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Herr Koch erläutert die Vorlage.
Auf Nachfrage von Frau Lotze, warum bei 20 betroffenen Kindern nur 8 Plätze geschaffen werden, erläutert Herr Wiebe, dass die Anzahl der Plätze dem diesjährigen Gesamtbedarf entspricht. Bereits seit Jahren gibt es einen Schulkindergarten in der Anne-Frank-Schule und auch für die GS Hasenburger Berg liegt noch eine alte Genehmigung vor, die erforderlichenfalls wieder aufleben könnte. Aus diesem Grund sind 8 Plätze in der Heiligengeistschule ausreichend.
Frau Thielbörger ergänzt, dass auch in der Rektorenkonferenz der Grundschulleitungen die Einrichtung des Schulkindergartens in der sehr zentral gelegenen Heiligengeistschule befürwortet wurde. Beschluss: Beschlussvorschlag: Gem. § 6 Abs. 3 Nds. Schulgesetz wird an der Grundschule Heiligengeistschule ein Schulkindergarten eingerichtet. Die Verwaltung wird beauftragt die erforderliche Genehmigung bei der Landesschulbehörde zu beantragen
Der Beschluss wird einstimmig gefasst. |
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