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Auszug - Vorstellung einer Ökopool-Fläche in der Forst Böhmsholz  

 
 
Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Grünflächen- und Forstausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 24.06.2013    
Zeit: 15:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
VO/5217/13 Vorstellung einer Ökopool-Fläche in der Forst Böhmsholz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Zurheide
Federführend:06 - Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt anhand des in der Beschlussvorlage dargestellten Sachverhaltes einleitend die Thematik vor. Sie weist darauf hin, dass es sich zunehmend schwieriger gestaltet, Ausgleichs- und Ersatzflächen innerhalb des Stadtgebietes zu finden und eine entsprechende Planung umzusetzen. Dies liegt u. a. auch darin begründet, dass zwischenzeitlich weitestgehend alle für eine Bebauung in Frage kommenden unsensiblen Flächen einer Bebauung zugeführt wurden und dass die verbleibenden Flächen hinsichtlich des vorzunehmenden Ausgleichs und Ersatzes sich zunehmend schwierig gestalten, weil der vorzunehmende Ausgleich und Ersatz artenspezifisch vorzunehmen sei.

Es zeigt sich, dass in jedem aufzustellenden Bebauungsplan andere Arten schützenswert sind, für die artenspezifisch Ausgleichs- und Ersatzflächen gefunden werden müssen.

In der heutigen Sitzung soll eine Fläche vorgestellt werden, die aus dem Ökopool heraus sich für Ausgleich und Ersatz anbietet und in Anspruch genommen werden soll.

 

Bereichsleiter Zurheide zeigt anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) die im Forststandort Böhmsholz gelegene ca. 4,6 ha große Fläche auf. Die Fläche ist derzeit noch als Ackerfläche verpachtet. Die Kündigung des Pachtverhältnisses ist jährlich möglich. Es ist vorgesehen, im Laufe der Jahre diese Fläche Stück für Stück als Ausgleich und Ersatz in Anspruch zu nehmen. Für einen Teilbereich der Fläche ist dies bereits geschehen. Aktuell ist vorgesehen, eine weitere Teilfläche als Ausgleich für die Eingriffe im B-Plan „Fuller“ in Anspruch zu nehmen.

Derzeit stehen noch 3 ha Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Verfügung. Die verbleibenden Restflächen sollen jedoch nicht nur für eine Aufforstung, sondern auch als Sukzessionsfläche und Waldrandzonen hergerichtet werden. Hierzu ist es erforderlich, dass für die verbleibenden Flächen ein entsprechendes Entwicklungskonzept erarbeitet wird. Dieses Entwicklungskonzept muss auch von der Unteren Naturschutzbehörde – Landkreis Lüneburg – mitgetragen werden.

Die Kosten für die Maßnahmen sind vom Eingreifer zu tragen, ebenso wie ein finanzieller Anteil an den Liegenschaften.

 

Herr Dammann – BUND weist darauf hin, dass es sich seit langem schwierig gestaltet, erforderlichen Ausgleich und Ersatz im B-Plan-Gebiet selbst durchzuführen. Dies ist auch für den BUND nachvollziehbar. Genauso wichtig ist es aber für den BUND auch, dass bei den durchzuführenden Maßnahmen die Belange Klima und Artenvielfalt ausreichend berücksichtigt werden. Insofern ist ein vorzunehmender Ausgleich im Außenbereich nur schwerlich akzeptabel. Er macht nochmals deutlich, dass die Vernetzung der Grün- und Freiflächen im Stadtgebiet weiterhin einen hohen Stellenwert habe und insofern für sich ein schützenswertes Potential darstellt.

Für ihn nicht akzeptabel ist es, dass durch erhöhte Ausnutzung von Grundstücken und Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen zwar eine stimmige Rechtsauslegung erreicht werde aber die klimatische und ökologische Problematik dabei in den Hintergrund gedrängt werden.

Wie wichtig grünordnerische Belange, die im Gebiet selber umgesetzt werden, klimatisch sein können, verdeutlicht er anhand von Beispielen.

Zusammenfassend verdeutlicht er noch einmal seine Ansicht, dass vom Grundsatz her Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Geltungsbereich des jeweiligen B-Plans selbst durchgeführt werden sollten und dass außerhalb dieses Gebietes die Durchführung von Ausgleich und Ersatz auf wenige Ausnahmen beschränkt bleiben sollte.

 

Stadtbaurätin Gundermann macht deutlich, dass es bisher immer Bestreben der Stadt war, so viel Ausgleich und Ersatz wie möglich im Gebiet selbst darzustellen und vorzunehmen. Insofern besteht Konsens über die Vorgehensweise. Es kann jedoch nicht sein, dass in jedem neuen Verfahren eine immer neuerliche Diskussion hierüber angefacht wird. In diesem Zusammenhang geht sie noch einmal auf ihre Ausführungen ein, dass bei der Ausweisung von Baugebieten zukünftig die Konflikte eher größer als kleiner werden. Dies verdeutliche sich auch in der heutigen Vorstellung.

 

Herr Dammann – BUND führt nochmals aus, dass seitens der Stadt die Neigung besteht, die Verdichtung der Bebauung mit den Anforderungen der klimatischen und ökologischen Verhältnisse überzustrapazieren.

 

Stadtbaurätin Gundermann macht nochmals deutlich, dass man insbesondere bei dem in Rede stehenden B-Plan „Fuller“ man sich bemüht habe, so viel Ausgleich und Ersatz wie möglich vor Ort im Geltungsbereich vornehmen zu lassen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die Einrichtung einer Öko-Poolfläche im Forst Böhmsholz (Gem. Oedeme, Fl 5, Flst 3/1) zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss nimmt die Einrichtung einer Öko-Poolfläche im Forst Böhmsholz (Gem. Oedeme, Fl 5, Flst 3/1) zustimmend zur Kenntnis.

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 8_Vorstellung Ökopool (479 KB)