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Auszug - Fortschreibung der Krippenplanung der Hansestadt Lüneburg  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 02.05.2013    
Zeit: 15:32 - 17:58 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5108/13 Fortschreibung der Krippenplanung der Hansestadt Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Mehl
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Mehl, Lorenz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

Beratungsinhalt:

 

Herr Koch berichtet, dass im August 2013 der Rechtsanspruch für eine Betreuung für Kinder im Alter von 1-3 Jahren in Kraft tritt. Entgegen häufiger Darstellungen in der Presse haben nur die Kinder vom 1. Geburtstag bis zum 3. einen Rechtsanspruch, also Kinder ab 2. Lebensjahr. Nur wenn freie Plätze zur Verfügung stehen, können auch die jüngeren Kinder aufgenommen werden.

Viele Kommunen haben Probleme, den gesetzlichen Anspruch zu garantieren.

 

Für den Bereich der Hansestadt besteht Grund für vorsichtigen Optimismus, weil der Ausbau von neuen Krippenplätzen und die erhöhten Angebote von Tagespflegeverhältnissen eine Versorgungsquote deutlich über den geforderten 35 % bringen wird.

Das von der Bundesregierung beschlossene Betreuungsgeld dürfte zudem entlastende Effekte haben, auch wenn die Auswirkungen nicht vollständig einschätzbar sind.

 

Lüneburg als familienfreundliche Stadt treibt den Krippenausbau weiter voran. Das erfordert allerdings höhere Investitionen und anschließend entsprechend steigende Betriebskosten. Unter der Vorgabe, einen ausgeglichenen Haushalt für die Hansestadt vorzulegen, erfordert dieses erhebliche Anstrengungen.

 

Herr Koch führt im Einzelnen aus, dass es eine Planung für eine neue Krippen-Einrichtung im „Industriegebiet Hafen“ mit 2 Gruppen für 30 zu betreuende Kinder geben soll.

Die in der Zeitschrift „Quadrat“ genannte neue Betriebs-Kita der Fa. Deerberg im Gewerbegebiet Hafen ist damit nicht gemeint. Der Arbeitgeberverband und auch die städtische Wirtschaftsförderung haben sich für eine betriebsnahe Betreuung im Industriegebiet stark gemacht und insofern wurden hier die Planungen vorangetrieben.

Bei der Einrichtung der Fa. Deerberg handelt es sich um eine reine Ferienbetreuungs-einrichtung und nicht um eine formale Kita. Eine finanzielle Unterstützung der Einrichtung erfolgt durch die Hansestadt nicht; sie bedarf auch keiner formellen Betriebserlaubnis.

 

Neben der  klassischen Kita, etabliert sich seiner einiger Zeit auch die Großtagespflege mit bis zu 10 Kindern.

 

Herr Koch führt aus, neben den bestehenden Strukturen gebe es eine ganze Reihe von Einrichtungen, die noch am Entstehen sind. Die Kita Kreuzkirche ist in der Verwirklichung, auch wenn es bei der Bauabwicklung noch Probleme gibt. Die Kitas Heidkamp und Brandheider Weg sind noch nicht soweit, die Erweiterung der Kita Breite Wiese ist begonnen.

Der Kinderschutzbund möchte sich in einem Gebäude an der Schomakerstraße/Kreideberg einmieten und ebenfalls eine Krippe betreiben, was hinsichtlich des Standortes grundsätzlich zu begrüßen ist. Die in Aussicht genommenen Räume dürften allerdings nur unter erheblichem Mitteleinsatz nutzbar zu machen sein, so dass dieses Projekt eher fraglich  ist.

Die Kita Hollerbusch in der Hindenburgstraße möchte sich aus Nachfragegründen auch als Krippe aufstellen.

Für Fertigstellung in 2014 ist im Hanseviertel eine neue Kita im ehemaligen Offiziercasino in Vorbereitung. Die Bauplanung ist in der Endphase.

Am Weißen Turm entsteht das sog. Familienzentrum Plus, mit Baubeginn ist noch im Sommer zu rechnen.

Auch in St. Marien und St. Johannis werden neue Gruppen, ohne größere Umbauten, entstehen können. Wie die Bedarfslage dann endgültig ist wird man im Herbst sehen und dann wird dem Ausschuss wieder berichtet werden.

 

Frau Dartenne fragt nach einer Deckungslücke von 13% zum Beginn des Kindertagesstättenjahres im August.

 

Herr Koch kann diese Deckungslücke nicht bestätigen, verweist aber darauf, dass es die bereits genannten Unwägbarkeiten gibt, in welchem Umfang Plätze auch tatsächlich nachgefragt werden. Durch Projekte, die noch im Jahr 2013 realisiert werden, kann die Hansestadt eine Quote von 41,7% erreichen.

 

Frau Dartenne fragt weiter nach, ob die Anmeldungen für die Krippenplätze auch durch eine zentrale Anmeldung verwaltet und vergeben werden sollen.

 

Herr Koch bestätigt, dass dieses grundsätzlich angestrebt wird. Es wird noch die Realisierung in 2014 angestrebt.

 

Herr Pols fragt ergänzend, ob die freien Träger in den vorgelegten Zahlen enthalten sind und ob eine zentrale Anmeldung dann auch diese einbezieht.

 

Herr Koch würde dieses grundsätzlich begrüßen, aber bei den freien Trägern muss für die Sinnhaftigkeit eines zentralen Anmeldeverfahren noch geworben werden. In den Zahlen sind die freien Träger aber enthalten.

 

Herr Wiebe erläutert, dass die Stadt grundsätzlich gut aufgestellt ist und man muss im Sommer sehen, wie die Eltern, auch angesichts des Betreuungsgeldes, entscheiden. Ob der Bedarf dann noch weiter steigen wird, ist unklar.

 

Herr Koch weist darauf hin, dass die Kommunen einen grundsätzlich unerfüllbaren Auftrag vom Bund bekommen haben, weil quasi „über Nacht“ neue Einrichtungen entstehen müssen. Allerdings sind die Finanzierungszuschüsse des Bundes anfangs nur sehr spärlich geflossen. Zudem wird das Einwerben von gutem Fachpersonal immer schwieriger, da an dieser Stelle ein erheblicher Fachkräftemangel besteht, der sich aufgrund der Altersstruktur in den Einrichtungen noch weiter verschärfen könnte.

 

Und das dafür erforderliche Fachpersonal ist kaum vorhanden. Die von den Bundespolitikern genannte 35 % Platzquote ist dabei, wie sich aus den für Lüneburg errechneten 49 % ergebe, nicht realistisch. Hätte die Bundespolitik die 35 % gesetzlich als zu schaffenden Bedarf festgeschrieben, wäre diese Quote in Lüneburg erfüllt.

 

Herr Pols weist darauf hin, dass die 35 % auf einem Konsens von Bund, Land und kommunalen Spitzenverbänden beruhten. Insofern waren auch die Kommunen beteiligt und haben zugestimmt. Kinderbetreuung ist zudem eine Kern und Pflichtaufgabe der Kommunen, keine freiwillige Leistung.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Planungen der Verwaltung zur Fortschreibung des Ausbaus von Betreuungsplätzen für Kinder vor Vollendung des 3. Lebensjahres zustimmend zur Kenntnis. Der JHA ist weiterhin kontinuierlich über den Stand der Ausbauplanung und deren Umsetzung zu unterrichten.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Der Beschlußvorschlag wird zustimmend zur Kenntnis genommen.