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Sachverhalt: Mit Beschluss vom 18.09.2012 wurde die Verwaltung beauftragt, die einleitende Untersuchung für das neue Sanierungsgebiet „Frommestraße“ durchzuführen. Mit der Untersuchung wurde das Planungsbüro Patt, Lüneburg beauftragt. Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchung liegen jetzt vor. Im wesentlichen macht die vorbereitende Untersuchung Aussagen zu den städtebaulichen Missständen im Gebiet und der Notwendigkeit der Sanierung, dem Gebietszuschnitt, einer möglichen Gebietskulisse, den Sanierungszielen und der Kosten und Finanzierungsübersicht. Die vorbereitende Untersuchung dient der umfassenden Bestandsaufnahme des Gebietes und vor allem der Feststellung städtebaulicher Missstände und bildet die Grundlage für den Antrag auf Städtebaufördermittel beim Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Integration und Gesundheit. Für eine mögliche Programmaufnahme zu 2014 muss der Antrag bis zum 01.06.2013 beim Ministerium vorliegen. Dem Antrag ist entsprechend der Förderungsrichtlinien des Landes Niedersachsen eine Kosten- und Finanzierungsübersicht beizulegen. Die Kosten- und Finanzierungsübersicht geht für das Sanierungsgebiet Frommestraße von Gesamtkosten in Höhe von 2.850.000,00 € aus. Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchung werden in der Sitzung anhand einer Powerpoint Präsentation ausführlich vorgestellt. Die Anlage ist Bestandteil der Beschlussvorlage.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Power Point Präsentation mit Kosten und Finanzierungsübersicht
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt das Konzept der vorbereitenden Untersuchung zur Kenntnis und stimmt den Sanierungszielen und dem Gebietszuschnitt aus der vorbereitenden Untersuchung zu. Die ermittelten Kosten für die Durchführung der Sanierung in Höhe von 2.850.000,00 € werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Während der Laufzeit des Sanierungsverfahrens wird der städtische Anteil von 1/3 der anderweitig nicht gedeckten Gesamtkosten haushaltsrechtlich bereitgestellt werden.
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