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Beratungsinhalt:
Ratsherr LÖB äußert, dass die Straßenreinigungsverordnung ein Trick sei, um den Bahnhofsvorplatz von den Fahrrädern zu befreien. In Bereichen, wo die Fahrräder störend abgestellt seien, bei denen weder Kinderwagen noch Rollstühle Durchlass haben, halte er das Entfernen der Fahrräder für sinnvoll, aber wo die Fahrräder nicht stören, sollte die Straßenreinigungsverordnung nicht das Mittel sein, um diese zu entfernen. Er möchte wissen, was die Verwaltung sich bei der Erstellung der Vorlage gedacht habe und wie sie zukünftig mit abgestellten Fahrrädern verfahren werde.
Stadtrat MOßMANN antwortet, dass die Straßenreinigungsverordnung im Dezember 2010, an einem sehr verschneiten Tag, thematisiert worden sei. Die neue Fahrradabstellanlage sei zu dem Zeitpunkt schon geplant gewesen. Erst mit der Eröffnung der Fahrradabstellanlage wollte die Verwaltung mit rechtlich legalen Mitteln auf dem Bahnhofsvorplatz die wild abgestellten Fahrrädern entfernen, um für ältere Menschen mit Rollatoren, für Familien mit Kinderwagen, für Rollstuhlfahrer und alle anderen Bürger einen freien Zugang zum und zwischen den Bahnhofsgebäuden und zu den Bussen zu ermöglichen. Mit der Änderung der Straßenreinigungsverordnung solle der AGL die Straßenreinigung und der Winterdienst ermöglicht werden. Die Straßenreinigungsverordnung solle in den nächsten Monaten behutsam umgesetzt werden, d.h. mittels Banderolen werden die Schrottfahrräder gekennzeichnet, eine Frist von 4 bis 6 Wochen zum Entfernen gesetzt und mit Ablauf der Frist werde die AGL die Fahrräder in Verwahrung nehmen.
Beigeordneter PAULY unterstützt das Anliegen von Ratsherrn Löb. Die Straßenreinigungsverordnung sei nicht der erste Versuch, die Fahrräder vom Bahnhofsvorplatz zu entfernen. Er erinnere sich an ein erfundenes Verkehrsschild, um das Zeil durchzusetzen. Wichtig sei, dass eine notwendig breite Passage für Rollatoren, Kinderwagen usw. freigehalten werde.
Oberbürgermeister MÄDGE betont, dass sich die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg an Recht und Gesetz halte. Es müsse allen Menschen der Hansestadt Lüneburg Teilhabe am Leben ermöglicht werden und das bedeute, dass auch Menschen mit Rollatoren, Kinderwagen u.ä. den Bahnhof erreichen können. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 3 Enthaltungen aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:
Die anliegende 2. Änderungsverordnung zur Verordnung der Hansestadt Lüneburg über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) wird mit Wirkung vom 01.07.2013 erlassen. Die Änderungsverordnung mit ihren Anlagen ist Bestandteil der Sitzungsvorlage.
(06) |
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