Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die Hansestadt Lüneburg bedient sich zur Erfüllung ihrer sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Aufgaben der „Daseinsfürsorge“ einer Reihe städtischer Betriebe und Beteiligungsgesellschaften.
Viele dieser Aufgaben sind gemeinwohlorientiert und können daher nicht kostendeckend erbracht werden. Die Beteiligungsgesellschaften erhalten für die Erbringung ihrer Aufgaben von der Hansestadt Lüneburg finanzielle Unterstützung.
Die finanziellen Unterstützungen sind vielfältig und können beispielsweise durch Zuschüsse, Ausgleichzahlungen, Kapitaleinlagen, Darlehen, Bürgschaften sowie Betriebs- und Investitionskostenzuschüsse erbracht werden.
Die Hansestadt Lüneburg ist dabei gehalten, die jeweiligen Finanzierungsleistungen im Sinne der EU-beihilferechtlichen Vorschriften gemäß Art. 107 Abs.1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) umzusetzen.
In diesem Kontext hat die Hansestadt Lüneburg bereits mit Ratsbeschluss vom 31.01.2008 eine kommunale Bürgschaftsregelung beschlossen, auf dessen Grundlage die Gewährung von Bürgschaften mit den EU-beihilferechtlichen Vorschriften vereinbar ist.
Das Europäische Beihilferecht hat sich in den letzten Jahren dynamisch weiterentwickelt, insbesondere aufgrund von Konkretisierungen durch Rechtsprechung.
Daher sind die finanziellen Beziehungen zwischen den Beteiligungsgesellschaften und der Hansestadt Lüneburg zu überprüfen und im Sinne des EU-Beihilferechts zu gestalten.
In der Sitzung wird ausführlich zum Beihilferecht mündlich vorgetragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
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