Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Die Hansestadt Lüneburg ist gem. § 52 Nds. Straßengesetz zur Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen verpflichtet. Diese Reinigungspflicht ist nach Maßgabe der §§ 3 und 4 der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Lüneburg teilweise auf die Anlieger übertragen worden.
Art, Maß und räumliche Ausdehnung der ordnungsgemäßen Reinigung werden durch die Straßenreinigungsverordnung in der zurzeit geltenden Fassung vom 01.03.2012 bestimmt.
Diese Verordnung teilt u. a. in ihrer Anlage die Straßen nach dem Grad ihres Reinigungsbedürfnisses in Reinigungsklassen ein und ist laufend durch zwischenzeitlich hergestellte und gewidmete Straßen zu ergänzen bzw. bei geänderten Reinigungsbedürfnissen anzupassen. Straßen, die in Kürze hergestellt und gewidmet werden, wurden mit dem Zusatz * (Veranlagung und Reinigung nach Widmung) in die Anlage aufgenommen. Die Anlage zur Straßenreinigungsverordnung soll dem beigefügten Verordnungsentwurf entsprechend ergänzt und angepasst werden.
Seit der Neufassung der Straßenreinigungsverordnung im Dezember 2010 hat sich gezeigt, dass einige Formulierungen konkreter gefasst werden müssen, um Irritationen zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere die im beigefügten Verordnungsentwurf aufgenommenen Änderungen in den §§ 2, 3 und 8. Diese Anpassungen sind nur redaktioneller bzw. klarstellender Art.
Die im Verordnungsentwurf aufgeführte Änderung des § 6 nebst Anlagen 2 a+ b war bereits in der Sitzung des Rates am 16.12.2010 angekündigt worden. Der für die Sommerreinigung auf dem Bahnhofsvorplatz freizuhaltende Bereich wurde räumlich ausgeweitet. Die umfangreiche Sommerreinigung wurde bisher mit Rücksicht auf fehlende Abstellflächen für Fahrräder nur eingeschränkt und mit hohem personellem Aufwand durchgeführt. Da nunmehr Abstellmöglichkeiten in der neugebauten, kostenfrei nutzbaren Fahrradabstellanlage geschaffen wurden, soll die Sommerreinigung künftig in vollem Umfang durchgeführt werden. Dabei wurde dennoch darauf geachtet, dass die Einschränkungen zeitlich befristet bleiben, und lediglich im Sommer (01.04 – 31.10. eines Jahres), montags bis freitags, von 6:00 bis 8:00 Uhr greifen. Die Regelung ermöglicht eine zügige maschinelle Reinigung des Bahnhofsvorplatzes.
Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: 2. Änderungsverordnung mit Anlagen
Beschlussvorschlag: Die anliegende 2. Änderungsverordnung zur Verordnung der Hansestadt Lüneburg über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) wird mit Wirkung vom 01.07.2013 erlassen. Die Änderungsverordnung mit ihren Anlagen ist Bestandteil der Sitzungsvorlage.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |