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Auszug - Neufassung der Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gem. §§ 23 und 24 SGB VIII im Stadtgebiet Lüneburg  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 13.02.2014    
Zeit: 15:00 - 16:15 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
VO/5405/13-1 Neufassung der Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gem. §§ 23 und 24 SGB VIII im Stadtgebiet Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
VO/5405/13
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Mehl, Lorenz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Koch erinnert an die letzte JHA-Sitzung, in der die Satzungsänderung bereits thematisiert wurde, jedoch noch nicht zum Abschluss kam.

In der Zwischenzeit fand ein Abstimmungsgespräch mit dem Landkreis Lüneburg, dem Ev. Kindertagesstättenverband und Vertreter_innen des Tageselternvereins statt. In diesem Kreis wurde der beiliegende Entwurf entwickelt.

Einzig strittiger Punkt bleibt immer die Vergütung der Tagespflegepersonen, doch hat sich die Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter des Altbezirks Lüneburg auf diesen Betrag geeinigt und die Hansestadt, sowie der Landkreis Lüneburg haben sich dem angeschlossen.

 

Im Nachhinein sind noch zwei Umformulierungsvorschläge für den Satzungstext zu machen:

In §3 Absatz 3 sollte die bisherige Formulierung „bis zum Beginn der Schulpflicht“ geändert werden in die Formulierung, die auch das SGB VIII benutzt „bis zum Schuleintritt“.

 

In §10 sollte der 1. Satz wie folgt geändert werden: Diese Satzung tritt am 01.April 2014 in Kraft.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Novak, erläutert Herr Koch, dass es sich bei den hier genannten Freibeträgen nicht 1:1 um die Freibeträge des Steuerrechts handelt, sondern die Kommune eine Freiheit hat welche Freibeträge überhaupt und in welcher Höhe diese Freibeträge für die Einkommensberechnungen heranzuziehen sind.

Beschluss:

Beschluss:

Die Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gem. §§23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII im Stadtgebiet Lüneburg wird entsprechend der dieser Vorlage beigefügten Anlagen und der in der Sitzung angesprochenen Textänderungen einstimmig beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

  Enthaltungen: