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Sachverhalt: Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt ist in den letzten Jahren kontinuierlich über den Stand der Ausbauplanung für die Betreuungssituation der Kinder vor Vollendung des 3. Lebensjahres (U3-Kinder) unterrichtet worden. Angesichts der bevorstehenden Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für diese Kinder ab dem 1. Lebensjahr zum 01.08.2013 (Beginn des Kita-Jahres 2013/2014) wird das bisher Erreichte und die modifizierte Planung zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots in der Hansestadt erneut vorgestellt.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt leben in Lüneburg 1.895 Kinder im Alter unter 3 Jahren. Der Gesetzgeber ging im bundesweiten Durchschnitt von einer mutmaßlich nachgefragten Betreuungsquote in Höhe von 35 % dieser Kinder aus. Dies würde in Lüneburg einem Platzangebot von 665 Plätzen entsprechen. Nach den Prognosen der Verwaltung und der Auswertung der bei den einzelnen Einrichtungen noch existierenden Wartelisten kann für die Hansestadt von einer Bedarfsquote in Höhe von 49 % ausgegangen werden. Dieser höhere Wert ist für städtische Räume gegenüber dem ländlichen Raum bundesweit üblich. Für die Hansestadt Lüneburg bedeutet diese Quote eine Bereitstellung von 931 Plätzen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind in der Hansestadt 681 Betreuungsplätze vorhanden, davon 441 in Kindertagesstätten und 240 in Kindertagespflege. Dies entspricht einer Versorgungsquote von bereits 35,8 %. Der vom Gesetzgeber politisch vorgegebene Auftrag (35%) wäre damit erfüllt, wird aber u.U. die Erfüllung des Rechtsanspruchs noch nicht sicherstellen.
Durch Projekte, die noch im Jahr 2013 geplant sind und umgesetzt werden sollten, kann die Zahl der Plätze auf 790 erhöht werden. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 41,7 %.
Auch für das Jahr 2014 sind noch weitere Projekte geplant, durch die dann eine Versorgungsquote von 45,9 % in Lüneburg (871 Plätze) erreicht werden kann. Leider kann erst ab Sommer 2013 mit realen Bedarfszahlen umgegangen werden, weil erst dann die Auswirkungen des zwischenzeitlich eingeführten, vielleicht aber auch bald wieder abgeschafften Betreuungsgeldes und der tatsächlich bestehende und nicht nur errechnete Bedarf zugrund liegt.
Dieser Vorlage ist als Anlage eine Tabelle mit der Aufstellung der für die Jahre 2013 und 2014 geplanten Projekte beigefügt. Aus dieser Tabelle ergeben sich auch die voraussichtliche Inbetriebnahme der jeweiligen Einrichtung sowie die der Hansestadt entstehenden Investitionskosten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Stadt direkte Investitionskosten nur in den Kitas entstehen, bei denen sie selbst Grundstücks- und Gebäudeeigentümer ist. Bei den Einrichtungen freier Träger sind deren Investitionskosten (soweit sie nicht Eigenanteile selbst übernehmen) über die Schuldendienstleistungen oder evtl. Mietzahlungen Bestandteil der laufenden Betriebskosten. Diese erhöhten Betriebskosten wirken sich dann jedoch alljährlich steigernd auf die Höhe des von der Hansestadt an den jeweiligen Träger zu leistenden Betriebskostenzuschusses aus.
Insgesamt ist davon auszugehen, dass durch die Schaffung der neu vorgesehenen 220 Betreuungsplätze der Hansestadt Lüneburg neben den direkten Investitionskosten zusätzlich jährlich wiederkehrende Betriebskosten bzw. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rund 1,6 Mio. € entstehen werden. Dabei sind die Einnahmen aus Landeszuschüssen bzw. Elternbeiträgen bereits Kosten mindernd abgesetzt.
Die von der Hansestadt zu erbringenden Aufwendungen für den Betrieb eigener Kitas betrugen 2011 ca. 10,3 Mio. €. Bei Gegenrechnung der Erträge aus Zuschüssen und Elternbeiträgen in Höhe von 4,9 Mio. € ergibt sich eine Belastung von 5,4 Mio. €. Daneben wurden die Kitas freier Träger in 2011 mit ca. 6,3 Mio. € bezuschusst bei Einnahmen von 0,4 Mio. €. Insgesamt wendet die Hansestadt damit 11,3 Mio. € aus eigenen Haushaltsmitteln für den laufenden Betrieb der Kindertagesstätten in Lüneburg auf. (weitere Sachdarstellung erfolgt mündlich)
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: zusätzlich 1,6 Mio. jährlich d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 57230 Produkt / Kostenträger: 36500203 Haushaltsjahr: 2013
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Tabelle Krippenausbauplanung
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Planungen der Verwaltung zur Fortschreibung des Ausbaus von Betreuungsplätzen für Kinder vor Vollendung des 3. Lebensjahres zustimmend zur Kenntnis. Der JHA ist weiterhin kontinuierlich über den Stand der Ausbauplanung und deren Umsetzung zu unterrichten.
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