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Vorlage - VO/5145/13  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Aufwendungen für die Kita Schützenstraße und Hortgruppenerweiterung Hermann-Löns-Schule
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 82 - Liegenschaften und Finanzen Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzen
Bearbeiter/-in: Lucht, Maja  Fachbereich 5-1 - Soziales und Integration
   Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte
   Bereich 50 - Service und Finanzen
   Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.05.2013 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

a)   bauliche Unterhaltung Kita Schützenstraße

 

Die Kindertagesstätte Schützenstraße steht im Eigentum der Marianne-Bock-Gedächtnisstiftung. Die Stiftung hat das Gebäude sowie das Grundstück mit Vertrag vom 23.09.1992 der Hansestadt Lüneburg zwecks Betreiben einer Kita überlassen.

 

Es ist vertraglich vereinbart, dass Bauunterhaltung sowie Betriebskosten und Verkehrssicherungspflichten der Stadt obliegen.

 

An dem Kita-Gebäude wurden Mängel festgestellt. Da die Gewährleistungsfristen abgelaufen sind und das Gebäude als fertig gestellt gilt, handelt es sich bei der Behebung der Mängel um eine bauliche Unterhaltungsmaßnahme.

 

Die Kosten der Maßnahmen setzen sich wie folgt zusammen:

Sanierung der Außenstützen                                                                                17.725,05

Auswechslung der Fenster auf der Nordseite                                                   37.128,27

Baustelleneinrichtung                                                                                                   2.790,55

Nebenkosten (Architektenhonorar)                                                                                 8.330,00

Gesamtschätzsumme                                                                                              64.310,67

 

Aufgerundet ergibt sich somit ein voraussichtlicher finanzieller Aufwand von ca. 65.000 .

 

Verhandlungen mit der Marianne-Bock-Gedächtnisstiftung haben ergeben, dass die Stiftung einen Zuschuss von 20.000,- für die Sanierung der Stützen und der Fenster leistet.

Somit verbleibt für die Hansestadt Lüneburg ein Eigenanteil von 45.000 Euro. Um etwaige Kostensteigerungen und baulich bedingte unvorhersehbare Mehraufwendungen abzudecken, wird ein Finanzbedarf von insgesamt  50.000 Euro benannt, der als überplanmäßiger Aufwand bereitzustellen ist.

 

Zur Deckung stellt der Fachbereich Soziales und Bildung einen Betrag von 50.000 Euro aus nicht benötigten Geldern des Haushalts 2013 aus dem Budget für Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen freier Kitaträger zur Verfügung.

 

 

b)        Hortgruppenerweiterung Hermann-Löns-Schule

 

Der Hort der Grundschule Hermann-Löns bedarf einer Erweiterung, um eine weitere Hortgruppe aufzunehmen. Da das Kellergeschoss durch die bestehende Hortnutzung schon voll belegt ist, wurde nach Raumreserven im Schulgebäude gesucht. Der einzige Raum, der sich für eine Hortnutzung anbietet, ist der Raum 1.009 im Erdgeschoss der Schule. Er ist räumlich getrennt vom restlichen Hort, aber immer noch gut erreichbar, da er unmittelbar über dem Hort liegt und direkt neben einer der beiden seitlichen Treppenanlagen der Schule. Im Moment ist der Raum für eine Hortnutzung nicht vorbereitet. Der Bodenbelag ist durch die Schulnutzung stark abgenutzt. Die Beschichtungen an den Wänden und Heizkörpern sind stark verschmutzt. Ein vorhandenes Waschbecken wird nur von einer Kaltwasserleitung versorgt, notwendig für die Hortnutzung wäre aber auch eine Warmwasserversorgung.

 

Außerdem wird es durch die Gruppenerweiterung auch zu einer Aufstockung des Hortpersonals kommen und somit wäre der jetzt vorhandene Personalraum nicht mehr ausreichend. Aus diesem Grunde ist eine Zusammenlegung des jetzigen Personalraums mit dem Hortleiterbüro eine unmittelbare Folge der Erweiterung. Die Hortleiterin muss das jetzige Büro aufgeben, kann aber mit dem Sozialarbeiter der Hermann-Löns-Schule das Büro 1.008 nutzen. Dieses Büro muss dafür ebenfalls mit einem neuen Bodenbelag bestückt und mit einer zusätzlichen EDV-Leitung versehen werden.

 

Insgesamt entstehen für die Umbaumaßnahmen ohne Einrichtungsgegenstände Kosten von 12.000 15.000 Euro. Die Kosten sind zum Teil als bauliche Unterhaltungsmaßnahme (konsumtiv) und zum Teil als investive Baumaßnahme zu bewerten. Die nötigen Finanzmittel sind somit aus verschiedenen Teilhaushalten sicherzustellen. Bei einer anteiligen Zuordnung der Kosten ist von einem baulichen Unterhaltungsaufwand von ca. 10.000 Euro auszugehen und einem investiven Umfang von ca. 5.000 Euro. Die Mittel sind überplanmäßig zur Verfügung zu stellen, da die Horterweiterung zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2013 noch nicht vorgesehen war. Die benötigten investiven Mittel von 5.000 Euro können aus dem diesjährigen Ansatz für die Kita- und Krippeninvestitionen geleistet werden. Die konsumtiven Positionen werden durch den Fachbereich Soziales und Familie (wie Maßnahme a) gedeckt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              50 EUR

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:              80.000 EUR

c)  an Folgekosten:                            ./.             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:                            FB 5             

              Produkt / Kostenträger:                                                Förderung freier Kitaträger

             

              Haushaltsjahr:                                          2013

 

e)  mögliche Einnahmen:                            ./..

Anlage/n: keine

Anlage/n: keine

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Dem überplanmäßigen Aufwand für die vorgenannten Maßnahmen in Höhe von 60.000 EUR (50.000 Euro Kita Schützenstraße und 10.000 Euro Hort Hermann-Löns) wird nach § 117 NKomVG zugestimmt. Die Mittel zur Deckung der Mehraufwendungen werden aus dem folgenden Ansatz zur Verfügung gestellt.

 

Sachkonto:              4318010                 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Kostenstelle:              57410        Sonstige Einrichtungen

Kostenträger:              36500102  Förderung freier Kitaträger

 

Die Auszahlungen für den investiven Anteil der Horterweiterung an der Grundschule Hermann-Löns in Höhe von 5.000 Euro werden aus der Investitions-Nummer: 01-365-050 Kita- und Krippeninvestitonsprogramminnerhalb des Teilhaushaltes zur Verfügung gestellt.

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