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Auf Vorschlag von Beigeordneter Dörbaum stimmen die Ausschussmitglieder zu, dass TOP 8 und TOP 9 gemeinsam beraten werden.
Oberbürgermeister Mädge merkt einleitend an, dass man sich hinsichtlich der Frommestraße ganz am Anfang der Untersuchungen befindet. Sowohl Rat als auch Verwaltung haben zugesagt, dass man sich für den Bereich Frommestraße ein Sanierungsgebiet vorstellen kann, wenn denn die Senkungen sich in der Weise beruhigen, dass die Senkungsrate gegen Null geht und wenn es eine entsprechende Förderung geben wird. Um an eine Fördermöglichkeit zu gelangen muss dieser Weg der Voruntersuchung beschritten werden. Die Durchführung der Voruntersuchung bedeutet aber nicht zwingend, dass es in den Jahren 2014 bis 2016 bereits Fördermittel geben wird. Er erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Städtebaufördermittel insgesamt zurückgefahren wurden und dass eine Vielzahl von Anträgen auf Aufnahme anderer Kommunen in ein Förderprogramm bereits bei den Fördermittelgebern vorliegen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass man für das Sanierungsgebiet Wasserviertel eine 10-jährige Wartezeit hatte. Es ist deshalb wichtig, dass als Voraussetzung für die Aufnahme in eine Förderung eine durchgeführte Voruntersuchung vorliegt. Er betont, dass entgegen manch anders lautender Gerüchte es keinen Investor gibt, der bereit wäre, unter den derzeitigen Voraussetzungen dort eine Sanierung durchzuführen. Auch wird deutlich gemacht, dass bei der derzeitigen Senkungsrate keine Baugenehmigung erteilt werden würde. Wichtig ist es zunächst, dass eine Sanierungssatzung erstellt wird, damit bei Aufnahme als Fördergebiet mit entsprechenden Fördermitteln erforderliche Gründungsmehrkosten aufgefangen werden können und ein Milieuschutz bezüglich der dort wohnenden Personen erreicht werden kann. Seitens der Verwaltung ist nicht beabsichtigt, dort eine Luxussanierung Vorschub zu leisten. Es ist davon auszugehen, dass in einem Zeitrahmen von 3 – 5 Jahren eine Entscheidung über die Aufnahme als Fördergebiet getroffen wird. Der in Rede stehende Ansatz stelllt insofern den von der Stadt Lüneburg als Gegenfinanzierung aufzubringenden Anteil dar. Betont wird, dass der genannte Betrag von 900.000 € derzeit nicht durchfinanziert sei und insofern nur einen theoretischen Wert darstellt, solange keine Entscheidung über die Aufnahme in ein Förderprogramm getroffen wurde. Abschließend wird nochmals betont, dass es keine Gewähr dafür gibt, ob und wann der Bereich Frommestraße als Sanierungsgebiet in ein Förderprogramm aufgenommen wird.
Stadtbaurätin Gundermann führt ergänzend aus, dass die Beratungen zum Thema Sanierungsgebiet Frommestraße sich in zwei Bereiche aufteilen. Neben dem stadtplanerischen Bereich ist auch ein Architektenteil Gegenstand der Beratung. Ausgeführt wird, dass als Ergebnis der durchgeführten vorbereitenden Untersuchung eine Änderung des Zuschnittes des Untersuchungsgebietes vorgenommen werden soll. Sowohl über die Änderung des Zuschnittes des Untersuchungsgebietes als auch über das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung sind in den politischen Gremien Beschlussfassungen erforderlich, damit rechtzeitig bis zum Fristablauf 01.06.2013 eine Antragstellung für das lfd. Jahr zur Aufnahme als Fördergebiet gestellt werden kann. Die Einhaltung dieses Termins für die Antragstellung ist insofern wichtig, da, wie bereits ausgeführt, von einer längeren Wartezeit hinsichtlich der Aufnahme in ein Förderprogramm auszugehen ist und die Einhaltung des Termins bewirkt, dass das laufende Jahr bereits als Wartezeit angerechnet wird. Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) werden die Grenzen des bisherigen Untersuchungsgebietes sowie die Grenzen des neu festzulegenden Untersuchungsgebietes aufgezeigt. Unter Hinweis darauf, dass sich Sanierungsmittel nicht nur ausschließlich auf bauliche Maßnahmen beschränken, wird eine Ausweitung und Einbeziehung des Straßenzuges Frommestraße sowie angrenzender Grünanlagen insofern für zweckmäßig gehalten, als dass aus Fördermitteln anteilig auch eine Straßensanierung und die Verbesserung der Grünanlagen möglich sein wird. Erreicht werden kann damit auch eine Verbesserung der Gestaltung öffentlichen Straßenraums und öffentlicher Grünflächen. Erreicht werden soll mit der Aufnahme in ein Förderprogramm und Ausweisung in ein Sanierungsgebiet, dass städtebauliche Missstände abgebaut werden können. Im Ergebnis der vorgenommenen vorbereitenden Untersuchungen geht es vorrangig darum, bestehende Missstände zunächst einmal aufzuzeigen. In der weiteren Vorgehensweise ist angedacht, einzelne Hauseigentümer, die vorhaben, die in ihrem Eigentum stehenden Gebäude zu sanieren, hierbei finanziell zu unterstützen. Dies ist das von Seiten der Stadt vorrangig verfolgte Ziel. Nicht vorrangig ist hingegen die vorhandene Baulücke mit einem Neubau wieder zu schließen. Mit der angesprochenen Wiederherstellung der Raumkante ist insofern auch nicht zwingend eine Neubebauung gemeint, sondern vielmehr, dass städtebaulich die Raumkante wieder betont wird, was auch durch Pflanzung einer Baumreihe geschehen könnte. Über die Frage, was man mit dem freiliegenden Gründstücken zukünftig plant, wird man erst dann in Überlegungen einsteigen, wenn die unvermindert stark anhaltenden Senkungen sich auf ein normales Maß beruhigt haben. Dies wird erst dann erfolgt sein, wenn die Senkungsgeschwindigkeit das frühere Ausgangsniveau erreicht hat und die Messwerte dann über mehrere Jahre stabil sind. Erst dann wird man sich konkret Gedanken darüber machen können, was mit den derzeit freiliegenden Flächen zukünftig geschehen kann. Unter den genannten Vorgaben erscheint es aus heutiger Sicht fraglich, ob innerhalb eines eingeräumten Sanierungszeitraums eine derartige Entscheidung überhaupt zum Tragen kommen wird. Insofern ist eine zeitliche Festlegung aus heutiger Sicht nicht möglich.
Herr Patt – Planungsbüro Patt – stellt kurz die Aufgabenstellung seines Planungsbüros dar. Er weist darauf hin, dass er auch schon bereits für das Sanierungsgebiet Wasserviertel für die Stadt tätig war. Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage II) geht er auf die Ergebnisse der durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen detailliert ein.
Bürgermeister Meihsies möchte wissen, welche Stimmungslage seitens der Verwaltung bei der durchgeführten Anliegerversammlung festgestellt werden konnte.
Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass die durchgeführte Anliegerversammlung von ca. 50 – 60 Personen besucht wurde. Die Veranstaltung lief ruhig und konstruktiv ab. Es wurde der Wunsch vorgetragen, dass mit der Durchführung der Sanierung auch weiterhin studentisches Wohnen nicht aus dem Auge verloren werden sollte. Die Verwaltung informierte dahingehend, dass nicht die Absicht besteht, die dort wohnende Bevölkerungsstruktur mit der Durchführung der Sanierung zu verändern. Für Irritationen sorgte, wenn auch nur kurzzeitig, ein von einer Person verteiltes Flugblatt, das den Anschein erweckte, als wenn dieses von der Stadt Lüneburg verfasst und verteilt worden sei.
Herr Plesse – Bauhütte – hat dem Vortrag entnommen, dass ein Bezug hergestellt werden soll zu der historischen Situation in diesem Gebiet. Für ihn stellt sich die Frage, ob die Aufnahme als Sanierungsgebiet nicht auch eine Chance bietet zu einer gänzlichen Neuordnung des Senkungsbereiches zu gelangen, dies in der Form, dass man die Freiflächen den Bereich des Scunthorpeplatz als Grünzone zuschlägt. Für denkbar würde er es halten, dass dies mit einem Flächentausch am Straßenzug am Springintgut zur Herstellung einer Raumkante mit den Eigentümern erreicht werden könnte.
Herr Patt – Planungsbüro Patt – führt aus, dass man mit der Verwaltung Gespräche dahingehend geführt habe. Im Ergebnis aber dazu gelangt sei, dass die Wiederherstellung der Raumkante im historischen Bezug die städtebaulich bessere Variante darstellt.
Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass ein weiteres Argument sei, dass durch vorbereitende Untersuchungen keine bestehende geltende Planung außer Kraft setzen kann. Sie merkt an, dass es sich hierbei um ein Gebiet handelt, dass nach § 34 BauGB zu betrachten sei. Bei den angesprochenen Flächen handelt es sich um Wohnbauland. Für die Umsetzung der angedachten Umplanung von Wohnbauflächen in Grünflächen wäre die Aufstellung eines B-Plans erforderlich. Da diese Wohnbauflächen sich in Privathand befinden, würde mit der Umwandlung in Grünflächen für die Stadt eine Entschädigungsverpflichtung entstehen. In der weiteren Abfolge würde dies bedeuten, dass Sanierungsmittel nicht wie vorgesehen in die Sanierung vorhandener Bausubstanz, sondern als Entschädigungsleistung für Grünflächen verwandt werden müssten. Aus stadtplanerischer und denkmalpflegerischer Sicht bietet sich eine solche Alternative insofern nicht an. Dargestellt wird, dass es wichtig sei, die Raumkante der freiliegenden Grundstücke wieder aufzunehmen und zu betonen. Keinesfalls sollte dauerhaft die Blickbeziehung zu den Hinterhofsituationen der Häuser in der Hindenburgstraße bestehen bleiben. Zielsetzung muss es deshalb vorrangig sein, dass, wenn die Raumkante entlang der Frommestraße auf den freiliegenden Flächen nicht durch Baulichkeiten wiederherstellen kann, dann diese Raumkante durch straßenbegleitendes Grün wieder hergestellt werden sollte. Insofern geht es nicht um eine Veränderung der bestehenden Stadtstruktur und das Aufheben von Straßen, Wegen und Plätzen. Auch sollte damit keine Bebauung freier Flächen an anderer Stelle ermöglicht werden.
Ratsherr Bruns merkt an, dass die Ziele, die mit der Sanierung erreicht werden sollen, deutlich definiert seien. Auch wurde hinlänglich auf die Chancen eingegangen, die die Sanierung bietet. Als Beispiele sind hierbei die Wiederherstellung der Vorgärten sowie die Wiederherstellung gestalterischer Elemente benannt. Das Sanierungsgebiet selbst ist als Erfolgskonzept zu sehen. Die Überarbeitung des Zuschnittes ist ein Schritt in die richtige Richtung, da damit auch die Chance besteht, die städtischen Freiflächen neu zu gestalten.
Beigeordneter Pauly geht davon aus, dass die Erweiterung des Geltungsbereiches vornehmlich dem Ziel dient, die Chancen der Aufnahme als Sanierungsgebiet zu verbessern. Auch von Interesse wäre für ihn zu wissen, ob seitens der Verwaltung erwartet wird, dass auch Mittel für die Umgestaltung des Parks und des in den Geltungsbereich einbezogenen Umfeldes fließen werden. Der Gedankenansatz, die bisherigen Linien aufzugeben und die derzeit freiliegenden Flächen in die Parksituation einzubeziehen und damit ganz neue Platz- und Wegebeziehungen zu schaffen, hält er vom Grundsatz her für überlegenswert. Auch er geht davon aus, dass auf nicht absehbare Zeit eine Lückenschließung durch eine Neubebauung aufgrund der weiterhin bestehenden Senkungsthematik eher unwahrscheinlich ist und eine Pflanzung einer Baumreihe zur Wiederaufnahme der Raumkante die bessere Lösung darstellen würde.
Stadtbaurätin Gundermann macht deutlich, dass die Beantragung, ein Gebiet als Sanierungsgebiet aufnehmen zu lassen, auch immer damit verbunden sei, die Denkmalschutzbehörde im Verfahren zu beteiligen. Für die vorgetragenen Überlegungen würde dies bedeuten, dass man beabsichtigt, vorhandene historische Strukturen aufgeben zu wollen. In der Folge würde dies bedeuten, dass das Niedersächsische Amt für Denkmalpflege deutlich machen würde, dass ein solches Ansinnen von dort keine Unterstützung finden würde. In der Beantragung für die Aufnahme des Gebietes in ein Förderprogramm wäre man damit von vornherein chancenlos. Ausschlaggebend würden dabei denkmalpflegerische Gründe sein. Eine andere Betrachtung wäre es, wenn es sich herausstellen sollte, dass aufgrund der anhaltenden Senkungen Freiflächen dauerhaft nicht wieder bebaut werden können. Wenn vor diesem Hintergrund die Flächen von den Eigentümern grün angelegt werden würden, wäre dies eine andere Betrachtung. Klargestellt wird, dass, wenn der Weg beschritten werden soll, dann tatsächlich auch politisch beschlossen werden muss, die angesprochenen Wohnbauflächen über einen B-Plan zu Grünflächen umzufunktionieren. Festgehalten wird, dass dann seitens der Verwaltung wegen der bereits ausgeführten Aussichtlosigkeit von einer Beantragung zur Aufnahme als Sanierungsgebiet Abstand genommen wird. Nochmals verdeutlicht wird, dass es Ziel nicht sei, die Frommestraße wieder zu bebauen und es auch nicht Zielsetzung sei, dies durch Einsatz von Sanierungsmitteln zu ermöglichen, sondern vielmehr, dass die Häuser die dort stehen, statisch ertüchtigt und renoviert werden können. Ergänzend ist vorgesehen, die vorhandene Infrastruktur auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen. Hiermit ist vorrangig gemeint, Reparaturen an dem was noch vorhanden ist vorzunehmen. Wenn hierbei noch Fördermittel für Straße und Grün übrigbleiben, wird man diese Mittel dort einbringen können. Für den Straßenzug Frommestraße ist davon auszugehen, dass dort zunächst nur eine Notlösung zu realisieren sei, jedoch aufgrund der weiterhin bestehenden Senkungsproblematik keine dauerhafte Lösung vorgenommen werden kann.
Beigeordneter Pauly merkt an, dass auch das sog. „Tor zur Unterwelt“ auf der Raumkante stehen würde. Nach seinem Befinden dürfte es nach wie vor Aufgabe des Grundstückseigentümers sein, die von ihm verursachten Beschädigungen zu beseitigen und das Tor auf seine Kosten wieder am alten Standort aufzustellen.
Stadtbaurätin Gundermann merkt hierzu an, dass der Grundstückseigentümer seine Sanierungsabsicht des Tores betreffend bekundet habe. Seitens der Stadt wurde die Umsetzung der Maßnahme jedoch zunächst gestoppt. Bereits in der letzten als auch in der vorletzten Ausschusssitzung wurde ausführlich über den Hintergrund der Verschiebung der Maßnahme vorgetragen. Zunächst wird es erforderlich sein, Lösungen für die Wiederherstellung der Straße zu finden, damit dann Höhengleich die Wiederherrichtung des Tores einhergehen kann. Die Wiederaufstellung des Tores ist unabhängig von der Aufnahme des Gebietes und Anerkennung als Sanierungsgebiet zu betrachten. Für den unwahrscheinlichen Fall, das die Aufnahme als Sanierungsgebiet kurzfristig erfolgen sollte, würden die Kosten der Sanierung des Tores zur Unterwelt auch förderfähig sein. Ihr Ziel sei es, für die Aufstellung des Tores zur Unterwelt eine Lösung zu finden. Die Kosten für die Wiederaufstellung obliegen dem Eigentümer, der auch für die Beschädigung des Tores verantwortlich zeichnet.
Beigeordneter Blanck geht ein auf den Vorschlag des Flächentausches. Nach seiner Ansicht kann es nicht sein, dass mit dem Flächentausch auch das private Risiko auf die Stadt Lüneburg übertragen werde.
Ratsherr Löb geht davon aus, dass die Senkungsthematik noch für einen längeren Zeitraum anhalten wird. Er regt an, dass man mit dem Grundstückseigentümer darüber verhandeln sollte, die derzeitigen Freiflächen zu einem Freundschaftspreis zu übernehmen. Damit würde sich auch das Thema einer zukünftigen Neubebauung, fie er ohnehin nicht für realistisch einschätzt, erledigen. Auch erteilt er dem Versuch, die Raumkante wieder auflegen zu lasen, eine Absage, weil dieses nach seinem Dafürhalten nicht funktionieren werde. Die Pflanzung einer Baumallee hält er insofern nur für ein halbe Lösung. Für sympathisch erachtet er, dass der Straßenzug Frommestraße bis auf einen kleinen Stummel zurückgebaut werde und die Fläche dann der Parkfläche zugeschlagen wird.
Beigeordneter Dörbaum macht deutlich, dass man sich schon darüber verständigen sollte, welche Ziele seitens der Stadt für diesen Bereich tatsächlich verfolgt werden sollen. Seitens Stadtbaurätin Gundermann wurde hinreichend verdeutlicht, was die Ziele bei Aufnahme als Sanierungsgebiet sein werden und dass alle anderen anders lautenden Vorschläge eine ganz andere Herangehensweise erforderlich machen würden.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt das Konzept der vorbereitenden Untersuchung zur Kenntnis und stimmt den Sanierungszielen und dem Gebietszuschnitt aus der vorbereitenden Untersuchung zu. Die ermittelten Kosten für die Durchführung der Sanierung in Höhe von 2.850.000,00 € werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Während der Laufzeit des Sanierungsverfahrens wird der städtische Anteil von 1/3 der anderweitig nicht gedeckten Gesamtkosten haushaltsrechtlich bereitgestellt werden.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Enthaltung (Ratsherr Löb).
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