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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Dem überplanmäßigen Aufwand für die vorgenannten Maßnahmen in Höhe von 60.000 EUR (50.000 Euro Kita Schützenstraße und 10.000 Euro Hort Hermann-Löns) wird nach § 117 NKomVG zugestimmt. Die Mittel zur Deckung der Mehraufwendungen werden aus dem folgenden Ansatz zur Verfügung gestellt.
Sachkonto: 4318010 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen Kostenstelle: 57410 Sonstige Einrichtungen Kostenträger: 36500102 Förderung freier Kitaträger
Die Auszahlungen für den investiven Anteil der Horterweiterung an der Grundschule Hermann-Löns in Höhe von 5.000 Euro werden aus der Investitions-Nummer: 01-365-050 ‚Kita- und Krippeninvestitonsprogramm’ innerhalb des Teilhaushaltes zur Verfügung gestellt.
Es handelt sich um einen einzelfallbezogenen Beschluss. Der Beschluss stellt keinen Präzedenzfall dar.
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