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Beratungsinhalt:
Stadtkämmerin Lukoschek führt in das Thema ein und verweist dazu auf die Entwicklung der Beteiligungsgesellschaften. Bereits in 2008 wurde über das EU-Beihilferecht informiert. Die Auswirkungen auf die kommunale Praxis waren insbesondere bei der Gewährung von Bürgschaften spürbar. In diesem Kontext hat die Hansestadt Lüneburg mit Ratsbeschluss in 2008 eine kommunale Bürgschaftsregelung beschlossen, auf deren Grundlage die Gewährung von Bürgschaften nach den EU-beihilferechtlichen Vorschriften zulässig ist. Das EU-Beihilferecht hat sich seither weiterentwickelt. Aus diesem Grund soll nun erneut über das aktuelle EU-Beihilferecht informiert werden.
Frau Pupke, Bereich Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling, informiert über das aktuelle Beihilferecht anhand der in der Anlage beiliegenden Präsentation (siehe Anlage).
Stadtkämmerin Lukoschek erläutert noch einmal die bestehende Bürgschaftsregelung aus 2008, die zur Folge hatte, dass seitdem keine neuen Bürgschaften mehr vergeben wurden. Sie weist darauf hin, dass Kreditangebote der Banken für die Beteiligungsgesellschaften, insbesondere der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH (AGL), zunehmend weniger vorliegen und die Nachfrage der Banken nach Darlehensbesicherungen durch kommunale Bürgschaften zunehmend steigt. Aus diesem Grund sollten die neuen Möglichkeiten, insbesondere im Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), genutzt werden, um die Beziehungen zu den städtischen Beteiligungsgesellschaften zu optimieren. Auch andere Städte haben bereits ihre Beteiligungsgesellschaften mit der Erbringung von DAWI betraut. Die Freistellungsmöglichkeiten im Bereich der DAWI sind besonders an städtische Beteiligungen gerichtet, da diesen überwiegend gemeinwohlorientierte Aufgaben zur Erfüllung übertragen wurden.
Oberbürgermeister Mädge ergänzt, dass der Kreditnehmer aufgrund einer kommunalen Bürgschaft deutlich niedrigere Zinskonditionen im Vergleich zu nicht besicherten Krediten erzielt. Erhält beispielsweise die AGL deutlich niedrigere Zinssätze hätte dies auch niedrigere Abwassergebühren zur Folge. Aus diesem Grund sollten die aufgezeigten Möglichkeiten zur Unterstützung der städtischen Beteiligungsgesellschaften im Sinne der EU-beihilferechtlichen Vorschriften genutzt werden um den Vorteil auch an die Kunden weiter geben zu können.
Ratsherr Manzke räumt ein, dass das Thema nicht neu, jedoch nicht mehr so präsent sei. Er kann die bisherigen Aussagen dazu nur unterstützen und daran appellieren die bestehenden Möglichkeiten zu nutzen um die finanziellen Beziehungen zu den Beteiligungsgesellschaften zu optimieren. Er ergänzt, dass eine Besicherungsoption auch durch die Gewährung einer Kapitalerhaltungsgarantie bestünde.
Stadtkämmerin Lukoschek bestätigt, dass es diese Besicherungsoption gibt. Kapitaleinlagen stellen in Bezug auf die EU-beihilferechtlichen Vorschriften ebenfalls Beihilfen dar. Hinsichtlich der Betrauung der AGL werden voraussichtlich aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen durch Gesellschaftsvertrag und Geschäftsbesorgungs- und Entgeltvereinbarungen sowie dem Zusammenspiel mit dem Beteiligungscontrolling die Anforderungen an einen Betrauungsakt erfüllt sein.
Ratsherr Srugis ist ebenfalls der Meinung, dass die neuen Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden sollen. Er findet es bedauerlich, dass die Banken nicht das erforderliche Verständnis für die Verknüpfungen zwischen den städtischen Beteiligungsgesellschaften und dem städtischen Haushalt haben. Beschluss:
Der Bericht über das EU-Beihilferecht wird zur Kenntnis genommen.
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