Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Einführung der Beherbergungssteuer
Zur Haushaltskonsolidierung hat der Rat der Hansestadt Lüneburg im Rahmen der Haushaltsplanung die Einführung der Beherbergungssteuer als öffentliche Aufwandsteuer vorgesehen. Es ist geplant, zum 01.10.2013 die im Entwurf beiliegende Satzung in Kraft treten zu lassen und dadurch eine jährliche Haushaltsentlastung von 200.000 € zu erzielen.
Übernachtungen in Hotels ab einer Klassifizierung von 4 Sternen 3,00€ pro Übernachtung
Übernachtungen in Hotels ohne Klassifizierung/bis zu einer 2,00€ pro Übernachtung Klassifizierung von einschließlich 3 Sternen
Ferienhäuser, Privatvermietungen, Motels und ähnlichen Einrichtungen
Übernachtungen auf Camping- und Reisemobilplätzen 0,50€ pro Übernachtung sowie Übernachtungen in Jugendherbergen
Unterschieden wird ebenfalls zwischen berufsbedingten Übernachtungen, die von der Steuer befreit sind, und touristischen Übernachtungen. Die Besteuerung erfasst dabei lediglich die ersten 14 Übernachtungstage und schließt die Besteuerung von Minderjährigen aus. Laut statistischen Erhebungen finden pro Jahr rd. 300.000 Übernachtungen im Stadtgebiet statt, wovon laut Angaben der Hotelbetriebe und der Lüneburg Marketing GmbH ca. 50% berufsbedingt sind.
Der Satzungsentwurf orientiert sich an den als rechtlich zulässig beschiedenen Satzungen zu Beherbergungssteuern anderer Kommunen. Der Entwurf wurde unter aufwandsmindernden Gesichtspunkten weiter überarbeitet um organisatorische Notwendigkeiten auf Seiten der Beherbergungsbetriebe und der Verwaltung gering zu halten.
Erste Abstimmungsgespräche zwischen der Hansestadt Lüneburg und den großen Hotelbetrieben Lüneburgs haben bereits stattgefunden um eine praxistaugliche Umsetzung gewährleisten zu können. Informationsveranstaltungen sind für alle Steuerschuldner in den kommenden Wochen geplant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 500,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Satzungsentwurf Erklärung zur Beherbergungssteuer Erklärung zur beruflichen Notwendigkeit
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die beiliegende Satzung zur Einführung der Beherbergungssteuer im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg zum 01.10.2013.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||