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Beratungsinhalt:
Herr Schulz trägt vor, dass am 22.11.2012 der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz der Hansestadt Lüneburg und der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz des Landkreises Lüneburg in einer gemeinsamen Sitzung in der Ritterakademie über das Erlaubnisverfahren zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Erlaubnisfeld Lüneburg diskutiert haben. In einer Stellungnahme zu diesem bergrechtlichen Verfahren hatte die Stadtverwaltung grundsätzliche Bedenken geltend gemacht. Dieser Stellungnahme hat der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zugestimmt.
Nach erheblichen allgemeinen Widerständen in der Gesellschaft gegen das Fracking-Verfahren hat der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit einen Entwurf zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) im Februar dieses Jahres in die Wege geleitet hat. Danach soll das Verfahren zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas „…durch Tiefbohrung mit Aufbrechen von Gestein unter hydraulischem Druck“ UVP-pflichtig werden. Herr Schulz erläutert in seinem Vortrag das Fracking-Verfahren und macht deutlich, dass das bei diesem Prozess entstehende Abwasser sehr stark verunreinigt ist. Da ein Drittel des Erlaubnisfeldes zur Aufsuchung von Erdöl und Erdgas im Einzugsgebiet der Kläranlage Lüneburg liegt, wäre die Hansestadt Lüneburg für die Übernahme und Reinigung des bei dem Fracking-Prozess entstehenden Abwassers zumindest teilweise abwasserbeseitigungspflichtig. Die Kläranlage Lüneburg reinigt das Abwasser mechanisch und biologisch. Die Einleitgenehmigung der Hansestadt ist mengenmäßig und nach dem Verschmutzungsgrad des Abwassers begrenzt. Herr Schulz stellt dar, dass das Abwasser aus dem Frackingprozess nach Quantität und Qualität von der Kläranlage Lüneburg nicht gereinigt werden könnte und empfiehlt daher, die Übernahme des Abwassers abzulehnen.
Herr Moßmann erläutert, dass das bergrechtliche Genehmigungsverfahren in zwei Stufen gegliedert ist. Als nächstes müssen die bergrechtlichen Betriebspläne erstellt und vorgelegt werden.
Anschließend beantwortet Herr Schulz Fragen der Ausschussmitglieder.
Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.
Beschluss:
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