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Auszug - Jahresabschluss der Stiftung Hospital zum Graal für das Haushaltsjahr 2011 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 31.10.2013    
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5248/13 Jahresabschluss der Stiftung Hospital zum Graal für das Haushaltsjahr 2011 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gerber, Kerstin
Federführend:03 - Steuerung und Service Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Gerber, Kerstin  Fachbereich 2 - Finanzen
   DEZERNAT III
   Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte
   Bereich 20 - Stadtkasse
 
Beschluss

Oberbürgermeister MÄDGE verlässt für diesen Tagesordnungspunkt den Sitzungsbereich

Oberbürgermeister MÄDGE verlässt für diesen Tagesordnungspunkt den Sitzungsbereich.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

a)      Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Stiftung Hospital zum Graal gemäß Anlage 1. Der Fehlbetrag des Jahresergebnisses 2011 von 82.462,69 EUR wird durch Reduzierung des Rücklagenbestandes ausgeglichen. Der Jahresüberschuss des Jahres 2010 in Höhe von 4.883,02 EUR wird zu einem Drittel der ordentlichen Ergebnisrücklage zugeführt und zu zwei Dritteln der zweckgebundenen Projektrücklage zugeführt.

 

Die Aufteilung des Jahresergebnisses geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgabenrechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff der Abgabenordnung.

 

 

b)   Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 der Stiftung Hospital zum Graal und der dazu gefertigten Stellungnahme der Verwaltung. Er erteilt dem Oberbürgermeister gem. § 101 Abs. 1 NGO bzw. § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2011.

 

(03S)