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Vorlage - VO/5405/13  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gem. §§ 23 und 24 SGB VIII im Stadtgebiet Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Mehl, Lorenz
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
14.11.2013 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses an Verwaltung zurück verwiesen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat am 25.06.2009 die Satzung zur Förderung der Kindertagespflege erlassen. Aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften wurde es seinerzeit für die örtlichen Jugendhilfeträger erstmals erforderlich, die Tagespflege durch eine Satzung zu regeln (Sitzungsvorlage 3285/09). Diese Satzung wurde 2011 durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses (Sitzungsvorlage VO/5105/13) nachgebessert.

Nach erneuten 2 Jahren ergab sich durch Gesetzesänderungen, aber auch einer noch größeren Professionalisierung der Verwaltung ein gewisser Ergänzungs- bzw. Nachbesserungsbedarf. Leider wurde die Vorlage zur Satzungsänderung im Mai 2013 wegen der strittigen neuen Beitragsordnung von der Tagesordnung genommen.

Mittlerweile wurde die Hansestadt jedoch auf ein höheres Betreuungsentgelt verklagt.

Diese Klage ist berechtigt und hat daher sehr große Aussicht auf Erfolg, da mittlerweile ein Betreuungsentgelt von 3,90 € als angemessen ausgeurteilt wurde und auch bei der Sitzung der Jugendamtsleiter im Sommer als Empfehlung gegeben wurde.

Dem Gericht gegenüber wurde durch das Rechtsamt um Fristverlängerung gebeten, um unsere Satzung entsprechend anpassen und beschließen zu lassen.

Aus diesem Grund ist eine Satzungsänderung zu diesem Zeitpunkt dringend notwendig, auch wenn es zu diesem Zeitpunkt noch keine neue Beitragsordnung gibt.

 

Leider ist es nicht möglich nur den strittigen Punkt Betreuungsentgelt von 3,60,€ auf 3,90 € zu erhöhen, da sich daraus laut Rechtsprechung und Empfehlungen der AG Jugendämter auch andere Regelungen ergeben, wie z.B. der Wegfall der Regelung über die gesonderte Bezahlung des Essengeldes, da dieser Betrag in den 3,90 enthalten ist.

Wir haben uns daher entschieden bereits jetzt alle redaktionellen Änderungen und klareren Formulierungen als neue Satzung zu formulieren.

Da aber wegen der noch fehlenden neuen Beitragsordnung eine tatsächliche Neuberechnung aller Fälle einen enormen Arbeitsaufwand für die Sachbearbeitung bedeutet, der dann, wenn es die neue Beitragsordnung gibt, erneut erledigt werden müsste, soll diese neue Satzung in Gänze erst ab de 01.08.2014 in Kraft treten. Lediglich die zur Abwendung der Klage erforderlichen Paragraphen sollen rückwirkend zum 01.08.2013 wirken.

Da es sich dabei um Besserstellungen der Tagespflegepersonen handelt ist dies auch unproblematisch.

 

Ganz neu wir die Anlage 2 in die Satzung mit eingebracht. Hiermit sollen Qualitätskriterien fest- und auch fortgeschrieben werden, die sich nicht, wie die Satzung selbst, in erster Linie an die Eltern richten, sondern auch als Richtlinie für die Tagespflegepersonen selbst dienen.

 

Die vorstehenden Neuregelungen sind mit dem Landkreis Lüneburg abgestimmt worden, um sicherzustellen, dass Tagespflegepersonen und Eltern in Stadt und Landkreis gleiche Bedingungen vorfinden. Der Landkreis Lüneburg schafft es jedoch nicht diesen Satzungsentwurf ebenfalls zeitnah in die Gremien einzubringen. Aufgrund der gebotenen Eile war es leider nicht möglich diesen Entwurf auch mit dem Tageselternverein und dem Ev. Kindertagesstättenverband abzustimmen. Diese waren aber bei dem Entwurfsverfahren im Frühjahr sehr wohl beteiligt, aus dem heraus die meisten Änderungen hervorgegangen sind.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                            50,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:              22.000,-

c)  an Folgekosten:                                  (Mehrausgaben)               50.000,-             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja                             X (wird vom Landkreis erstattet)

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle: 57810             

              Produkt / Kostenträger: 4332312.36120102

              Haushaltsjahr: 2013

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Satzung in Synoptischer Gegenüberstellung

Anlage 1 Entgelttabelle (alt)

Anlage 2 Richtlinien zur Satzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synoptische Gegenüberstellung Satzung Tagespflege (121 KB) PDF-Dokument (142 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1 Elternbeiträge (28 KB) PDF-Dokument (51 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2 Richtlinien (51 KB) PDF-Dokument (70 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gem. §§23 und 24 Sozialgestzbuch VIII im Stadtgebiet Lüneburg wird entsprechend der dieser Vorlage beigefügten Anlagen beschlossen

Stammbaum:
VO/5405/13   Neufassung der Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gem. §§ 23 und 24 SGB VIII im Stadtgebiet Lüneburg   Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung   Beschlussvorlage
VO/5405/13-1   Neufassung der Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gem. §§ 23 und 24 SGB VIII im Stadtgebiet Lüneburg   Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung   Beschlussvorlage