Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Das Gebiet „Am Weißen Turm“ befindet sich im Westen der Hansestadt Lüneburg und ist überwiegend geprägt von Mehrparteienhäusern. Neben den Wohnhäusern befinden sich im Gebiet „Am Weißen Turm“ auch zwei Spielplätze und drei Parkhäuser. Die Geschosswohnungsbauten sind im Jahre 1975 erbaut worden. In der Vergangenheit gab es vermehrt Beschwerden der Bewohner über den schlechten baulichen Zustand der Gebäude, insbesondere über Schimmelbildung in den Wohnungen, defekte Fahrstühle und verroste Balkongeländer.
Die Hansestadt Lüneburg plant für den Bereich „Am Weißen Turm“ einen Antrag auf Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung zu beantragen und den Bereich als Sanierungsgebiet festzulegen.
Der erste Verfahrensschritt ist laut Baugesetzbuch über den Beginn der vorbereitenden Untersuchung zu beschließen und das Untersuchungsgebiet festzulegen.
Aus den vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen gewonnen werden über:
- soziale, strukturelle und städtebauliche Verhältnisse / Zusammenhänge und Missstände, - die allgemeine Ziele der Sanierung, - die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen, - nachteilige Auswirkungen für die von der beabsichtigen Sanierung unmittelbar Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen sowie im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, - die Einstellung und Mitwirkungsbereitschaft der Sanierungsbetroffenen, - die Haltung der Träger öffentlicher Belange, - die Verfahrenswahl, d. h. ein umfassendes Verfahren mit Erhebung von Ausgleichsbeträgen oder ein vereinfachtes Verfahren ohne Erhebung von Ausgleichsbeträgen.
Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchung bilden eine gesicherte Beurteilungsgrundlage für oder gegen ein Sanierungsgebiet und stellen zudem eine Grundlage für die Beantragung der Aufnahme in ein Förderprogramm dar. Der Antrag für eine Aufnahme in ein Förderprogramm muss immer spätestens bis zum 30.06. eines Jahres für das Folgejahr gestellt werden. Sofern ein Antrag für 2015 erfolgen soll, muss die vorbereitende Untersuchung umgehend eingeleitet werden. Es ist mit Kosten von circa 15.200,- € zu rechnen.
Die Untersuchungen sollen sich auf den im anliegenden Lageplan gekennzeichneten Bereich erstrecken.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30 € b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 15.200 € c) an Folgekosten: - das Ergebnis der Voruntersuchungen bleibt abzuwarten - d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: 2013
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
1 Lageplan
Beschlussvorschlag:
1) Der ABS nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
2) Der VA beschließt gem. § 141 Baugesetzbuch den Beginn der vorbereitenden Untersuchung für ein mögliches Sanierungsgebiet „Am Weißen Turm“. Die Untersuchungen erstrecken sich auf den im anliegenden Lageplan gekennzeichneten Bereich. Der Lageplan ist Bestandteil der Sitzungsvorlage.
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