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Beratungsinhalt:
Oberbürgermeister MÄDGE belehrt Herrn Petroll gemäß § 43 NKomVG über seine Pflichten nach den §§ 40-42 NKomVG. Er verpflichtet ihn gemäß § 60 NKomVG, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Dies wird mit Handschlag besiegelt. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt das Nachrücken von Herrn Rainer Petroll für den verstorbenen Ratsherrn Kai-Ralf Kunath zur Kenntnis.
(01R) |
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