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Auszug - Wasserbehördliche Erlaubnis der Fa. Apollinaris Brands GmbH zur Förderung von Grundwasser  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 18.03.2014    
Zeit: 16:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5143/13-1 Wasserbehördliche Erlaubnis der Fa. Apollinaris Brands GmbH zur Förderung von Grundwasser
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Schulz, Volker
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Moßmann, Markus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

Ratsherr Neubauer führt aus, dass es bei der letzte Ausschusssitzung eine Anfrage von Herrn Heilmann über die Grundwasserförderung der Firma Coca-Cola gegeben habe. Heute nun würde Herr Reckermann, der Betriebsleiter der Firma Apollinaris Brands GmbH in Lüneburg, über das Antragsverfahren berichten und Fragen der Ausschussmitglieder beantworten.

 

Herr Reckermann stellt die Unternehmensstruktur und die Unternehmensentwicklung vor.

Im Jahre 2007 habe man mit der Abfüllung von Mineralwasser in PET-Flaschen in Lüneburg begonnen. In 2011 und 2013 wurde in neue Anlagen investiert. Drei Linien wurden aufgebaut: Vio-Mineralwasser in PET-Flaschen, in Glasflaschen und in größeren PET-Flaschen.

 

Die aktuelle wasserrechtliche Erlaubnis zur Förderung von Grundwasser erlaubt eine Förderung von 40 m³ pro Stunde bei einer jährlichen Fördermenge von 350.000 m³. Der neue Antrag beinhaltet eine Fördermenge von 85 m³ pro Stunde bei (gleicher) Fördermenge von 350.000 m³ im Jahr aus nunmehr 2 Brunnen. Dazu soll ein zweiter Förderbrunnen im Lüner Holz getäuft werden.

 

Ziel ist es, die stündliche Fördermenge auf 85 m³ zu erhöhen (bei konstanter max. Fördermenge von 350.000 m³) und so eine gleichmäßige Förderung aus zwei Brunnen zu erreichen. Die Firma Apollinaris Brands führt ein Monitoring zur Wasserqualität seit 5 Jahren durch. Bisher wurden 32 Peilbrunnen gebohrt, um die Wasserqualität zu beobachten.

 

Aus Gründen der Nachhaltigkeit setzt das Unternehmen auf folgende Aspekte

  • Markenschutz durch nachhaltige Bewirtschaftung,
  • Beweissicherung durch dauerhaftes Monitoring.

 

Herr Reckermann führt aus, dass der Antrag für einen 2. Brunnen im Vorwege mit dem Wasserversorger Purena, mit den Behörden und dem Landesamt abgestimmt wurde. Die Antragsunterlagen mit dem hydrogeologischen Gutachten von Dr. Taugs werden demnächst bei den Behörden eingereicht.

 

Ratsherr Srugis fragt nach, ob ein worst case denkbar wäre bei der Bohrung oder der Wasserentnahme. Herr Reckermann führt aus, dass zunächst Peilbrunnen mit einem Durchmesser von 60 bis 80 mm gesetzt werden, mit deren Hilfe Probebohrungen untersucht und im hydrogeologischen Gutachten ausgewertet werden. Die Setzung der Peilbrunnen wird durch einen Gutachter begleitet. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als Landesfachbehörde ist am Verfahren beteiligt.

 

Herr Schulz ergänzt, dass der Erstantrag bei der unteren Wasserbehörde gestellt wird. Dann folgen Probebohrungen und deren Auswertungen in einem hydrogeologischen Gutachten. Das Einreichen der kompletten Antragsunterlagen wird bis Ende April/Anfang Mai erwartet.

 

Im wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren von Coca-Cola aus dem Jahr 2009 wurden die Träger öffentlicher Belange und die Verbände von der Unteren Wasserbehörde angeschrieben; es wurde ein einvernehmliches Ergebnis erzielt. Bei einer Fördermenge von 350.000 m³ pro Jahr ist auch der gewässerkundliche Landesdienst beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zu beteiligen. Wenn die Antragsunterlagen vollständig sind, ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz (UVP) vorzunehmen, wenn die Grundwasserentnahme mindestens 100.000 m³ und weniger als 10 Mio. m³ pro Jahr beträgt.

 

Die wasserrechtliche Erlaubnis würde in jedem Fall mit Auflagen und Nebenbestimmungen erteilt werden, um die Grundwasserqualität zu sichern.

 

Herr Schulz rechnet damit, dass die wasserrechtliche Erlaubnis bis Ende 2014 erteilt werden könnte.

 

Ratsherr Neubauer schlägt vor, dass die Verwaltung in den kommenden Sitzungen eine kurze Info zum Stand des Verfahrens gibt. Er stellt fest, dass das wasserrechtliche Verfahren aber zu den Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises gehört und daher nicht Aufgabe des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz ist.

 

Ratsherr Heilmann bedankt sich für die Informationen und möchte wissen, wo man die Entnahmemengen erfragen könne. Herr Schulz erklärt, dass die Untere Wasserbehörde beim Bereich Umwelt diese Daten erhebt und nach dem Umweltinformationsgesetz verpflichtet sei, darüber Auskünfte zu erteilen. Zudem erhebt die Untere Wasserbehörde den so genannten „Wasserpfennig“, eine Wasserentnahmegebühr, die alle Entnehmer von Grundwasser zu entrichten haben. Diese Gebühr wird an das Land weitergeleitet.

 

Ratsherr Neubauer schlägt vor, bei der nächsten Ausschusssitzung zum Thema Wasserentnahme Herrn Schodder oder Herrn Meyer von der Purena einzuladen.

 

 

 

 


Beschluss:

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