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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die nachstehend aufgeführten Straßen werden gem. § 6 NStrG als Gemeindestraßen gewidmet:
Am Alten Eisenwerk Flurstücke 68/115 und 68/110 tlw., Flur 4, Gemarkung Lüneburg Bahnhofstraße Flurstücke 41/15 und 41/17, Flur 23, Gemarkung Lüneburg und Flurstücke 37/33 tlw. und 37/32 tlw., Flur 25, Gemarkung Lüneburg
Nachstehend aufgeführte Verkehrsflächen werden gem. § 8 NStrG eingezogen. Die Einziehungsabsicht ist ortsüblich bekannt zu geben. Der Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einziehungsverfügung etwaigen Bedenken der Bevölkerung Rechnung getragen wurde bzw. Einwendungen gegen die Einziehung ausgeräumt wurden.
Stadtkoppel Flurstück 22/113, Flur 15, Gemarkung Lüneburg Elsterallee Flurstück 52/4 tlw., Flur 5, Gemarkung Lüneburg Gungelsbrunnen Flurstück 10/397 tlw., Flur 40, Gemarkung Lüneburg Am Weißen Turm/Sültenweg Flurstücke 65/7 tlw. und 5/30 tlw., Flur 28, Gemarkung Lüneburg Heiligengeiststraße Flurstück 58/5, Flur 18, Gemarkung Lüneburg Katzenstraße Flurstück 87/4 tlw., Flur 17, Gemarkung Lüneburg
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