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Auszug - Lüneburger Wohnungsbau GmbH - Gründung "LüWoBau Stiftung" Weisungen an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 19.03.2014    
Zeit: 16:04 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5563/14 Lüneburger Wohnungsbau GmbH - Gründung "LüWoBau Stiftung"
Weisungen an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pupke, Annika
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Pupke, Annika
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Frau Schäfke, Geschäftsführerin der Lüneburger Wohnungsbau GmbH (LüWoBau), berichtet über die geplante Gründung der „LüWoBau Stiftung“. Sie erläutert, dass die LüWoBau im Jahr 2022 einhundert Jahre alt wird und zu dieser Feier eine „LüWoBau Stiftung“ gegründet werden soll. Die Bremer Wohnungsbau GmbH hat bereits eine solche Stiftung und auch die Wolfsburger Wohnungsbau GmbH befindet sich in entsprechender Planung.

Die Satzung ist mit dem Finanzamt und der Stiftungsaufsicht abgestimmt. Das Finanzamt hat die Gemeinnützigkeit steuerrechtlich anerkannt. Um 2022 über 1 Mio. € Stiftungsvermögen für den Stiftungszweck zu verfügen, sollen nun jedes Jahr 100.000 € eingezahlt werden und die letzten zwei Jahre 150.000 €. Der Zweck der Stiftung geht aus § 2 Absatz 1 der Satzung hervor.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:

 

Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau GmbH werden angewiesen der Gründung der „LüWoBau Stiftung“ gemäß vorgelegter Satzung, der Ausstattung der Stiftung bei Errichtung mit einem Stiftungsvermögen von 100.000 € sowie den Zustiftungen für die Jahre 2014 – 2020 von jeweils mindestens 100.000 € und in den Jahren 2021 und 2022 von jeweils 150.000 € in das Stiftungsvermögen durch die Lüneburger Wohnungsbau GmbH zuzustimmen.