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Beratungsinhalt:
Erster Stadtrat KOCH beantwortet die Anfrage wie folgt: Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist im Vierten Kapitel SGB XII geregelt. Gemäß § 41 Abs. 1 SGB XII erhalten ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen nach den §§ 82 bis 84 und 90 bestreiten können, auf Antrag Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Anspruchsberechtigung wegen Alters ergibt sich aus § 41 Abs. 2 SGB XII. Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze stufenweise angehoben.
Im Jahr 2012 erhielten 546 Personen (davon 213 Männer und 333 Frauen) Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII.
Der Anstieg von 2011 auf 2012 betrug 10,1%.
Der Anstieg von 2007zu 2012 beläuft sich auf 29,6%.
Am Stichtag 31.12.2012 waren in Lüneburg insgesamt 13.030 Personen mindestens 65 Jahre alt. Unter Berücksichtung der unter 1. genannten Leistungsbezieher ergibt sich ein Anteil von rd. 4,2%.
333 Frauen (siehe 1)
Dieser Wert kann nicht aus dem EDV-System gefiltert werden. Es wäre eine händische Auswertung des Fallbestandes (rd. 1.200 Fälle) erforderlich. In Anbetracht der verdichteten Arbeitssituation kann dies nicht zusätzlich geleistet werden.
Dieser Wert kann nicht geliefert werden – siehe 6.
Aufgrund des demografischen Wandels ist davon auszugehen, dass die Zahl der Leistungsbezieher und Leistungsbezieherinnen wie in den vorangegangenen Jahren weiter steigen wird. Eine konkrete Aussage über den Umfang des Anstiegs lässt sich indes nicht machen.
Bundesweit haben 2011 2,8 % der über 65jährigen Grundsicherung im Alter bezogen. Nach den Schätzungen von Wohlfahrtsverbänden haben jedoch höchsten ein Viertel der Anspruchsberechtigten die Grundsicherung im Alter beantragt. Erklärtes Ziel des Gesetzes sei es gewesen, dass die Anspruchsberechtigten die staatlichen Leistungen beantragen. Ein Anstieg aufgrund von Unterstützung durch z. B. Wohlfahrtsverbänden komme dem Ziel des Gesetzes näher. Die Hansestadt Lüneburg versuche Zugangsschwellen durch Beratungstätigkeit des Seniorenservicebüros und in den Stadtteilhäusern und durch Aufzeigen der Wege zu beseitigen.
Ratsherr KIESEL beantragt Aussprache.
Beschluss:
Die Aussprache wird mehrheitlich beschlossen.
Beratungsinhalt:
Ratsherr KIESEL betont, dass dies ein aktuelles Thema sei und auch zukünftig sein werde. Laut Umfrage des Deutschen Gewerkschaftsbundes rechne eine große Mehrheit der deutschen Beschäftigten nicht mit einer ausreichenden Versorgung im Alter. 70 % der Befragten werden keine betriebliche Altersversorgung erhalten. Er erwarte von der Bundesregierung, dass die gesetzliche Rente stabilisiert, der Rentenbeitrag nicht gesenkt sowie eine solidarische gesetzliche Rentenversicherung aufgebaut werden. Experten raten zusätzlich privat für die Rente vorzusorgen. Dies sei jedoch nur wenigen Beschäftigten, auch bei einem Mindestlohn von 8,50 €, möglich. Nicht hinnehmbar sei, dass viele Frauen als Witwen eine Rente in Höhe des Grundsicherungsbetrages erhalten, obwohl sie z. B. Kinder geboren und somit ihren Beitrag für die Gesellschaft geleistet haben. Er wünsche sich von den entsandten Bundestagsabgeordneten, dass sie sich für den Mindestlohn, aber auch für eine Mindestrente einsetzen. Dadurch können die Sozialausgaben der Hansestadt Lüneburg gemindert und der Haushalt entlastet werden.
Ratsherr PETROLL erklärt, dass der Durchschnitt der gesetzlichen Rente gefallen sei. Ursache sei die Agenda 2010, wodurch die gesetzliche Rente gekürzt und ein Wechsel zu mehr privater Altersvorsorge vollzogen worden sei. Niedriglöhner jedoch können sich die private Vorsorge wie z. B. Riester gar nicht leisten. Mit der Agenda 2010 seien die Arbeitgeber entlastet und die Finanzindustrie gefördert worden. Die Demografie sei keine Begründung für die Änderungen bzgl. der Rente, da es den größten Schub in den 50er, 60er und 70er Jahren gegeben habe. 1957, als die Rentenreform eingeführt worden sei, seien 14% des Bruttolohnes als Rentenbeitrag abzuführen gewesen. Nach seiner Auffassung verdienen sich mit der schleichenden Privatisierung der Rente Banken und Versicherungen eine goldene Nase. Zudem hätten sich die Lobbyisten mit viel Geld die gesetzlichen Änderungen erkauft. So haben mit Einführung der Riester-Rente die Parteien SPD 250.000 € und Bündnis90/Die Grünen 100.000 € von der Allianz-Versicherung erhalten.
Beigeordnete LOTZE äußert, dass neben dem Thema Altersarmut das Thema Erwerbsarmut diskutiert werden müsse, da Erwerbsarmut der Grund für Altersarmut sei. Das Rentensystem könne keine sozialen Ungerechtigkeiten, die während des Arbeitslebens entstanden seien, ausgleichen. Daher müssen die Erwerbsarmut und die prekäre Beschäftigung bekämpft werden. Ein flächendeckender Mindestlohn sei die Voraussetzung um Erwerbsarmut und zukünftig auch Altersarmut zu verhindern. Eine weitere Lösung sei die Solidarrente mit 850 €, welche aus Steuermitteln finanziert werden müsse.
Beigeordneter POLS stimmt Ratsherrn Kiesel in Bezug auf die Rente für Mütter zu. Daher plädiere die CDU für die Mütterente. Er gibt Ratsherrn Petroll zu bedenken, dass heute die Zahl der Rentenbezieher wesentlich höher sei als 1950 oder 1960. Zu der damaligen Zeit sei die Rente durchschnittlich sieben Jahre bezogen worden. Heute werde die Rente mindestens 15 Jahre bezogen. Daher sei es u. a. wichtig, dass das Renteneintrittsalter nicht wieder herabgesetzt werde.
Beigeordneter BLANCK rät dem Rat der Hansestadt Lüneburg die vom Ersten Stadtrat Koch erhaltenen Daten und Informationen in Relation zu Durchschnittszahlen zu setzen, um daraus Rückschlüsse für die Hansestadt Lüneburg zu ziehen und ggf. strukturelle und politische Möglichkeiten als Gegenmaßnahme zu erarbeiten.
Beigeordneter PAULY hebt hervor, dass die Privatisierung der Rente zu der heutigen Situation geführt habe. Weiter unterstreicht er, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen politischen Entscheidungen und Parteispenden gegeben habe. Die Kommunen müssen sich mit der Problematik der steigenden Ausgaben durch die steigende Zahl der Grundsicherungsbezieher beschäftigen. Daher müsse die Kommune die umlagefinanzierte Rente stärken und zukunftssicher gestalten und für die Mindestrente plädieren. Gleichzeitig müsse, wie Beigeordnete Lotze ausgeführt habe, ein Mindestlohn eingeführt werden.
Ratsherr NEUBAUER weist darauf hin, dass es sich um ein gesamtgesellschaftliches Thema handle, dass im Bundestag diskutiert werden müsse. Die Hansestadt Lüneburg gehe mit dem Thema Grundsicherung im Alter positiv um, indem in den Stadtteilhäusern und im Seniorenservicebüro über den Rechtsanspruch beraten werde. Wichtig sei, dass die Betroffenen ihren Rechtsanspruch geltend machen und dabei unterstützt werden.
Ratsfrau SCHELLMANN begründet die gestellte Anfrage. Die Daten stellen den Ist-Zustand dar und seien für die zukünftige Entwicklung der Hansestadt Lüneburg wichtig. In der Hansestadt Lüneburg nehmen 4,2% der Einwohner die Grundsicherung im Alter in Anspruch, der Bundesdurchschnitt liege mit 2,8% wesentlich geringer. Auf die Hintergründe müsse eingegangen und Maßnahmen zur Gegensteuerung erarbeitet werden. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.
(V) |
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