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Stadtbaurätin Gundermann stellt Frau Tank als neue Mitarbeiterin für die Sanierungsgebiete der Stadt vor. Zum geplanten Sanierungsgebiet „Am weißen Turm“ führt sie einleitend aus, dass über die Situation der Gebäude und die zahlreichen Beschwerden der Bewohner in den letzten beiden Jahren hinreichend auch im Ausschuss vorgetragen und beraten wurde. Auf der letzten Anliegerversammlung wurde mit den Anliegern ein Übereinkommen dahingehend erzielt, dass man seitens der Verwaltung versuchen sollte, mit den Eigentümern ins Gespräch zu kommen. Des Weiteren hat man sich darauf verständigt zu prüfen, ob für den angesprochenen Bereich die Ausweisung eines Sanierungsgebietes möglich erscheint. Das vorgesehene Gespräch mit den Eigentümern hat zwischenzeitlich stattgefunden. Die Eigentümer haben Unterlagen über die seit dem Jahre 2006 vorgenommenen Investitionen der Stadt zur Einsicht überlassen. Besprochen wurde auch, dass zukünftig die Wirtschaftspläne für das folgende Kalenderjahr der Stadt vorgelegt werden, damit seitens der Stadt ein Abgleich mit den vorliegenden Beschwerden der Anwohner dergestalt vorgenommen werden kann, dass das Abstellen der Beschwerden bei den geplanten Maßnahmen möglichst Berücksichtigung finden soll. Diese Abstimmung ist bereits wieder überholt, da für den Gebäudekomplex zwei neue Eigentümer Ansprechpartner sein werden. Auch mit diesen neuen Eigentümern wurde Kontakt aufgenommen dergestalt, dass sie darum gebeten wurden, in die mit den Voreigentümern getroffenen Vereinbarungen einzutreten. Die neuen Eigentümer wurden auch darauf hingewiesen, dass die Stadt Lüneburg beabsichtigt, Voruntersuchungen in Auftrag zu geben, um auszuloten, ob der Bereich als Sanierungsgebiet ausgewiesen werden kann. Aus den vorgelegten Unterlagen der früheren Eigentümer war zu entnehmen, dass seit 2006 die Hälfte der Wohnungen teilsaniert wurde. Die andere Hälfte der Wohnungen wurde seit dieser Zeit sanierungsmäßig nicht angefasst. Dies insbesondere bei den Gebäuden, die im Zeitraum zwischen den Jahren 1970 bis 1986 gebaut wurden. Auch aus Presseartikeln war mehrfach zu entnehmen, dass sehr häufig einzelne Fahrstühle in diesen Wohnbereichen für längere Zeit ausgefallen waren. Erkennbar wurde aus den Unterlagen, dass man in den Zeiträumen 2006 bis 2011 hinsichtlich der Fahrstühle überhaupt keine Investitionen getätigt habe. In den Jahren 2012 und 2013 wurden mit kleineren Beträgen in den Fahrstuhlanlagen auch nur die allernotwendigsten Arbeiten durchgeführt. Erkennbar wird, dass aufgrund des Alters der Gebäude und der sehr niedrigen Beträge, die in eine bisherige Sanierung gesteckt wurden, ein dringender Investitionsbedarf für die Sanierung des Gebäudebestandes erforderlich wird. Es ist deshalb vorgesehen, den aufgezeigten Bereich auf den die Gebäude stehen als Sanierungsgebiet auszuweisen und hierzu einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Beauftragung der erforderlichen vorbereitenden Untersuchungen beinhaltet einen sozialen und einen baufachlichen Teil. Als Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen kann festgestellt werden ob es angemessen ist, diesen Bereich als Sanierungsgebiet auszuweisen oder auch nicht.
Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) werden die Eigentumsverhältnisse dargestellt. Insgesamt befinden sich in dem angesprochenen Gebiet 602 Wohneinheiten (WE). Dazu kommen einige wenige Gewerbebetriebe, Parkdecks und 3 Spielplätze. In dem zur Untersuchung vorgesehenen Gebiet besteht ein erheblicher Sanierungsstau. Die angesprochenen vorbereitenen Untersuchungen werden eine Aussage dahingehend als Ergebnis beinhalten, dass eine Entscheidungshilfe für die Stadt dergestalt besteht, ob es für sinnvoll erachtet wird, dort ein Sanierungsgebiet auszuweisen oder auch nicht. Auf die Vor- und Nachteile wird hierbei eingegangen. Neben den steuerlichen erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten wird es bei Ausweisung eines Sanierungsgebietes für die Eigentümer möglich sein, Städtebauförderungsmittel in Form von Zuschüssen von Bund/Land zu generieren, was letztendlich dazu führen wird, dass notwendige Sanierungsmaßnahmen mit den finanziellen Anreizen wahrscheinlicher werden. Um eine Aufnahme in das Förderprogramm des Bundes beantragen zu können ist es erforderlich, dass bis zum 1.06.2014 unter Zugrundelegung der bis dahin durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen ein entsprechender Antrag auf Aufnahme dieses Sanierungsgebietes in ein Förderprogramm beim Land gestellt wird.
Beigeordnete Lotze begrüßt es außerordentlich, dass man seitens der Stadt Lüneburg mit der Beauftragung vorbereitender Untersuchungen eine Prüfung vornimmt um festzustellen, ob die Aufnahme dieses Gebietes in ein Förderprogramm für aussichtsreich gehalten wird. Für sie wäre von Interesse, ob die Gefahr besteht, dass seitens der Grundstückseigentümer vor Durchführung dringlicher Sanierungsarbeiten weiterhin zunächst abgewartet wird, ob über die Aufnahme in ein Sanierungsprogramm Fördermittel abgegriffen werden können.
Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass über das Verhalten der Grundeigentümer entsprechende Erfahrungen aus anderen Sanierungsgebieten vorliegen. Die Gefahr, dass notwendige Investitionen bis zur Aufnahme in ein Sanierungsgebiet zurückgestellt werden, besteht durchaus. Gleichwohl hilft hier das Instrument, dass bis dahin getätigte Investitionen mit einem höheren Abschreibungssatz steuerlich betrachtet werden.
Beigeordnete Lotze sagt für ihre Fraktion zur von der Verwaltung vorgestellten Vorgehensweise die volle Unterstützung zu.
Ratsfrau Schellmann möchte wissen, ob den neuen Eigentümern die Problematik der in den letzten Jahren vernachlässigten Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten in den Wohnkomplexen bewusst sei. Sie merkt an, dass auch sie die von der Stadt Lüneburg vorgesehene Vorgehensweise für den richtigen Weg hält.
Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass die Kaufverträge erst seit 2 Wochen im Haus seien und dass noch keine Gespräche mit den jetzigen Eigentümern geführt werden konnten.
Ratsherr Manzke merkt zu dem im Lageplan dargestellten Zuschnitt des Geltungsbereiches eines möglichen Sanierungsgebietes, welcher nach Aussagen von Stadtbaurätin Gundermann auf die Eigentumsverhältnisse abgestimmt sei, an, dass ggf. geprüft werden sollte, inwieweit es sinnvoll erscheint, dass in diesen Geltungsbereich städtische Fläche von der Straße „Am Bargenturm“ einbezogen werden.
Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass man sich bewusst bei der Abgrenzung des Geltungsbereiches auf diese jetzt 2 Eigentümer beschränkt habe. Einbezogen wurden auch Kfz-Stellplätze, bei denen es durchaus möglich ist, dass hiervon ein gewisser Teil stadteigenes Areal enthalten ist. Dies müsste noch näher geprüft werden. Sinnvoll wäre es, städtische Flächen und Wegebeziehungen mit einzubeziehen, weil auch für die Sanierung dieser Flächen Fördermittel beantragt werden könnten.
Ratsfrau Puschmann begrüßt es, dass mit einer Aufnahme in ein Sanierungsprogramm der Anreiz geschaffen werde, mit Hilfe des Einsatzes von Fördermitteln Sanierungen durchzuführen. Nach ihrer Ansicht wird es jedoch trotzdem nicht auszuschließen sein, dass auch weiterhin keine oder nur unzureichende Sanierungen durchgeführt werden. Die steuerlichen Möglichkeiten, die zusätzlich geschaffen werden, stellen für sie ein geeignetes Instrument dar, für die Eigentümer einen entsprechenden Anreiz zu schaffen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
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