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Auszug - Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Lüneburg 2. Änderung "Vorranggebiete Windkraftnutzung"   

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 08.04.2013    
Zeit: 15:00 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5084/13 Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Lüneburg
2. Änderung "Vorranggebiete Windkraftnutzung"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Eberhard, Matthias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Lindemann, Jan Christoph
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Dörbaum begrüßt zur Beratung und Beschlussfassung die Ortsvorsteherin vom OT Rettmer, Frau Bendorf, sowie den Ortsvorsteher vom OT Häcklingen, Herrn Dr. Plath.

In Erinnerung wird gebracht, dass über die Vorranggebiete Windkraftnutzung in einer vorherigen Ausschusssitzung im letzten Jahr bereits hinlänglich diskutiert wurde.

Als Ergebnis der seinerzeit durchgeführten Beratung in der Sitzung am 21.05.2012 wurde die Empfehlung gegenüber dem Landkreis ausgesprochen, dass die Stadt Lüneburg sich für einen moderaten Ausbau auf der Grundlage des vorgestellten Szenarios „Trend“ als Grundlage für die RROP-Änderung ausgesprochen habe. Die Änderungen des RROP wurden zwischenzeitlich vom Landkreis überarbeitet und weiterentwickelt. Neue Entwürfe liegen derzeit öffentlich aus.

Anhand des in der Beschlussvorlage ausführlich dargelegten Sachverhaltes werden die als Änderungen in das RROP-Verfahren vorgesehenen Maßnahmen detailliert erläutert.

Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) werden die für das Vorranggebiet Windkraftnutzung für das Teilgebiet Melbeck in eine 2. Änderung eingearbeiteten Abweichungen näher erläutert.

Hingewiesen wird insbesondere darauf, dass zu den Wohngebieten nach wie vor ein Abstand von mehr als 1000 m eingehalten wird. Da aber andere Abstände innerhalb des Gebietes kleiner zu bemessen sind oder gänzlich entfallen, hat sich die Vorrangfläche auch im Szenario „Trend“ vergrößert. Die Fläche ist von bisher 45 ha auf nunmehr 91 ha angewachsen. Bezogen auf das Stadtgebiet findet eine Flächenaufweitung von 4 ha auf nunmehr 17 ha statt. Sowohl für die Baugebiete Pilgerpfad als auch "Langestückenfeld" sind die neuen Grenzen nicht abstandsrelevant. Alle anderen erforderlichen Abstände, beispielsweise zu Waldflächen, werden eingehalten.

Die landwirtschaftlichen Flächen sind insgesamt als gut geeignet anzusehen. Wesentliche Beeinträchtigungen der Landschaft sind nicht zu erwarten, da in diesem Bereich bereits Freileitungen als auch die Verlängerung der Ostumgehungsstraße vorhanden seien. Eine weitergehende Beeinträchtigung des Landschaftsbildes hält sich somit in Grenzen.

Die formalen Voraussetzungen für die Flächen sind somit als gegeben anzusehen.

 

Ratsfrau Schellmann merkt an, dass ein Teilbereich des umrandet dargestellten Vorranggebietes für die Rohstoffgewinnung ausgewiesen sei. Soweit ihr bekannt, dient diese Fläche entlang der B 4 Richtung Melbeck derzeit dem Sandabbau. Vom Verständnis her interessiert es sie, ob ein Sandabbau zukünftig auch weiterhin möglich sein wird oder ob mit der Ausweisung als Vorranggebiet für Windkraftnutzung eine Einschränkung einhergehen wird. Die vorgesehene Begründung enthält hierzu nach ihrer Ansicht keine deutliche Aussage.

 

Bereichsleiter Eberhard weist darauf hin, dass diese Fläche im Zusammenhang  mit der Windparknutzung ausgespart werde. Vom Grundsatz her geht Windkraftnutzung vor Sandabbau. Eine mögliche Konfliktlösung obliegt der Zuständigkeit des Landkreises. Dies gilt insbesondere für die Flächen, für die ein Sandabbau vorgesehen sei, jedoch noch nicht realisiert werde. Die bereits in Angriff genommenen Sandabbauflächen sind hierbei jedoch außen vor.

 

Beigeordneten Pauly interessiert, warum die einzuhaltenden Sicherheitsabstände sich gegenüber der letzten Vorstellung für Freileitungen verringert haben. Er geht davon aus, dass es keine Beliebigkeit gibt, sondern eine gesetzliche Kodifizierung. Auch die einzuhaltenden Abstände zu Gewerbegebieten  werden jetzt geringer bemessen. Von Interesse ist für ihn, um welche Gewerbeflächen es sich hierbei handelt.

 

Bereichsleiter Eberhard macht deutlich, dass es nur um die Vorrangflächen selbst gehe. Für die Aufstellung der Windräder bedarf es im Vorfeld Baugenehmigungsverfahren. In diesen Verfahren werden viele zusätzliche Parameter zu beachten sein.

Zur Frage der Abstandshaltung zu bestehenden Stromleitungen wird ausgeführt, dass die gesetzlichen Vorgaben differieren. Bei gedämpften Leitungsseilen ist ein einfacher Rotordurchmesser, bei ungedämpften Leitungsseilen ist ein dreifacher Rotordurchmesser zu beachten. Hauptgrund für die Abstandhaltungen ist, dass Stromversorger und Windkraftbetreiber in einem etwaigen Störfall sich nicht gegenseitig ins Gehege kommen wollen.

Bei den angesprochenen Gewerbeflächen handelt es sich um das Gewerbegebiet Embsen/Melbeck. Hier wurden die einzuhaltenden Abstände zwar auf Null heruntergefahren, gleichwohl gelten auch hier weiterhin die einzuhaltenden baulichen Abstände. Einzuhalten und damit unverändert sind die Abstände zu Wohngebieten von zumindest 1000 m.

 

Ratsfrau Schellmann interessiert,  ob hinsichtlich des Kalksandsteinwerkes in Häcklingen Abstände einzuhalten sein werden.

 

Beigeordneter Dörbaum verdeutlicht, dass bezogen auf die Vorrangfläche, keine Abstände einzuhalten sein werden. Bei anstehenden Baugenehmigungen ist dies, wie bereits ausgeführt, sehr wohl der Fall.

 

Ratsfrau Puschmann möchte wissen, ob es im Ergebnis sich so verhält, dass auch weiterhin das Szenario „Trend“, wenn auch mit anderen Abstandsregelungen hinterlegt, realisiert werden soll.

 

Bereichsleiter Eberhard bestätigt, dass auch die jetzt vorliegende überarbeitete Fassung auf dem Szenario „Trend“ basiert.

 

Ratsfrau Puschmann hält es für sinnvoll, dass man an dieser Stelle wie vorgesehen die Vorrangfläche ausweitet, zumal im Umfeld bereits mehrere Windkraftanlagen installiert wurden.

 

Beigeordnete Lotze interessiert, ob es schon Berechnungen gäbe, wie viel Windkraftanlagen unter Beachtung aller Vorgaben und einzuhaltender Abstände dort effektiv aufgestellt und betrieben werden könnten.

 

Bereichsleiter Eberhard führt aus, dass der Landkreis in seinen Berechnungen davon ausgeht, dass je Anlage 12 – 17 ha Fläche benötigt werden. Mindestanzahl für eine Windparkanlage sind 3 – 4 Windräder. Demzufolge ergibt sich ein Flächenbedarf für den Park von 36 – 68 ha, der zu veranschlagen wäre. Bei der hier vorgegebenen Flächengröße von 91 ha ergäbe sich rein rechnerisch eine Anzahl von 5 – 7 Windkraftanlagen. Aufgrund des Zuschnitts der Fläche könnten bei einem angenommenen Rotordurchmesser von 100 m 6 Anlagen errichtet werden. Mehr würden auch Windkraftanlagenbetreiber nicht aufstellen wollen, da die Windräder sich sonst gegenseitig den Wind wegnehmen würden und nicht mehr effizient betrieben werden könnten.

Bezogen auf die Hauptwindrichtung müssen für eine effiziente Betreibung Abstände von dem Fünffachen des Rotordurchmessers eingehalten werden.

Bei einem angenommenen Rotordurchmesser von 125 m könnten rechnerisch nur noch 4 Anlagen auf der Fläche des Windpark installiert werden. Mögliche Standorte, die jedoch nur auf rein rechnerisch durchgeführte Überlegungen der Verwaltung basieren, werden anhand von Plänen dargestellt.

 

Beigeordnete Lotze erklärt für ihre Fraktion, dass diese keine Bedenken gegen die Ausweisung der aufgezeigten Fläche für eine Windpark-Vorrangfläche habe und insofern dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen werde. Dies vor allen Dingen deshalb, weil man sich auf allen Ebenen für die Energiewende entschieden habe und keine anderen geeigneten Flächen im Stadtgebiet zur Verfügung stehen. Aus ihrer Sicht konnten alle Bedenken, insbesondere zur Frage der Abstandshaltung zu den Wohngebieten der Stadt, ausgeräumt werden.

 

Ratsfrau Schellmann hält es für wichtig zu wissen, ob der Abstand zum Baugebiet OT Häcklingen „Langestückenfeld“ nur konkret 1000 m oder ggf. doch mehr beträgt. Dies ist für sie insofern entscheidend , als dass man bei exakt 1000 m eingehaltenem Abstand sich jedweder Entwicklungsmöglichkeit für das Baugebiet berauben würde. Deshalb wäre es für sie nicht angemessen, diese Entwicklungsflächen für eine Bebauung quasi aufzugeben. Dies sollte man sich bei Kenntnis des Wohnungsdruckes und der ohnehin kaum noch vorhandenen Erweiterungsflächen im Stadtgebiet genau überlegen.

Die Bezeichnung „Windpark“ ist für sie insofern irreführend, als dass es sich bei Windkraftanlagen tatsächlich um Industrieanlagen handelt.

 

Bereichsleiter Eberhard zeigt auf, dass die Abstände von der Grenze der Vorrangflächen an gemessen wurden. Nochmals darauf hingewiesen wird darauf, dass die Einzelobjekte einer Baugenehmigung bedürfen. Details werden im Genehmigungsverfahren abzuklären und festzulegen sein. Bei auszugehender Beschattung wird die Betreibung der Windkraftanlagen nur in einem vorgegebenen Zeitfenster möglich sein.

 

Ratsfrau Schellmann stimmt insofern zu, dass die Vorgaben formal eingehalten werden. Gleichwohl stellt es sich für sie so dar, dass einige wichtige Belange bei der Beurteilung offensichtlich keine Rolle gespielt haben. Auf zwei für die Forstwirtschaft wichtige Wallhecken wird nicht eingegangen. Auch der Wildschutz findet nicht den erforderlichen Stellenwert. Durch den Betrieb des Windparks werden die Zufluchtsmöglichkeiten für das Wild weiter eingeschränkt.

Auch gibt sie zu bedenken, dass die Fragen des durch die sehr hohen Anlagen auftretenden Schalls mit den Auswirkungen für den Menschen noch nicht abschließend durch das Bundesumweltministerium geklärt seien.

Der Freizeitwert für die Häcklinger Bürger ist jetzt schon durch die B 4/B 209 (Verlängerung Ostumgehung) und Hochspannungsleitungen eingeschränkt. Durch die Ausweisung der Vorrangflächen wird der Freizeitwert zusätzlich verringert.

Sie regt deshalb an, nochmal in die Überlegungen einzusteigen, ob die anfänglich sehr viel kleinere städtische Fläche, die in die Vorrangfläche einbezogen werden sollte, nicht aus den vorgenanten Gründen die bessere Lösung sein würde.

 

Beigeordneter Dörbaum bringt in Erinnerung, dass der ABS für die seinerzeit ins Auge gefasste kleinere Fläche einen einstimmigen Beschluss gefasst habe. Dies sei Fakt.

Auch bringt er in Erinnerung, dass bei der Beratung zum Baugebiet „Pilgerpfad“ von Ratsfrau Schellmann großer Wert darauf gelegt wurde, das Baugebiet nicht weiter auszudehnen, sondern der Landwirtschaft und deren Fortbestand den gebührenden Stellenwert einzuräumen.

Weder über eine Erweiterung des Baugebietes „Pilgerpfad“ noch über eine Erweiterung des Baugebietes „Langestückenfeld“ wurde im Bauausschuss eine Diskussion geführt.

Zur Klarstellung sei hier noch einmal erwähnt, dass die angesprochenen Flächen zu keiner Zeit diesbezüglich zur Disposition standen.

Zur Anmerkung, dass der Naherholungs- und Freizeitwert Häcklinger Bürger durch die Vorrangfläche stark eingeschränkt wird, bedarf aus seiner Sicht einer näheren Betrachtung. Hingewiesen wird darauf, dass das Umfeld des Wohngebietes auch heute schon durch die Verlängerung der Ostumgehung getrennt werde, sich die Naherholung insofern im Bereich südlich der Ostumgehungsverlängerung für Häcklinger Bürger eher nicht abspielt.

 

Ratsfrau Schellmann merkt an, dass sie schon vor längerer Zeit gesagt habe, dass die Stadt sich in ihren baulichen Entwicklungsmöglichkeiten nicht zu sehr einschränken lassen sollte.

 

Stadtbaurätin Gundermann erinnert an die Beratung zum B-Plan „Langestückenfeld“. In dieser Beratung hat man sich dafür ausgesprochen, den Ortsrand zu definieren. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass die Ortsteile als solche noch erkennbar sein sollten und nicht zusammenwachsen.

 

Beigeordneter Pols stimmt insofern den Aussagen von Ratsfrau Schellmann zu, als dass man vorsichtig damit umgehen sollte, inwieweit man sich damit in seiner Entwicklung beschneidet. Beispielhaft führt er das Feld südlich vom OT Häcklingen gelegen an, welches durchaus in 5 Jahren zu einem Baugebiet entwickelt werden könnte. Dies würde jedoch ggf. daran scheitern, dass man abstandsmäßig zu nahe an die Windkraftanlagen heranreichen würde.

Andererseits vertritt auch seine Fraktion den Standpunkt, dass die Stadt ihren Beitrag „weg von Kohle, Gas und Atom“ bei der Energiegewinnung leisten sollte. Die Stadt verfügt nicht über viele Flächen, die sich für eine Ausweisung als Vorrangfläche anbieten. Natürlich müssen die Bedenken der Anwohner auch in Bezug auf Naherholung ernst genommen werden. Von Interesse wäre zu wissen, ob die im Vorranggebiet aufstehenden Waldflächen Gefahr laufen, gerodet zu werden. Insofern wäre es wichtig zu wissen, ob diese geschützt sind.

 

Bereichsleiter Eberhard weist auf die Regelungen des Nds. Raumordnungsgesetzes hin. Danach schließen sich Wald und Windkraft gegenseitig aus. Der Landkreis sagt hierzu aus, dass zu Waldflächen 100 m Abstand eingehalten werden muss. Im Vorranggebiet  sind mehrer kleine Waldflächen vorhanden. Die Aufstellung von Windkraftanlagen wäre hier möglich, wenn der Mindestabstand von 100m eingehalten wird.

 

Herr Dr. Plath – Ortsvorsteher Häcklingen – zeigt sich überrascht, dass das Gebiet von 4 auf 17 ha, soweit es sich auf städtisches Gebiet bezieht, ausgeweitet wurde. Er stimmt der Aussage von Ratsfrau Schellmann zu, dass die in die Vorrangflächen einbezogene, auf städtischem Gebiet gelegene Fläche ein wichtiger Naherholungsbereich für Häcklinger Bürger darstellt. Dies lässt sich auch vor Ort feststellen.

Überraschend war für ihn das Ergebnis von Gesprächen, die er vor Ort an der Haustür mit Häcklinger Bürgern zu diesem Thema geführt habe. Tenor dieser Gespräche war eine eindeutige positive Haltung gegenüber Windkraftanlagen. Er geht davon aus, dass max. 1 – 2 Windkraftanlagen auf Häcklinger Gebiet liegen werden.

Auch er regt an, die Abstände zum WohngebietLangestückenfeld“ zu vergrößern. Dass hat seinen Grund darin, dass sonst eine zu starke Sichtbeziehung zu den Anlagen besteht und mit der Sorge der Bürger verbunden sei, von Schlagschatten der Rotorblätter beeinträchtigt zu werden. Auch der Belange des Schutzes von Wild würde durch einen größeren Abstand Rechnung tragen.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass eine Schlagschattenbetrachtung im Baugenehmigungsverfahren vorgenommen werde. Bei für die Wohnbebauung ungünstigen Schattenwurf werden Stillstandszeiten für die betreffenden Windräder festzulegen sein.

 

Ratsfrau Bendorf – Ortsvorsteherin Rettmer – erinnert an die im letzten Jahr durchgeführte öffentliche Gruppensitzung der SPD/Bündnis 90 Die Grünen. Seinerzeit wurde der Wunsch der Bürger aufgenommen, dass von den bebauten Ortsteilen in Rettmer ein Mindestabstand von 1.000 m gegenüber den geplanten Windrädern eingehalten werden sollte. Nach der jetzigen Planung werden diese 1.000 m Abstand noch übertroffen, so dass teilweise ein Abstand von 1.200 m erreicht wird. Dem Wunsch der Bürger kann damit im  vollen Umfang entsprochen werden. Sie ist mit dem erzielten Ergebnis im vollen Umfang zufrieden.

 

Beigeordneter Pauly merkt aufgrund der zahlreich erschienenen interessierten Anlieger an, dass auf Antrag eines Ausschussmitgliedes mit einer ¾-Mehrheit eine Unterbrechung der Sitzung vorgenommen werden könnte.

Zum Abstand der Wohnbebauung zur Windparkfläche merkt er an, dass im Vordergrund nicht die Überlegung stehen sollte, die Ortsränder noch weiter in die freie Landschaft hinaus zu entwickeln. Stattdessen sollte das Hauptaugenmerk darauf gelegt werden, in der Stadt gezielt Innenverdichtungen in der Bebauung vorzunehmen. Auch wenn Beigeordnete Lotze zum Ausdruck gebracht habe, dass nunmehr alle Bedenken ausgeräumt seien, merkt er an, dass es für die Anlieger doch zu einer subjektiven Betroffenheit kommen wird.

Er geht davon aus, dass es in der Abwägung zwischen den Interessen des Naturschutzes und der Anlieger nicht möglich sein wird, alle Bedenken ausräumen zu können. Es wird insofern immer eine Frage der Abwägung sein, einen Ausgleich der Interessenkollisionen anzustreben. Bedenken wird man insofern nie ganz ausräumen können.

Inhaltlich steht er persönlich zu der Erweiterung der Windparkflächen. Auch wenn den Anrainern mit der Flächenerweiterung etwas zugenutet wird, so halten sich diese Einschränkungen im Vergleich zu den Einschränkungen, die sich für Bewohner von Dörfern im Landkreis in deren Nähe auch eine Windparkanlage vorgesehen sei, in Grenzen.

Da sich die Stadt Lüneburg gegen Atomstrom ausgesprochen habe ist es unabdingbar, dass in zumutbarem Rahmen sich auch Anlieger Einschränkungen bereit sein müssen, diese hinzunehmen. Für wichtig wird in diesem Zusammenhang aber auch gehalten, dass die Bürger über Veränderungen in der Planung rechtzeitig informiert und dass mit den Betroffenen Dialoge geführt werden.

Er spricht sich dafür aus, dass die Hansestadt Lüneburg hier ihre Verantwortung für die Energiewende wahrnimmt und auch dazu steht, dass für vereinzelte Anrainer eine hinnehmbare Beeinträchtigung einhergehen wird. Ohnehin steht noch nicht fest, ob und in welcher Größe Windräder in diesem Bereich überhaupt installiert werden.

 

Bürgermeister Meihsies merkt an, dass das von der Verwaltung dargestellt Szenario einer möglichen Anordnung von Windrädern in der Windparkfläche als realistisch angesehen werden kann. Nach seiner Ansicht ist die ausgewiesene Fläche verträglich und zumutbar. Auch wird das eingehalten, was auf der letztjährigen öffentlichen Gruppensitzung den Anwohnern zugesagt wurde. Die mit der Aufstellung von Windrädern entstehende Situation wird für die Anlieger zumutbar sein.

Bezüglich der Aussagen von Stadtbaurätin Gundermann merkt er an, dass es zutreffend beschrieben worden sei, dass die Grenzen der Bebauung für die Ortsteile Häcklingen und Rettmer definiert seien.

 

Ratsherr Dr. Scharf weist darauf hin, dass der Kreistag beschlossen habe, dass der Landkreis in einem vorgegebenen Zeitfenster hinsichtlich der Energieversorgung autark werden solle. Die diesem Beschluss zugrunde liegenden Gründe sind aus seiner Sicht nachvollziehbar, so dass er die Ansicht vertritt, dass die Hansestadt Lüneburg gehalten sei, hierzu ihren bescheidenen Beitrag zu leisten.

Für ihn stellt sich die Frage, dass, wenn relativ große Windkraftanlagen dort installiert werden, wie dieser Strom über entsprechende Stromtrassen transportiert werden sollen oder gespeichert werden kann.

Auch er geht davon aus, dass man nicht alle Bedenken der Anrainer wird ausräumen können.

 

Im Anschluss unterbricht Beigeordneter Dörbaum die Sitzung und gibt im Zuhörerbereich anwesenden Anwohnern Gelegenheit sich zu Wort zu melden.

 

Sitzungsunterbrechung

 

Ein Anwohner aus Betzendorf/OT Tellmer weist darauf hin, dass nach seiner Ansicht nicht ausreichend auf die Belange der Tierwelt eingegangen wird. Die Windparkflächen werden auch als Einflugschneisen von Kranichen genutzt. Auch der dort vorkommende Milan wird in seinem Bestand durch die Vorrangfläche gefährdet.

Bekannt sei ihm, dass bei der Auswahl anderer Vorrangflächen diese Belange Berücksichtigung fanden, was auch hier erforderlich wäre.

 

Beigeordneter Dörbaum verweist darauf, dass vom Grundsatz her der Landkreis Herr des Verfahrens sei. In der heutigen Beratung gehe es nur um einen ca. 17 ha großen städtischen Anteil an der aufgezeigten Vorrangfläche, die insgesamt 91 ha umfasst.

Demzufolge müssen auch die vorgetragenen Einwendungen für Flächen im Landkreis direkt dorthin gerichtet werden.

 

Beigeordneter Pols führt ergänzend aus, dass der Landkreis sich selbst ca. 50 Kriterien in einem Katalog vorgegeben habe, nach denen die Vorrangflächen zu ermitteln seien. Zu den abzuwägenden Kriterien zählen sicherlich auch Belange des Vogelschutzes.

 

Bereichsleiter Eberhard verweist auf den gemeinsamen Internet-Auftritt Stadt/Landkreis Lüneburg. Der Landkreis hat auf seiner Homepage sehr viel Informationsmaterial zum Nachlesen eingestellt. Die Homepage enthält u. a. umfängliche Informationen über die Inhalte des Umweltberichtes, in dem über die Erhebungen und Ausweisungen zu Flora und Fauna ausgeführt werde. Jede Teilfläche ist hierbei mit einem Steckbrief über die Kernaussagen zu Umwelt, Natur, Landschafts- und Naturschutz ausgestattet. Einzelne Belange wurden hierbei beachtet und abgehandelt.

Wer weitergehende Frage habe, möge sich diesbezüglich bitte den federführenden Landkreis wenden.

 

Herr Behr, Neubaugebiet „Pilgerpfad“ /Eichenring merkt an, dass die Bebauung im Eichenring ca. 1,4 km entfernt von der Vorrangfläche liegt. Der Schattenwurf also wahrscheinlich keine Rolle spielen wird.

Er bittet zu prüfen, ob hinsichtlich der zulässigen Höhe einzelner Windräder eine Höhenbegrenzung vorgesehen werden kann. Bis zu einer Höhe von 135 m hält er die Windanlagen für akzeptabel.

 

Ein Vertreter des Bauernverbandes merkt an, dass jetzt neu Rohstoffabbauflächen einbezogen wurden. Er regt an, an der aufgezeigten Stelle ein Flächenaufweitung dergestalt vorzunehmen, dass in die Rohstoffabbauvorbehaltsflächen hineingegangen wird. Nach seiner Ansicht wird man nicht den vollen Flächenumfang für den Rohstoffabbau (hier: Sandabbau) in Anspruch nehmen. Die Flächenaufweitung sollte seitens der Stadt gegenüber dem Landkreis als Vorschlag unterbreitet werden.

 

Im Anschluss wird die Ausschusssitzung fortgesetzt.

 

Sitzungsfortsetzung

 

Beigeordneter Dörbaum merkt an, dass der Landkreis nach einer sorgfältig vorgenommenen Abwägung diese heute zu beratende Flächenaufweitung vorgeschlagen habe. Es ist davon auszugehen, dass diese Planung vom Landkreis so sorgfältig vorgenommen wurde, dass man diese jetzt nicht als ad absurdum führen und  neue Gedankenspiele anstellen sollte.

Er plädiert dafür, dass seitens des Ausschusses dem Landkreis gegenüber die Empfehlung so ausgesprochen werden sollte, wie die vorgelegte Planung die Flächen ausweist. Die letztendliche Entscheidung wird dann ohnehin vom Landkreis zu treffen sein.

 

Stadtbaurätin Gundermann bestärkt die Aussagen von Beigeordneten Dörbaum. Seitens der Verwaltung ist nicht beabsichtigt, den zur Beschlussfassung vorgelegten Vorschlag abzuändern.

 

Beigeordneter Pauly möchte noch einmal auf die in der Unterbrechung der Sitzung vorgetragenen Redebeiträge eingehen.

 

Beigeordneter Dörbaum verweist auf die Geschäftsordnung. Hiernach ist nicht vorgesehen, dass über die in der Sitzungsunterbrechung vorgetragenen Belange anschließend in der Sitzung diskutiert werden. Dies sehe die Geschäftsordnung nicht vor.

Direkte Beantwortungen sind nur in einer vorgeschalteten Einwohnerfragestunde zulässig. Eine solche stand für die heutige Sitzung nicht auf der Tagesordnung.

 

Beigeordneter Pauly verweist darauf, dass er eine andere Interpretation der Geschäftsordnung des Rates habe. Danach sind Einwohnerfragen in Sitzungen obligatorisch zulässig.

 

Beigeordneter Dörbaum macht deutlich, dass Einwohnerfragen während der Sitzung nicht zulässig seien. Diese müssten in einer Einwohnerfragestunde, die vor Beginn der Ausschusssitzung abzuhalten wäre, gestellt werden.

 

Beigeordneter Pauly bedauert, dass auf die aufgeworfenen Einwohnerfragen nicht näher eingegangen wird. Er weist darauf hin, dass er sich vorbehält, dass zukünftig auch vor Ausschusssitzungen eine Einwohnerfragestunde abgehalten werden soll.

Auch spricht er sich dafür aus, dass dem Beschlussvorschlag der Verwaltung in unveränderter Form so gefolgt werden sollte. Angemerkt wird, dass viele anstehende Fragen letztendlich in anstehenden Genehmigungsverfahren werden abzuklären  sein.

 

Ratsfrau Schellmann erinnert an ihren ersten Aussagen zu den Windenergieanlagen im OT Häcklingen. Bereits dort habe sie sich sehr stark für die Berücksichtung der Belange des Wildes und des Waldes eingesetzt.

Wenn hier der Eindruck vermittelt wird, dass genügend auf diese Belange eingegangen wurde, kann sie diese Einschätzung nicht teilen. Entsprechende Informationen wurden durch Landwirte und von Jägern an sie herangetragen. Sie wird dies zum Anlass nehmen, sich selbst diesbezüglich noch einmal mit dem Landkreis in Verbindung zu setzen.

Auch sie teilt die Ansicht, dass sich die Stadt bei der Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen einbringen muss. Nicht zu verkennen ist aber auch die Anforderung, dass die Stadt für viele Belange des Landkreises da zu sein hat. Die Stadt ist ohnehin sehr stark an der Infrastruktur des Landkreises beteiligt. Dies zwar oftmals auf anderen Gebieten. Gleichwohl wird man zu gewichten haben, wo die Stadt stärker an sich selbst denken sollte. Insofern spricht sie sich nochmals dafür aus, dass die Stadt ihre Entwicklungspotentiale, was die Möglichkeit von Baulandausweisung an den Ortsrändern betrifft, nicht aufgeben sollte.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beigeordneter Dörbaum fasst als Beratungsergebnis zusammen, dass die Stadt Lüneburg insgesamt einen Beitrag leistet, der sich abgewogen zur Gesamtsituation verhält.

 

Im Anschluss wird der Beratungsvorschlags der Verwaltung zur Abstimmung gestellt.

 

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Zugunsten eines weiteren Ausbaus der regenerativen Energiegewinnung werden keine Bedenken gegen das Teilgebiet "Melbeck" der 2. Änderung "Vorranggebiete Windenergienutzung" des Regionalen Raumordnungsprogramms vorgebracht.

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Gegenstimme (Ratsfrau Schellmann).