet werde.

 

Frau Höhne-Ebert schlägt vor, mit den Naturschutzverbänden die Schäden durch die Abholzung im FFH-Gebiet aufzunehmen, um zu prüfen, was man tun könne.

 

Herr Moßmann antwortet, dass zunächst die Auswertungen der Sondierungen noch abgewartet werden müssen. Vielleicht müssten dort noch Funde beseitigt werden.

 

Auf die Frage von Ratsfrau Schellmann, wann die Untersuchungen abgeschlossen seien, antwortet Herr Bodendieck, dass erst 30 % der Fläche kampfmittelfrei sondiert wurden. Die Arbeiten würden sich noch bis Spätsommer/Herbst hinziehen.

 

Ratsherr Heilmann fragt nach, ob nicht durch die Baggerarbeiten die Gefahr bestünde, dass ein Blindgänger explodiert. Dazu entgegnete Frau Hesebeck, dass die beauftragte Firma auf diesem Gebiet bereits Erfahrungen habe und entsprechend vorsichtig vorgeht. Erschütterungen im Erdreich seien gefährlicher. Das sei bei Baggerarbeiten nicht zu befürchten.

Beschluss:

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