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Auszug - Einführung des "Schulapfels" in der Hansestadt Lüneburg (Antrag der CDU-Fraktion vom 11.09.2013, eingegangen am 12.09.2013)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 5.3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 31.10.2013    
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5333/13 Einführung des "Schulapfels" in der Hansestadt Lüneburg (Antrag der CDU-Fraktion vom 11.09.2013, eingegangen am 12.09.2013)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT V
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter DÖRBAUM beantragt die Überweisung des Antrags der CDU-Fraktion in den Schulausschuss.

 

Ratsherr DR. SCHARF teilt mit, dass seit sieben Jahren in Hamburg eine ähnliche Initiative bestehe. Ebenso sei der Schulapfel vor einigen Jahren im Kreistag z.B. für das Gymnasium Bleckede beschlossen worden.

Die EU stelle für diese Initiative Fördermittel bereit, die im Land Niedersachsen bisher nicht abgerufen worden seien.

Die Stellungnahme der Verwaltung sei ein Beispiel dafür, dass viele Argumente gefunden werden können, wenn etwas nicht gewollt werde. Die CDU-Fraktion habe jedoch einen Prüfantrag gestellt, um die Möglichkeiten zur Umsetzung zu erfahren. Denkbar wäre zu Beginn die Einführung des Schulapfels an einer Schulform.

Er regt an, für die Sitzung des Schulausschusses Vertreter der verschiedenen Schulformen, Eltern- und Schülervertreter dazuzuladen.

 

Erster Stadtrat KOCH erläutert, dass die Stellungnahme der Verwaltung sehr ausführlich erfolgt sei, da der Antrag der CDU-Fraktion alle allgemeinbildenden Schulen umfasse.

Auf der Homepage des ehemaligen niedersächsischen Landwirtschaftsministers werde der Bürokratieaufwand als sehr hoch beschrieben. Der Bürokratieaufwand bei jeglicher Beantragung von EU-Fördermitteln könne nicht umgangen werden.

Eine kleinere Organisation sei selbstverständlich möglich, ähnlich wie an der Herderschule, wo der Schulapfel durch eine Elterninitiative ermöglicht worden sei.

Die Abholung von oder die Belieferung durch einen Marktbeschicker sei nicht umsetzbar, da der organisatorische und logistische Aufwand in der Haupterntezeit nicht leistbar sei.

Er macht darauf aufmerksam, dass der Entschuldungsvertrag und damit eine Deckelung der freiwilligen Leistungen beschlossen worden sei. Der Schulapfel gehöre zu den freiwilligen Leistungen, so dass ein entsprechender Deckungsvorschlag für die anfallenden Kosten angegeben werden müsse.

 

Ratsfrau THIELBÖRGER stimmt dem Antrag in dem Punkt zu, dass Kindern nicht früh genug eine gesunde Ernährung und Lebensweise beigebracht werden könne. Das Schulobstprogramm, welches von der EU 2009 angestoßen worden sei, sei nur ein Aspekt. Es gehören ebenso genügend Bewegung und genügend Schlaf dazu.

Probleme durch falsche Ernährung und zu wenig Bewegung können nicht mit einem Apfel am Tag gelöst werden. Die Schulen bemühen sich seit langem den Schülern eine vernünftige Lebensweise zu vermitteln. Sie erinnert an die Aktionen der Schulen wie 5 am Tag.

Die alte Landesregierung habe bereits 2009 die Möglichkeit zum Einstieg in das Schulungsprogramm der EU gehabt, diese jedoch aufgrund der hohen Kosten und des hohen Aufwandes nicht genutzt.

In der Landeskoalitionsvereinbarung der SPD und Bündnis 90/Die Grünen sei die Einführung eines Schulfruchtprogrammes zum Schuljahr 2014/2015 festgeschrieben. Dazu werde die Landesregierung Mittel zwischen 1,2 und 2 Mio. € zur Verfügung stellen, wovon 50% aus der Förderung durch die EU finanziert werden.

Der Landkreis Lüneburg führe auf Initiative der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen seit dem Schuljahr 2011/2012 das Schulapfelprojekt für die 12 kreiseigenen Ganztagsschulen durch.

Da viele Fragen wie, an welchen Schulen das Programm umgesetzt werden solle oder ob die Schüler einen Kostenanteil leisten müssen, geklärt werden müssen, solle eine Beratung im Schulausschuss erfolgen.

 

Ratsherr BÖGERSHAUSEN macht darauf aufmerksam, dass die CDU zusammen mit der FDP in der Landesregierung das Schulobstprogramm mit der Begründung des hohen bürokratischen und organisatorischen Aufwandes abgelehnt habe.

Aktuell nehmen sieben Bundesländer an dem Programm teil, welches einen hohen Aufwand für die Länder bedeute, da nicht nur das Schulobstprogramm sondern auch Begleitprogramme erfolgen müssen.

Das Schulobst- und Schulmilchprogramm, welche durch die EU angestoßen worden seien, sollen nicht nur die gesunde Ernähung der Kinder und Jugendlichen fördern. Die EU verfolge auch wirtschaftliche Interessen durch einen erhöhten Absatz der Produkte.

 

Beigeordneter PAULY schließt sich der Auffassung von Ratsherrn Dr. Scharf an, dass die Verwaltung in der Stellungnahme Gründe zur Ablehnung des Schulapfels gesucht habe.

Es werde nicht jeder Schüler jeden Tag einen Apfel aus dem Programm verzehren. Aber es sollen Äpfel z.B. in einem Korb zur Verfügung gestellt werden, so dass Schüler, die einen Apfel essen möchten, einen erhalten können. Somit würden wesentlich weniger Kosten anfallen.

Er wünsche sich eine sinnvolle Beratung im Schulausschuss, um den Schülern einen Apfel in der Schule anbieten zu können.

 

Oberbürgermeister MÄDGE weist auf den Antrag der CDU-Fraktion hin, der täglich einen Apfel pro Schüler vorsehe. Da die Schüleranzahl bekannt sei, könne die Apfelanzahl und somit mit einem Kilopreis von 2 € die Kosten errechnet werden. Laut den Marktbeschickern sei aufgrund der schlechten Ernte 2013 auch nicht der tägliche Apfel für jeden Schüler gewährleistet.

Der Landkreis Lüneburg führe keine Vollkostenrechnung durch. Es werden nicht der Bürgerarbeiter und der Einsatz des PKW, zur Abholung und zum Ausfahren, berücksichtigt.

Er betont, dass der Schulapfel zu den freiwilligen Leistungen gehöre, die aufgrund des vereinbarten Entschuldungsvertrages gedeckelt seien, so dass ein Deckungsvorschlag vorgelegt werden müsse.

 

Ratsfrau SCHELLMANN erklärt, dass es wünschenswert sei, dass jedes Kind täglich einen Apfel esse, jedoch halte sie den Antrag der CDU-Fraktion für naiv.

Mit vielen Mühen konnte der Entschuldungsvertrag vereinbart werden, der freiwillige Leistungen, wozu auch der Schulapfel gehöre, von maximal 3,5 % vorsehe. Auch die ehemalige Landesregierung von CDU und FDP habe sich in einer schwierigen Lage befunden und daher das Schulobstprogramm zur damaligen Zeit abgelehnt.

Der Vorschlag von Beigeordneten Pauly mit einem Apfelkorb gehe insofern fehl, da sich hauptsächlich die Kinder an dem Korb bedienen werden, die bisher auch Obst essen. Die Kinder, die bisher kein Obst zu sich nehmen, werden sich nur durch das Bereitstellen des Korbes nicht bedienen. Die Kinder müssen durch Beispiele, Vorbilder und den gemeinsamen Verzehr von gesunden Nahrungsmitteln zu einer geänderten Lebensweise motiviert werden.

 

Beigeordneter BRÜGGE schlägt der CDU-Fraktion aufgrund der hohen Kosten vor, Eltern oder Bürger für das Projekt zu werben, die dieses mit finanziellen Mitteln oder Äpfeln unterstützen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Antrag wird einstimmig in den Schulausschuss überwiesen.

 

(V / 53)