Bürgerinformationssystem

Auszug - Verkauf des LSK-Sportplatzes (Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 18.09.2013)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 6.3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 31.10.2013    
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5344/13 Verkauf des LSK-Sportplatzes (Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 18.09.2013)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Kibscholl, Stefanie  06 - Bauverwaltung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Frau HOBRO beantwortet die Anfrage für Dezernat VI wie folgt:

Zu 1. Das Ausschreibungsverfahren sei nicht allein durch den Insolvenzverwalter durchgeführt worden. Mit Beschluss vom 14.Februar 2012 habe der Verwaltungsausschuss die Verwaltung ermächtigt, der Sparkasse die Flächen zwecks Vermarktung zu überlassen, die als Hauptgläubigerin ein starkes Interesse an der Vermarktung habe. Daran anschließend, sei im Einvernehmen zwischen Insolvenzverwalter und Hansestadt Lüneburg das Hamburger Maklerbüro Angermann Investment Advisory AG mit der Vermarktung des Gesamtgeländes durch Hansestadt Lüneburg und Insolvenzverwalter beauftragt worden. In dem dann durchgeführten Bieterverfahren konnten sich Interessierte bewerben. Die Ausschreibung habe vorgesehen, dass ein Mindestpreis von 89,- Euro pro Quadratmeter geboten würde und der Erwerber einen Erschließungsvertrag mit der Hansestadt Lüneburg zu schließen hätte. Der Ausgang des Verfahrens sei im VA und Rat im Juni 2013 vorgestellt und der Verkauf an den Investor Gerner beschlossen worden.

Fazit: Das Ausschreibungsverfahren sei in einem für Grundstückverkäufe üblichen Verfahren beschlossen worden und rechtlich nicht zu beanstanden.

Zu 2. In Vorbereitung der Ausschreibung haben mehrere Gespräche und Treffen zwischen Insolvenzverwalter, Hansestadt Lüneburg und Maklerbüro stattgefunden, die der Abstimmung der Ausschreibung und des Maklervertrages dienten. An einigen Gesprächen habe auch die Sparkasse teilgenommen. Dies sei notwendig gewesen, da die Sparkasse die von ihr gewährten Kredite grundbuchlich auf dem Grundstück des LSK gesichert habe und die Freigabemodalitäten im Falle des Verkaufes besprochen werden mussten.

Zu 3. Die Hansestadt Lüneburg ziehe keinen geldwerten Vorteil aus dem Verkauf des Grundstücks des LSK. Die Hansestadt Lüneburg verkaufe eigene Flächen. Ohne den Verkauf dieser Flächen wäre eine bauliche Entwicklung auf den LSK Flächen nicht möglich, da der im Bebauungsplan geforderte Ausgleich nicht durchgeführt werden könnte. Die Flächen des LSK könnten nicht als Bauland verkauft werden. Der Insolvenzmasse würden damit keine Einnahmen zufließen und die Gläubiger könnten nicht befriedigt werden. Mit dem Verkauf der städtischen Flächen werde dem LSK gedient, da so ein höherer Verkaufserlös erst ermöglicht werde.

Zu 4. Gegen die Hansestadt Lüneburg drohe kein Verfahren. Der Verkauf von Bebauungsplanflächen, die sowohl Bauland als auch Ausgleichsflächen seien, zu einem einheitlichen Preis sei die Regel. Es sei nicht ersichtlich, warum die Hansestadt Lüneburg zugunsten eines einzelnen Vereins auf Einnahmen verzichten solle, die der Konsolidierung des Haushaltes dienen und damit allen Bürgern der Stadt zugute kommen.

 

Ratsherr PETROLL beantragt Aussprache.

 

Beschluss:

 

Der Aussprache wird mehrheitlich zugestimmt.

 

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr PETROLL erinnert daran, dass der LSK in Wilschenbruch Fußballgeschichte geschrieben habe. Der LSK habe vor über 10 Jahren viele Fehler gemacht, über seine Verhältnisse gehandelt und so Schulden angehäuft. Er fragt, ob der Oberbürgermeister, der dem Wirtschaftsrat angehörte, den Versuch zum Entgegenwirken unternommen habe.

Im Verhältnis zum Bau des Audimax, zu dem die Hansestadt Lüneburg 5 Mio. € investiere, seien dem LSK keine Hilfestellungen gegeben worden. Aus seiner Sicht habe die Hansestadt Lüneburg versucht, die Flächen zu veräußern, indem zunächst die Fläche aus dem Landschaftsschutz genommen und als Baugebiet ausgewiesen worden sei. Fehlerhaft sei zudem gewesen, dass die gesamte Fläche, die höherwertige Fläche des LSK zusammen mit der höherwertigen Fläche der Stiftung und der minderwertigen städtischen Fläche im Überschwemmungsgebiet, ausgeschrieben worden sei. Dadurch sei es zur Benachteiligung des LSK und der Stiftung gekommen. Eine Mischkalkulation, wodurch alle drei Eigentümer den gleichen Quadratmeterpreis erhalten, sei nach Ansicht der Fraktion Die Linke nicht haltbar.

Seiner Meinung nach habe die Hansestadt Lüneburg kein Interesse am LSK. Sie habe zu Gunsten einiger weniger Betuchter geholfen, ein wertvolles, unwiederbringliches Kulturgut zu verkaufen.

 

Bürgermeister MEIHSIES entgegnet, dass der LSK sich aus eigenem Verschulden in diese Lage gebracht habe. Seit über 10 Jahren sei die Problematik bekannt und es haben mehrfach Gespräche mit den Akteuren des LSK stattgefunden, um Lösungen zu suchen. Der LSK sei jedoch nicht in der Lage gewesen, eine realistische Einschätzung seiner Situation vorzunehmen und eine Strategie zu erarbeiten.

Die jetzigen Schuldzuweisungen an die Hansestadt Lüneburg halte er für unverschämt. Der betriebswirtschaftlich versierte Vorstand könne seine eigenen Fehler nicht eingestehen.

Er respektiere das Engagement der Vereinsmitglieder, jedoch versperre der romantische Blick in die Vergangenheit den klaren Blick in die Zukunft.

 

Ratsfrau SCHELLMANN betont, dass unter den Vorstandsmitgliedern Kaufleute gewesen seien, denen bekannt gewesen sei, dass bei einer Grundstücksbelastung und keiner Schuldentilgung es zu der jetzigen Situation kommen werde.

Der LSK sei insolvent und in einer Insolvenz setze sich der Insolvenzverwalter mit den Gläubigern in Kontakt, um eine Gläubigerbefriedigung zu erreichen.

Die Hansestadt Lüneburg habe mit ihren Flächen erst die Veräußerung der LSK-Fläche zu dem Kaufpreis ermöglicht, da dadurch die erforderlichen Ausgleichsflächen für die Bebauung zu Verfügung stehen. Im anderen Falle hätte höchsten zwei Drittel der LSK-Fläche bebaut werden können, was einen geringeren Quadratmeterpreis zu Folge gehabt hätte.

Aufgabe der Rats- und Bauausschussmitglieder sowie der Verwaltung sei, dass eine vernünftige Bebauung erfolge, so dass die Hansestadt Lüneburg ihre Flächen in die Ausschreibung einbringen musste, um die erforderlichen Ausgleichsflächen für die vorgesehene Bebauung zu gewährleisten.

 

Beigeordneter DÖRBAUM teilt mit, dass die Hansestadt Lüneburg bereist 1990 aufgefordert worden sei, die Fläche Wilschenbruch in Bauland umzuwandeln. Dies sei nicht auf Initiative der Stadt geschehen. 1998 sei der Bebauungsplan auf den Weg gebracht worden und 2009 rechtskräftig geworden. Dazu mussten Teilflächen aus dem Landschaftsschutz genommen werden, was beim Landkreis beantragt und positiv beschieden worden sei.

Der Verein habe die Sportgeschicke geführt und dessen Handeln habe 2001 die Insolvenz verursacht. Seit diesem Zeitpunkt leite der Insolvenzverwalter das Verfahren.

Am 31.03.2014 übergebe der Insolvenzverwalter die Fläche dem neuen Eigentümer. Jetzt könne der LSK Hansa - Vorstand nur noch auf den neuen Eigentümer zugehen, um eine Vereinbarung zur Übergabe der Fläche nach Saisonende zu erzielen. Für die 170 Mitglieder, die unter 18 Jahren seien, stelle der SV Eintracht und TUS Erbstorf Plätze zur Verfügung. Somit sei der weitere Spielbetrieb für die Mannschaften im kommenden Jahr und vielleicht darüber hinaus gesichert.

Für die Zukunft könne er sich keinen Bau eines Stadions für ca. 5 Mio. € Baukosten vorstellen. Dazu müsste auch die Frage der Kostenverteilung und zudem der Standort geklärt werden. Für die zukünftige Entwicklung des Vereins müssen konstruktive und realisierbare Vorschläge vom Verein erarbeitet werden. Bisher vermisse er dies.

 

Beigeordneter POLS erklärt, dass den damals Handelnden des LSK bekannt sei, dass Fehler gemacht worden seien, die Gläubiger befriedigt werden müssen und dies nur aus der Insolvenzmasse gehe.

Die rechtliche Klärung in Bezug auf die Verteilung des erzielten Kaufpreises zwischen dem LSK und der Hansestadt Lüneburg müsse abgewartet werden. Er möchte wissen, ob eine eventuelle Klage eine aufschiebende Wirkung in Bezug auf den Verkauf der Flächen habe und wann der neue Eigentümer den Kaufpreis zahle.

Weiter erkundigt er sich, welche Rolle der damalige Wirtschaftsrat gespielt habe, wer gehörte dem Wirtschaftsrat an und welche Entscheidungen habe er getroffen.

Er spreche sich dafür aus, dass sich die Hansestadt Lüneburg für das Beenden der Spielsaison auf der jetzigen Sportfläche gegenüber dem neuen Eigentümer einsetze.

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet, dass der neue Eigentümer die Zahlung bei Übergabe der Fläche leiste. Im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung habe er ausgeführt, dass der Übergabetermin für den 31.03.2014 vorgesehen sei, jedoch versucht werde, den Termin nach hinten zu verschieben, um dem LSK das Spielen auf dem Platz bis zum Saisonende zu ermöglichen.

In Bezug auf eine Klage könne er keine Auskunft gebe, da die Hansestadt Lüneburg nicht beteiligt sei.

Auf die Frage zum Wirtschaftsrat teilt er mit, dass der LSK-Vorstand den Wirtschaftsrat als beratendes Gremium gebildet habe. Dabei sei auch der Hansestadt Lüneburg ein beratendes Mandat zugeordnet worden. Weiter gehörten u. a. Herr Hebrock und Herr Manzke dem Wirtschaftsrat an. Der Wirtschaftsrat habe sich vor allem mit der mangelhaften Buchführung und Sponsoring befasst.

Es sei unzutreffend, dass sich die Gremien der Sparkasse mit der Kreditvergabe befasst haben. Dies sei Vorstandsangelegenheit gewesen. Nach der Insolvenz des LSK habe sich der Verwaltungsrat lediglich informieren lassen.

Bezüglich des Landschaftsschutzes berichtet Oberbürgermeister Mädge, dass der damalige und heutige Vorsitzende Herr Conrad der Hansestadt Lüneburg mit Klage gedroht habe, wenn die Fläche nicht aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen und als Bauland ausgewiesen werde. Im Kreistag sei die Änderung beschlossen worden, so dass der Bebauungsplan von der Hansestadt Lüneburg in die Wege geleitet und in öffentlicher Ratssitzung beschlossen wurde.

Laut Landeszeitung (siehe Anlage) habe der LSK vor dem Jahr 2000, als es noch keinen Wirtschaftsrat gegeben habe, Kredite aufgenommen. Nach dem Aufstieg in die 3. Liga sei eine Bürgschaft gegenüber dem DFB erforderlich gewesen. Diese Bürgschaft (drei Bürgen) wurde am Grundstück ebenfalls durch Beschluss der LSK-Mitgliederversammlung abgesichert. (siehe LünePost-Bericht in der Anlage) Nach dem Abstieg habe der LSK Insolvenz anmelden müssen. Seit dieser Zeit habe die Hansestadt Lüneburg auf die öffentlichen Abgaben verzichtet.

Er legt dar, dass die Fläche der Stiftung niedriger als die Fläche des LSK bewertet sei, da diese Waldfläche als Ausgleichsfläche für die Bebauung diene.

Erster Stadtrat Koch habe mit dem Kreisesfußballverband die Lüneburger Vereine zu einem Gespräch geladen und den Wunsch vorgetragen, dass die Jugendmannschaften weiter spielen können. Dazu sei eine Lösung gefunden worden.

Weiter habe er den Nds. Fußballverband gebeten, einen Termin mit dem Verein, der Hansestadt Lüneburg, dem Landkreis Lüneburg und dem Kreisfußballverband anzuberaumen, um über zukünftige Spielstätten, deren Umsetzung, Kosten und Finanzierung zu diskutieren.

 

Ratsherr DR. SCHARF äußert, dass er die Mischkalkulation bei der Grundstückspreisgestaltung für richtig erachte.

Die Zukunft des Vereins sei entscheidend. Daher freue er sich, dass viele Vereine sich bereit erklärt haben, die Jugendmannschaft aufzunehmen. Jedoch müsse auch die Zukunft der ersten Mannschaft berücksichtigt und nicht sich selbst überlassen werden. So gebe es in der Theodor-Körner-Kaserne zwei Sportplätze, eine Fläche bei den Exerzierplätzen, die verkehrsgünstige liege und eine Tribüne habe. Natürlich seien Investitionen z. B. für Duschkabinen u. ä. notwendig.

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet, dass nach den derzeitigen Informationen die Flächen der Theodor-Körner-Kaserne 2018 freigegeben werden. Weiterhin möchte der Bund den Gutachterpreis für die Flächen, erzielen, da die Sportverbilligungsrichtlinie nicht mehr in Kraft sei. Zudem sei zu bedenken, dass neben der Fläche, der Flugplatz sei, der für den Luftsportverein u. a. für den Segelflug zur Verfügung stehe. Daher seien auch die Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen und abzuwägen.

Um die zukünftigen Möglichkeiten des Vereins zu planen, habe er, wie bereits erklärt, den Nds. Fußballverband um die Einladung zu einem Gesprächstermin gebeten.

 

Ratsfrau SCHELLMANN bittet um Stellungnahme von Oberbürgermeister Mädge zu der Behauptung, dass die städtische Fläche, der C-Platz, nur Überschwemmungsgebiet sei und somit nicht bebaut werden dürfe.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass es insgesamt 21, Einfamilien- oder Reihenhäuser, Wohneinheiten für den A-, B- und C-Platz gebe. Der Höhenunterschied zwischen dem C-Platz und dem A- bzw. B-Platz betrage 15 Zentimeter. Es seien auf dem C-Platz Baugrundstücke vorgesehen, wobei der Höhenunterschied auszugleichen sei. Dies könne in der Baugenehmigung geregelt werden. Die Grundstücke seien im Bebauungsplan genau verzeichnet. Er betont, dass es sich bei der städtischen Fläche um keine minderwertige Fläche handle.

 

Ratsherr MEIßNER weist die Aussage von Ratsherrn Petroll in Bezug auf das Interesse der Hansestadt Lüneburg am Verein zurück. Verantwortlich für die Belange und für die Finanzen der Hansestadt Lüneburg seien der Rat sowie die Verwaltung. Ein Stadion für 6.000 Zuschauer, wie es sich der Vorstandsvorsitzende Herr Conrad wünsche, könne nicht finanziert und gegenüber den anderen Vereinen der Stadt im Zuge der Gleichbehandlung begründet werden. Nur 1,5% aller Sporttreibenden Vereinsmitglieder der Hansestadt gehören dem LSK an. Von den zehn Fußball spielenden Vereinen der Stadt sei der LSK auf Platz 5 vertreten. Zuvor stehen der MTV, Eintracht, VfL und Ochtmissen.

Um dem Verein eine Hilfestellung zu geben, müsse über die Zukunftsperspektiven nachgedacht werden.

 

Ratsherr LÖB teilt mit, dass es unter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen keine Mehrheit für eine Förderung des bezahlten Fußballvereins unter den derzeitigen Haushaltsbedingungen der Hansestadt Lüneburg geben werde.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(VI)

ALLRIS® Test-Dokument HTML Konvertierung

ALLRIS Dokumente

 

Dieses Dokument wurde von einem anderen Benutzer gerade erstellt und noch nicht auf dem Server gespeichert.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LZ 2000-03-21 (260 KB)      
Anlage 2 2 LZ 2000-03-22 (376 KB)      
Anlage 3 3 Lünepost 2000-07 (80 KB)