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Vorlage - VO/5131/13  

 
 
Betreff: Fracking - Sachstandsbericht zur geplanten Gesetzesänderung -
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Schulz, Volker
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Entscheidung
14.05.2013 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz der Hansestadt Lüneburg und des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz des Landkreises Lüneburg wurde am 22.11.2012 in der Ritterakademie seitens der städtischen Vertreter (mit Mehrheit bei einer Enthaltung) einer Stellungnahme der Stadtverwaltung zu einem bergrechtlichen Verfahren zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Erlaubnisfeld Lüneburg zugestimmt. In der Stellungnahme wurden grundsätzlich Bedenken gegen die Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Erlaubnisfeld Lüneburg geltend gemacht. Auf die Vorlage 4914/12 und deren Anlagen wird insoweit verwiesen.

 

Hinter der allgemein gehaltenen Verfahrensbenennung steht die bergbauliche Technik des Hydraulic Fracturing (Fracking). Bei der Sitzung hatten Vertreter des Nds. Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), welches auch allgemein in Niedersachsen Genehmigungsbehörde für bergrechtliche Verfahren ist, vorgetragen und Fragen insbesondere zum Fracking beantwortet.

 

Aufgrund von technischen Unklarheiten und erheblichen Widerständen in der Gesellschaft gegen das Verfahren hat im Februar diesen Jahres der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit einen Entwurf einer Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) in die Wege geleitet. Das Verfahren  zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas "… durch Tiefbohrung mit Aufbrechen von Gestein unter hydraulischem Druck" soll UVP-pflichtig werden.

 

Angaben zur "… Behandlung der eingesetzten Fluide und des Lagerstättenwassers…"  sollen entscheidungserheblich für den erforderlichen Rahmenbetriebsplan werden.

Parallel soll das Wasserhaushaltsgesetz geändert werden. Fracking soll in Wasserschutzgebieten untersagt werden. Maßnahmen außerhalb von Wasserschutzgebieten sollen nur im Einvernehmen mit der im jeweiligen Bundesland zuständigen Wasserbehörde genehmigt werden.

 

Im März dieses Jahres hat die Universität Hannover Forschungsergebnisse zum Thema "Abwasserentsorgung bei der Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten" veröffentlicht. Die Verwaltung wird über die Ergebnisse berichten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: 20 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja X

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000/31020             

              Produkt / Kostenträger: 561001/56100102

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen: