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Auszug - Anhebung der Besoldung der Hauptverwaltungsbeamten (Anfrage der Gruppe FDP/RENTNER vom 13.09.2013)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 6.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 31.10.2013    
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5337/13 Anhebung der Besoldung der Hauptverwaltungsbeamten (Anfrage der Gruppe FDP/RENTNER vom 13.09.2013)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister MÄDGE beantwortet die Anfrage wie folgt:

Die Erhöhung der Besoldung für die Hauptverwaltungsbeamten und die kommunalen Wahlbeamten entspricht einer alten Forderung aller drei kommunalen Spitzenverbände seit 1996 und früher, insbesondere als seit 1996 die Ämter des Hauptverwaltungsbeamten, des ehrenamtlichen Bürgermeisters, ehrenamtlichen Oberbürgermeisters und ehrenamtlichen Landrates oder Oberkreisdirektors zusammengelegt wurden und die neuen direkt gewählten Hauptverwaltungsbeamten mit der administrativen Verantwortung auch die politische Verantwortung dazubekommen haben.

Die letzte Änderung der Besoldung sei im Jahr 2000 erfolgt. Die zunehmende politische Bedeutung des Amtes mache es zunehmend schwieriger geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu finden. Im Interesse der kommunalen Selbstverwaltung haben Land und Kommunen gemeinsam das Bestreben gehabt, durch einen besoldungsmäßigen Anreiz diesem Engpass entgegenzuwirken, der auch durch die Verkürzung der Wahlzeit erfolgen werde.

Auch im Vergleich zu den anderen Bundesländern z. B. Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sei eine Anpassung überfällig. Diese seien alle auf dem Niveau, das jetzt von Niedersachsen angestrebt werde. Ein weiterer Vergleich: ein Abteilungsleiter in den Ministerien werde nach B 6 besoldet, das entspreche der Besoldung des Landrates Lüneburg und seiner Besoldung. Es sei unstrittig, dass die kommunalen Ämter mehr belastet seien als die vergleichbaren Landesbediensteten. Ein Indiz dafür sei, dass es wenig Bewerbungen aus dem Bereich für kommunale Wahlämter gebe.

In den letzten Jahren habe es mit den Ministerpräsidenten Wulff und McAllister mehrfach Gespräche der Spitzenverbände zu dieser Anpassung an die anderen Bundesländer gegeben. Eine Zusage von Ministerpräsident McAllister habe vorgelegen, wurde jedoch kurz vor Weihnachten 2012 im Landtag gekippt, da parallel dort eine Diskussion geführt worden sei, ob für Landtagsabgeordnete die Vordienstzeiten als Lehrer usw., Beamte im öffentlichen Dienst, angerechnet werden. Die CDU-Landtagsfraktion habe daraufhin die Anpassung gekippt. Mit der neuen Landesregierung sei es den kommunalen Spitzenverbänden gelungen an diese Diskussion anzuknüpfen und es liegen einstimmige Präsidienbeschlüsse alle drei Spitzenverbände vor, so dass zum 01.01.2014 eine entsprechende Anpassung erfolgen soll.

Es werde keine Stellungnahme der Hansestadt Lüneburg erfolgen. Die Hansestadt Lüneburg sei auch nicht berechtigt Stellungnahmen abzugeben. Nach Art. 57 Abs. 4 Satz 2 der Nds. Verfassung müsse das Land durch Gesetz einen Ausgleich für erhebliche Kosten, die durch die Übertragung von Aufgaben entstehen, regeln. Es werden durch die Änderung der Besoldungsverordnung aber keine neuen Aufgaben übertragen. Ebenso seien nach Art 57 Abs. 6 der Landesverfassung die kommunalen Spitzenverbände zu allgemeinen Verordnungen des Landes Niedersachsen, die die Gemeinden und Landkreise unmittelbar berühren, anzuhören. Deshalb hat der Minister des Inneren und Sport mit Schreiben vom 03.09.2013 den Spitzenverbänden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Frist sei am 30.09.2013 abgelaufen. Die gemeinsame Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft stehe der Anpassung positiv gegenüber. Nach § 31 Abs. 1 der gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien Niedersachsens seien die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände nach § 104 des Beamtengesetzes zu beteiligen, soweit deren Belange berührt werden. Dem Verband sei nicht bekannt, dass es eine solche Beteiligung gegeben habe. Es sei fraglich, ob es einer solchen Beteiligung bedurfte, da es noch keinen Berufsverband der kommunalen Wahlbeamten in Niedersachsen gebe.

Die Personalkosten orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben und Tarifverhandlungsergebnissen.

Zu Frage 5 kann die Verwaltung keine Aussage treffen. Bei der Einführung der Bettensteuer sei ausgeführt worden, dass erst Ende 2014 bekannt sei, wie hoch die Einnahmen ausfallen werden. Die Verwaltung plane keine Einführung weiterer Steuerquellen.

Betroffen von der Besoldungsanhebung seien neben dem Oberbürgermeister, Erster Stadtrat Koch, Stadtkämmerin Lukoschek, Stadtbaurätin Gundermann und Stadtrat Moßmann. In der Verordnung sei vorgesehen, dass die Vertretung des Hauptverwaltungsbeamten zwei Besoldungsstufen und die weiteren Wahlbeamten drei Besoldungsstufen niedriger erhalten. Nach der jetzigen Situation heiße dies, er erhalte ab dem 01.01.2014 B 7 (B 6), Erster Stadtrat Koch B5 (B 4) und die weiteren Wahlbeamten B 4 (B 3).

Die Besoldungserhöhung werde insgesamt 25.320 € brutto pro Jahr betragen. Dazu komme eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung von 102,36 € pro Jahr und eine Versorgungszulage von rund 11.000 €, d. h. insgesamt ergebe die Erhöhung 36.500 € brutto pro Jahr. Umgerechnet bedeute dies 210 € bis 240 € netto pro Person.

 

Ratsfrau SCHELLMANN erklärt zur Frage 2, dass der Innenminister geäußert habe, dass er keine negativen Aussagen zur Anpassung vernommen habe. Daraus habe sie geschlossen, dass er bei den Kommunen etc. nachfrage, ob jemand gegen die Anpassung sei.

Mit Mühe und Not werde das Ziel aus dem Entschuldungsvertrag erreicht. Jetzt entstehen durch die Anpassung, die sie jedem gönne, zusätzliche Kosten, die die Hansestadt Lüneburg sich nicht leisten könne.

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet, dass alle drei Spitzenverbände angehört worden seien. Alle drei Präsidien haben einstimmig der Anpassung zugestimmt.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(II)