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Auszug - Einführung der Beherbergungssteuer  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 26.06.2013    
Zeit: 16:08 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5221/13 Einführung der Beherbergungssteuer
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kipke, Jürgen
Federführend:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte Bearbeiter/-in: Krause, Gabriele
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister Mädge führt einleitend aus, dass die Einführung der Beherbergungssteuer ein Baustein sei um den Haushalt zu konsolidieren. Die Einführung der Beherbergungssteuer ist im Haushaltskonsolidierungskonzept sowie im Zukunftsvertrag zwischen der Hansestadt Lüneburg und dem Land Niedersachsen enthalten, den der Rat am 20.09.2012 beschlossen hat.

Gegenwärtig befindet sich die Verwaltung im Dialog mit den Beherbergungsbetrieben. Diskutiert werden dabei Möglichkeiten, die zur Minimierung des Aufwands für alle Beteiligten führen können. Dieses können vereinfachende Regelungen innerhalb der Steuersatzung sein oder von den Hoteliers vorgeschlagene freiwillige Zahlungen an die Lüneburg Marketing GmbH. Darüber hinaus wird derzeit auf Landesebene erörtert, die Voraussetzungen für die Erhebung einer Fremdenverkehrabgabe zu schaffen. Dies würde allerdings nicht kurzfristig zum Tragen kommen.

 

Herr Kipke, Bereichleitung Bereich Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte, erläutert die wesentlichen Eckpunkte der Satzung zur Einführung der Beherbergungssteuer im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation (siehe Anlage). Man habe sich hier an der Lübecker Satzung orientiert. Diese wurde gerichtlich geprüft und bietet daher weitgehende Rechtssicherheit.

 

Ratsherr Bartels regt an, den Vordruck zur Erklärung der beruflichen Notwendigkeit der Beherbergung, insbesondere im Hinblick auf international tätige Unternehmen, in anderen Sprachen, mindestens aber in Englisch, zur Verfügung zu stellen. Er habe durchaus Verständnis für die Einführung einer Beherbergungssteuer, enthält sich jedoch der Beschlussfassung, da er bereits viermal über eine Steueranhebung beschlossen hat und einer fünften Steuererhebung nicht mehr zustimmen möchte.

 

Beigeordnete Pauly findet es durchaus legitim für die Nutzung der Infrastruktur einen entsprechenden Anteil zu leisten. Jedoch sei der erforderliche Aufwand zur Erhebung der Beherbergungsteuer wesentlich höher als der Ertrag. Aus diesem Grund sieht er eine allgemeine Festbetragslösung als die wirtschaftlichere Lösung an.

 

Oberbürgermeister Mädge führt aus, dass jede Steuererhebung einen Aufwand zur Folge hätte. Eine Alternative bietet eine freiwillige Abgabe auf Grundlage einer Festbetragslösung. Dazu finden derzeit Gespräche zwischen der Verwaltung und den Hoteliers statt.

 

Ratsfrau Schellmann lehnt die Einführung einer Beherbergungssteuer aus ordnungspolitischen, steuersystematischen und rechtlichen Gründen ab. Zudem sei der bürokratische Aufwand viel zu hoch. Nach Ihrer Ansicht ist eine solche Steuer nicht gerecht und verfassungsrechtlich bedenklich. Dafür bezieht sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig (11.07.2012) sowie des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen (27.11.2012). So könne es nicht sein, dass die Beweislast, ob es sich um eine privat oder beruflich veranlasste Übernachtung handelt, den Hoteliers obliegt.

 

Ratsherr Adam vertritt die Auffassung, dass grundsätzlich da angesetzt werden muss wo Kosten entstehen. Er führt aus, dass aufgrund der prekären Lage der Hansestadt Lüneburg sowie des bestehenden Entschuldungsvertrages die Einführung einer Beherbergungssteuer gerechtfertigt wäre.

Er befürwortet jedoch eine allgemeine Kostenerhebung beispielsweise in Form eines Pauschalbetrages, damit die Gäste sowie auch die Hoteliers mit dem erforderlichen Aufwand zur Erhebung dieser Steuer nicht belastet werden.

 

Ratsherr Kuhn erklärt, dass bereits Ende 2010 über die Erhebung einer Kulturabgabe diskutiert wurde und fragt nach, warum erst jetzt eine Beherbergungssteuer eingeführt werden soll.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass auf die Entscheidung der Bundesverwaltungsgerichtes (chstrichterliche Rechtsprechung) gewartet wurde, um Rechtssicherheit für die Einführung der Beherbergungssteuer zu haben.

 

Ratsherr Srugis führt aus, dass die SPD-Fraktion für die Erhebung der Beherbergungssteuer sei. Sie ist unproblematisch und mit 200 T€ unter Abzug des Aufwandes von etwa 20T€ ergiebig. Ferner geht sie in den allgemeinen Haushalt ein und dient somit der allgemeinen Deckung von Ausgaben.

Die Verwaltung habe sich Mühe gegeben, den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Bei dem Entwurf der Satzung habe man sich an der Lübecker Satzung orientiert. Somit besteht auch Rechtssicherheit für die Einführung der Beherbergungssteuer. Deshalb kann der Einführung einer Beherbergungssteuer zugestimmt werden.

Er verweist auf die Ausführungen von Herrn Kipke bezüglich der Befreiung von der Besteuerung. Er schlägt vor, auch schulisch bedingte Übernachtungen in der Satzung als befreit aufzunehmen.

 

Ratsherr Neubauer vertritt die Auffassung, dass die Erhebung der Beherbergungssteuer durchaus gerecht sei. Statistiken der Lüneburger Marketing GmbH belegen, dass die Anzahl der Übernachtungen gestiegen sind. Diejenigen, die eine Beherbergungsmöglichkeit in Lüneburg nutzen, können auch einen entsprechenden Beitrag dafür leisten. Dafür spreche auch, dass die Hoteliers die vorgenommene Reduzierung der Umsatzsteuer nicht an die Gäste weitergegeben und die Übernachtungspreise bisher nicht gesenkt haben.

 

Ratsherr Manzke ist grundsätzlich gegen eine Steuererhebung mit großem Aufwand und befürwortet deshalb jede andere Lösung, die in einer freiwilligen Lösung mündet. Die Richtung dafür gibt es aufgrund der aktuellen Verhandlungen mit den Hoteliers bereits. Jedoch ist zunächst die Verpflichtung zur Einführung einer Beherbergungssteuer aus dem Zukunftsvertrag zu beachten.

 

Beigeordneter Pauly bevorzugt ebenfalls eine freiwillige Lösung vor dem Hintergrund den Aufwand zu mindern und wird unter der Bedingung zu stimmen, dass die Option einer freiwilligen Lösung zuvor geprüft und verhandelt wird.

 

Ratsfrau Schellmann hat Zweifel daran, dass die Satzung rechtssicher ist und verweist auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts Leipzig und das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

 

Ratsherr Kuhn ist ebenfalls für die Alternative einer freiwilligen Lösung und bittet deshalb darum, die aktuellen Verhandlungen mit den Hoteliers dahingehend fortzuführen.

 

Oberbürgermeister Mädge führt aus, dass eine Lösung auf freiwilliger Basis weiter verfolgt wird und die Gespräche mit den Hoteliers fortgeführt werden.

 

Ratsherr Manzke fasst zusammen, dass die Möglichkeit einer freiwilligen Lösung besteht und der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen eine Lösung auf freiwilliger Basis begrüßen würde. Er bittet jedoch zu bedenken, dass insbesondere vor den Hintergrund des bestehenden Zukunftsvertrages eine Verpflichtung zur Einführung der Beherbergungssteuer besteht und demzufolge zunächst der Beschluss zur Einführung einer Beherbergungssteuer erforderlich ist.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt bei einer Enthaltung von Ratsherrn Bartels:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die beiliegende Satzung zur Einführung der Beherbergungssteuer im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg zum 01.10.2013.