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Beratungsinhalt:
Bereichsleiter Zurheide erläutert anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes die derzeitige Situation. Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) wird die Lage des Ehrenhains Tiergarten aufgezeigt. Eingegangen wird auf den derzeitigen Zustand der Anlage und die dort befindliche Gedenktafel. In der vorhandenen städtischen Gräberliste sind alle Bestatteten als Unbekannt mit Todesdatum 07.04.1945 aufgelistet worden. Kürzlich wurden etwa 20 Namen von Personen ermittelt, die wahrscheinlich hier bestattet wurden. In diesem Fall ist nach dem Gräbergesetz die namentliche Kennzeichnung der Einzelgräber zu prüfen und ggf. zu veranlassen. Ausgelöst durch einen Leserbrief hat die Stadt Lüneburg zusammen mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge (VDK) und dem Nds. Innenministerium eine Arbeitsgruppe mit der Zielsetzung gebildet, die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Dabei wurde vereinbart, dass der VDK die Identifizierung der Personen überprüfen wird. Des Weiteren hat sich die Arbeitsgruppe darauf verständigt, dass, sofern sich eine gesicherte Identifikation der Bestatteten ergeben sollte, dass das weitere Vorgehen und die entsprechende Umsetzung gemeinsam abgestimmt werden. Die Vorschläge für die Gestaltung des Ehrenhains wurden in der Arbeitsgruppe vorgetragen und diskutiert. Für alle Arbeiten könnten Sondermittel beim Nds. Innenministerium beantragt werden.
Herr Effinger – Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge (VDK) – stellt einleitend das Aufgabenfeld des VDK vor. Nach dem Kriegsgräbergesetz und den hierzu ergänzend ergangenen Richtlinien ist der VDK bei der Umgestaltung von Gedenkstätten anzuhören. Insofern tritt der VDK als Dienstleister für den Friedhofsträger, hier die Hansestadt Lüneburg, auf. Dieser Aufgabe kommt der VDK gerne nach. Aktueller Anlass, sich über eine Neugestaltung der Gedenkstätte Gedanken zu machen war, dass vor einiger Zeit an den VDK der Hinweis ergangen sei, dass der Ehrenhain Tiergarten nicht so angelegt sei, wie das Kriegsgräbergesetz mit seinen Ausführungsbestimmungen dies vorsieht. Die bestehende Gräberliste aus dem Jahre 1970 weist zwar konkret keine Namen aus, beinhaltet aber Häftlingsnummern. Auf Betreiben der britischen Besatzungsmacht wurden 1951 alle bestatteten Personen exhumiert und, soweit namentlich zuzuordnen war, in den Jahren 1951 bis 1953 in die Heimatregionen überführt. Die sich aus den Exhumierungsberichten ergebenen Erkenntnisse haben jedoch keinen Eingang als Korrektur in die Gräberliste gefunden. Ein Abgleich der ermittelten Daten mit den Unterlagen des Internationalen Suchdienstes des DRK führte zu dem Ergebnis, dass 16 Häftlingsnummern von im Ehrenhain Tiergarten bestatteten Personen konkreten Namen zugeordnet werden konnten. Sein Vorschlag, den Vorgaben des Kriegsgräbergesetzes mit den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen gerecht zu werden, besteht darin, dass man den Ehrenhain dergestalt umgestaltet, dass er zukünftig den Richtlinien des Kriegsgräbergesetzes entspricht. Dies könnte in der Form geschehen, dass die heute vorhandenen Bepflanzungen entfernt und die Gräberreihen wieder so hergerichtet werden, dass sie erkennbar sind. Im Anschluss daran könnte man dann pro Gräberreihe ein gesondertes Schild mit den bekannten Namen aufstellen. Die Schilder sollten so bemessen sein, dass auch die Möglichkeit besteht, weitere Namen nachzutragen, soweit Nachforschungen eine konkrete Namenszuordnung dies ermöglichen. Hingewiesen wird noch einmal darauf, dass man für die Umgestaltung des Ehrenhains finanzielle Zuschüsse beim Nds. Innenministerium beantragen könne. Er geht davon aus, dass aufgrund des neuen Sachstandes entsprechende Fördermittel auch bewilligt werden. Er verdeutlicht in diesem Zusammenhang, dass er keinesfalls die Ansicht des Leserbriefschreibers, der den Ehrenhain Tiergarten in seiner Anlegung als unwürdig darstellt, teilt. Die heute vorgetragenen Anregungen bezüglich der Umgestaltung des Ehrenhains werden vom VDK auch noch einmal schriftlich festgehalten und der Stadt vorgeschlagen.
Stadtbaurätin Gundermann merkt an, dass aufgrund des heute vorgetragenen neuen Kenntnisstandes sich die Frage, ob man die Gestaltung des Ehrenhains so belässt oder nicht, nicht mehr stellt. Bisher war es nicht deutlich, dass eine konkrete Zuordnung einzelner Gräber so möglich sein wird, wie heute vorgetragen wurde. Wenn heute mit dem Vortrag ein anderer Umgang mit dem Ehrenhain angeregt wird, ist von ihrer Seite aus beabsichtigt, diese neuerlichen Erkenntnis auch in die Überlegungen mit einzubeziehen. Dem Vortrag war zu entnehmen, dass eine eindeutige Empfehlung zur Umgestaltung bereits dahingehend ausgesprochen wurde, dass der Bewuchs in der Weise zurückgenommen werden soll, dass die einzelnen Grabreihen wieder erkennbar werden. In der weiteren Vorgehensweise würde seitens der Stadt die für die erforderliche Umgestaltung des Ehrenhains erforderlichen Kosten ermittelt und eine Übernahme der Kosten beim Nds. Innenministerium beantragt werden.
Herr Effinger – Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge (VDK) – merkt ergänzend noch einmal an, dass sich diese Erkenntnisse erst sehr kurzfristig ergeben haben. Nach seiner Ansicht sollte die Chance genutzt werden, eine Umgestaltung jetzt vorzunehmen und die Möglichkeiten vorzusehen, bei Verifizierung weiterer dort Bestatteter die namentliche Aufführung auf den dort vorgesehenen Schildern zu ergänzen. Dadurch kann erreicht werden, dass mit der namentlichen Nennung den Opfern gerecht wird.
Ratsfrau Thielbörger führt aus, dass mit der Namensnennung auf der Grabanlage den getöteten Personen auch ihre Würde wiedergegeben werde. Sie bringt ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass es gelingen möge, möglichst vielen noch Namenlosen ihre Würde wieder zurückgeben zu können. Angemerkt wird, dass nicht nur die Herrichtung und Umgestaltung des Ehrenhains Kosten verursacht, sondern dass auch daran zu denken sein wird, dass die wieder hergerichteten Einzelgräber auch unterhalten werden müssen und dafür für die dauerhafte Pflege ein finanzieller als auch personeller Aufwand erforderlich sei.
Herr Effinger – Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge (VDK) – führt hierzu aus, dass auf dem Friedhof derzeit 167 Einzelgräber bestehen würden, wofür der Bund pro Einzelgrab einen Pauschalbetrag von 20,71 €/jährl. für die Pflege bezahlt. Die Abrechnung erfolgt hier nach Einzelgräberanzahl und nicht nach Fläche des Ehrenhains. Wohl wissentlich, dass der Ansatz für die Pflege eines einzelnen Grabes bescheiden ist, so bleibt doch festzuhalten, dass der Bund zumindest einen finanziellen Beitrag auch bisher schon leistet. Dieser Unterhaltungssatz pro Grab ist bundeseinheitlich geregelt.
Stadtbaurätin Gundermann merkt hierzu an, dass, auch wenn der Betrag als gering anzusehen ist, die Stadt bei der Unterhaltung der Gräber auch jetzt schon bereits Unterstützung durch verschiedene Gruppen und Institutionen erfährt.
Ratsherr Meißner begrüßt, dass auf die jetzt neu vorliegenden Erkenntnisse in angemessener Weise reagiert werde. Wie mit den neu zu den Ausführungen der Beschlussvorlage zusätzlich erlangten Erkenntnissen umzugehen sein wird, wird man in einer Arbeitsgruppe beraten. Seien Fraktion spricht sich dafür aus, dass man die neuen Erkenntnisse nicht nur seitens der Politik zur Kenntnis nimmt, sondern auch damit so verfährt, wie das Kriegsgräbergesetz diese vorsieht. Insofern wird die Wiederherrichtung von Einzelgräbern favorisiert. Auch die Benennung der Gräber und Kenntlichmachung soll erfolgen, soweit sich die Einzelgräber auf dort Bestatteten sich konkret zuordnen lassen. Die Thematik sollte insgesamt auf eine breite Basis gestellt werden. Für ihn wäre es noch einmal wichtig zu wissen, was man unter Freischneidung des derzeitigen Zustandes sich vorzustellen habe. Er merkt an, dass man in einer Vielzahl von Ländern, die die Deutsche Wehrmacht in den Kriegsjahren überfallen habe, den deutschen gefallenen Soldaten auch eine Bestattung in Einzelgräbern ermöglicht habe. Hier sollten entsprechend mit dem hier Bestatteten Personenkreis auch so verfahren und soweit wie möglich identifizierbar die Einzelgräber wieder herrichten und kenntlich machen.
Herr Effinger – Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge (VDK) – führt aus, dass es sich mit dem Ehrenhain Tiergarten um eine Anlage handelt, die nach dem Kriegsgräbergesetz anzulegen und zu unterhalten sei. Das Kriegsgräbergesetz macht klare Vorgaben, wie die Gestaltung eines Ehrenhains vorzunehmen ist.
Stadtbaurätin Gundermann zitiert aus dem in der Beschlussvorlage bereits ausführlich dargelegten Sachverhalt, wonach nach den beistehenden Richtlinien des Kriegsgräbergesetzes es erforderlich sein wird, dass der vorhandene Bewuchs der Anlage komplett zu entfernen sei und nach Durchführung der Rodungsarbeiten eine Neugestaltung der Anlage nach den vorgegebenen Richtlinien zu erfolgen habe. Die Einrichtung einer Arbeitsgruppe ist insofern dabei wenig hilfreich, weil diese Arbeitsgruppe aufgrund der bestehenden umzusetzenden Richtlinien wenig Entscheidungskompetenz hätte.
Ratsherr Meißner bittet darum, dass die Inhalte des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes aufgrund der neuen Erkenntnisse seitens der Verwaltung überarbeitet werden sollten und die jetzigen Überlegungen auf Neugestaltung nach Erstellung einer entsprechenden Planung zunächst im Ausschuss noch einmal vorgestellt werden sollten.
Stadtbaurätin Gundermann bringt in Erinnerung, dass sie zu Beginn der Beratung bereits ausgeführt habe, dass zwischen dem Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage und der heutigen Sitzung ein neuer Kenntnisstand dergestalt eingetreten sei, dass die Herangehensweise bezüglich der Neugestaltung nunmehr keine Entscheidungsfreiheit mehr zulässt und insofern die Vorgehensweise überarbeitet werden muss.
Ratsfrau Ebeling spricht sich dafür aus, dass über die Neuplanung und mit deren Umsetzung verbundenen Kosten noch einmal im Ausschuss vorgetragen werden sollte.
Herr Dammann – BUND – merkt an, dass es hier nicht nur um die Wiederherrichtung von Gräberfeldern gehen würde, sondern es angezeigt erscheint, die öffentliche Wahrnehmung der Bevölkerung zu dieser Thematik zu stärken, weil diese nach seiner Ansicht hinter der Notwendigkeit zurückliegen würde. Insofern könnte er sich durchaus vorstellen, dass eine Arbeitsgruppe sehr wohl Sinn machen würde. Diese sollte sich jedoch nicht vorrangig um die Gestaltung, sondern um die Belange der öffentlichen Wahrnehmung kümmern. Ergänzend führt er aus, wie er sich die Aufgabenstellung der Arbeitsgruppe konkret vorstellen könnte.
Herr Effinger – Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge (VDK) – merkt an, dass es zwei völlig unterschiedliche Dinge seien, die hier angesprochen werden. Einerseits geht es um die Gestaltung des Ehrenhains, die sich in sehr engen Spielräumen nach den Vorgaben des Kriegsgräbergesetztes auszurichten habe und andererseits um den Umgang mit der Thematik selbst. Denkbar wäre es, eine Aufarbeitung der geschichtlichen Abläufe dergestalt vorzunehmen, dass diese mit Studenten oder auch Schülern erfolgt und dass ähnlich wie am Nord-West-Friedhof im Eingangsbereich vorgesehen, eine Geschichts- und Erinnerungstafel aufgestellt werde. Die erforderlichen Mittel stehen jedoch dem VDK nicht zur Verfügung. Eine Bezuschussung ist jedoch mit Mitteln des Bundes beantragbar.
Herr Dammann – BUND – bestätigt die Ansicht von Herrn Effinger, dass das zwei unterschiedliche Dinge seien. Er möchte aber dass die völlige Neugestaltung des Ehrenhains Tiergarten Anlass sein sollte, dass parallel dazu eine sensibel vorgenommene geschichtliche Aufarbeitung durch die Stadt veranlasst werde.
Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass, genau wie dargestellt, mit der Thematik umgegangen werden sollte. Einerseits gehe es um die Gestaltung, deren Umsetzung sowie die Einwerbung von Fördermitteln für die Neuanlage des Ehrenhains Tiergarten. Als weiterer Schritt stellt sich die Frage, wie man mit der Thematik umgehen sollte. Sie geht davon aus, dass fraktionsübergreifend eine intensive Diskussion darüber geführt werden sollte, wie die Thematik mit einer Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden kann. Neben der Aufstellung von Tafeln werden auch weiterhin Veranstaltungen dazu beitragen können, dass Bewusstsein in der Bevölkerung zu stärken und zu erhalten.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ratsfrau Thielbörger dankt Herrn Effinger für die Teilnahme an der Beratung und verabschiedet diesen.
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Beschluss: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
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